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FAA Kachlet: Baugrunderkundung

Auftraggeber
Veröffentlicht
15.06.2026
Angebotsfrist
08.07.2026
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Baugrunderkundung, Kampfmittelsondierung, Schadstoffuntersuchung, Erstellung eines Baugrundgutachtens und den Ausbau von Grundwassermessstellen für die Planung einer Fischaufstiegsanlage an der Staustufe Kachlet.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
15.06.26
Abgabefrist
08.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Aschaffenburg, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
wna-aschaffenburg@wsv.bund.de
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Telefon
+49 6021 3120
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Website
http://www.wna-aschaffenburg.wsv.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zu § 6a Absatz 2 Nummer 2 VOB/A

    • Angabe über die Ausführung von Leistungen - mindestens 3 Referenzen, für jeden der unten genannten Leistungsbereiche - in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Eine Referenz kann auch für mehrere Leistungsbereiche eingereicht werden.
    • Vergleichbare Leistungen sind wie folgt definiert:
    • Leistungsbereich 214-01 Bohrarbeiten
    • Leistungsbereich 214-03 Ramm-, Rüttel-, und Pressarbeiten
    • Leistungsbereich 511-08 Kampfmittelräumung
    • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen bei. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
    • Gelangt das angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache bezufügen.
  • Zu § 6a EU Nummer 3e VOB/A

    • Nachweise Kampfmittel Befähigungsschein §§ 19 und 20 SprengG
    • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen bei. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • ...
    • Zum Nachweis der Eignung hat der Bieter mit dem Angebot den Befähigungsschein Kampfmittel nach § 20 SprengG einzureichen.
  • Zu § 6a Absatz 2 Nummer 4 VOB/A

    • Angabe über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
    • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Das Formblatt Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen bei. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

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Lose (1)

Preisblatt42 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage287 KB12 Seiten
Eigenerklärung124 KB24 Seiten
Eignungskriterien56 KB4 Seiten
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