Zuschlag erteilt am 09. Juli 2025
Veröffentlichung 14.04.25 | Fragenfrist 15.04.25 | Abgabefrist 22.04.25 | Öffnung 22.04.25 |
Eignungskriterien
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Bieter müssen eine Erklärung über den Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie: (1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fahrradleasing per Entgeltumwandlung) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 1.000.000 Euro netto betragen haben.
Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 22.02.2022 bis zum 21.02.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde). Anonymisierte Angaben sind unzulässig. Bitte beachten Sie
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis: Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08 (= Preisblatt) zu verwenden. Die im Preisblatt angegebenen Mengen bilden zum Zwecke der einheitlichen Angebotskalkulation das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ab. Alle monatlichen Leasingraten sind einheitlich wie abgefragt (orangefarbene Felder) in Euro (brutto) mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Sie müssen alle bei vertragsgemäßem Gebrauch anfallenden Zusatzkosten und Steuern beinhalten, d. h. insbesondere auch alle anfallenden Inspektions- und Versicherungskosten sowie Versicherungssteuern. Hinsichtlich des Störfallmanagements und der Versicherung ist jeweils das maximal buchbare Leistungspaket ("Premium Paket") zugrunde zu legen. Als Gebrauchtkaufpreis für den Fall des Verkaufs der Leasingräder nach dem Ende der Regel-Leasinglaufzeit von 36 Monaten sind in der Angebotskalkulation einheitlich 15 % des tatsächlichen Neukaufpreises (gemäß UVP des Herstellers) zuzüglich der notwendigen Versteuerung anzusetzen. Diese Vorgabe dient der Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Angebotspreise im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung. Im Falle eines Verkaufs des Rades an den Nutzer nach Ablauf der Leasinglaufzeit ist die Versteuerung des geldwerten Vorteils nach den zu dem Zeitpunkt des Kaufangebots jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben durchzuführen. Etwa anfallende Steuern für den Fall einer möglichen Übernahme des Fahrrades nach dem Ende der Leasinglaufzeit sind auftragnehmerseits zu tragen und nicht in die Leasingrate, die Servicerate oder die Versicherungsrate einzukalkulieren. 2. Maßgeblich für die Bildung des Angebotsvergleichspreises ist der Wert "Gesamtsumme (brutto) = Angebotsvergleichspreis". Hierzu werden die monatlichen Gesamtraten des Bieters mit den jeweils angegebenen Schätzmengen multipliziert und die sich hierdurch ergebenden Produkte addiert. Spalte F des Vordrucks 08 muss die Summe der Einzelbestandteile der monatlichen Kosten für ein Fahrrad enthalten, Spalte G die Multiplikation der Spalte F mit 36 Monaten und anschließend Multiplikation dieses Ergebnisses mit der geschätzten Auftragsmenge aus Spalte B. Der sich ergebende Betrag wird auf die Laufzeit eines Einzelleasingvertrags hochgerechnet, um dessen volle Kosten darzustellen. Der Bieter mit dem hiernach in Summe niedrigsten Angebotsvergleichspreis (vgl. Preisblatt) erhält die volle Punktzahl in Höhe von 30 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 30 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
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