Veröffentlichung 01.02.24 | Teilnahmefrist 04.03.24 |
Eignungskriterien
alle Bedingungen: 1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Aktueller Nachweis, dass der Bieter / die Bieterin Mitglied in einer Architekten- oder Ingenieur-kammer eingetragen ist, in dem er / sie ansässig ist. - Als Nachweis der fachlichen Eignung der projektleitenden Fachkraft ist mindestens der Studien-abschluss (Diplom oder Master) in einschlägiger Fachrichtung (z.B. Stadt- und Regionalplanung, Architektur oder vergleichbar) durch eine Kopie zu belegen. 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung wäh-rend der gesamten Vertragslaufzeit besteht. Die Deckungssummen der Berufs- und Betriebs-haftpflichtversicherung müssen je Einzelschadensfall mindestens in folgender Höhe abgeschlos-sen werden: - Für Personenschäden: 1.500.000 EUR - Für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden: 300.000 EUR Diese Deckungssummen müssen in jedem Jahr mindestens 1,5-fach zur Verfügung stehen. - Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3 Jahre. 3. Technische Leistungsfähigkeit - Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich wird. 4. Eignungsleihe Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapa-zitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 VgV vor, so muss diese auch die Anga-ben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der Auftraggeber schreibt vor, dass der Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen. Die vorgenannten Absätze gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften.
Zuschlagskriterien
1. Gesamtangebotspreis (Gewichtung 60%): Der Gesamtangebotspreis setzt sich gemäß Leistungsbeschreibung bzw. Preisblatt aus den Honorarkosten für Grundleistungen, besonderen Leistungen sowie Nebenkosten, zzgl. der gesetzlichen Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer und ggf. einem gewährten Nachlass zusammen. Die Bewertung des Gesamtangebotspreises erfolgt mit der Formel: Px = (Preis min / Preis x) * 600
2. Erfahrung und Kompetenz der Mitarbeiter*innen (Gewichtung 20%): Es werden jeweils bis max. 100 Punkte für a) die Berufserfahrung als Projektleitung allgemein und b) die Berufserfahrung des Projektteams allgemein mit Bezug zum Auftragsgegenstand vergeben. Insgesamt können max. 200 Punkte erreicht werden.
3. Präsentation / Konzeption (Gewichtung 20%): Durch den Bieter / die Bieterin ist eine Präsentation / Konzeption inkl. detaillierter Zeitplanung zu erstellen, die die nachstehenden Aspekte und Fragen erläutert und die konzeptionelle Vorgehensweise zur Erarbeitung / Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Briesen (Mark) darstellt. Die Präsentation / Konzeption inkl. detaillierter Zeitplanung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Sie ist Grundlage für die Verhandlung und soll als Beamer-Präsentation vorgestellt werden. Die Gliederung soll dabei der Bewertungsmatrix bzw. den Erläuterungen zur Matrix entsprechen. Die Vollständigkeit und Plausibilität der Präsentation / Konzeption ist Grundlage der Bewertung. Gegenstand der Bewertung sind zudem die Antworten des Bieters auf die Fragen des Fachgremiums im Hinblick auf Vollständigkeit und Plausibilität der Auskünfte. Die Bewertung der Präsentation / Konzeption erfolgt auf Basis der Präsentation am Präsentationstag.
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