Veröffentlichung 08.01.24 |
Zuschlagskriterien
1. Gesamtangebotspreis (Gewichtung 60%): Der Gesamtangebotspreis setzt sich gemäß Leistungsbeschreibung bzw. Preisblatt aus den Honorarkosten für Grundleistungen, besonderen Leistungen sowie Nebenkosten, zzgl. der gesetzlichen Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer und ggf. einem gewährten Nachlass zusammen. Die Bewertung des Gesamtangebotspreises erfolgt mit der Formel: Px = ( PreisMin / Preisx ) x 600 Wobei gilt: Px = Bewertungspunkte (zwischen 0 und 600) des Angebots X PreisMin = Niedrigster Preis aller Angebote PreisX = Preis des Angebots X Insgesamt können max. 600 Punkte erreicht werden. Nebenkosten Die Nebenkosten sind anteilig und prozentual auf die Summe der Grundleistungen und besonde-ren Leistungen (netto) zu berechnen. In die Nebenkosten sind alle erforderlichen Fahrtkosten, Bürokosten Material- und Vervielfältigungskosten einzukalkulieren. Preisnachlass Preisnachlass kann anteilig und prozentual auf die Brutto-Gesamthonorarkosten gewährt werden.
2. Erfahrung und Kompetenz der Mitarbeiter*innen (Gewichtung 20%): Es werden jeweils bis max. 100 Punkte für a) die Berufserfahrung als Projektleitung allgemein und b) die Berufserfahrung des Projektteams allgemein mit Bezug zum Auftragsgegenstand vergeben. Insgesamt können max. 200 Punkte erreicht werden.
3. Präsentation / Konzeption (Gewichtung 20%): Durch den Bieter / die Bieterin ist eine Präsentation / Konzeption inkl. detaillierter Zeitplanung zu erstellen, die die nachstehenden Aspekte und Fragen erläutert und die konzeptionelle Vorgehensweise zur Erarbeitung / Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Steinhöfel darstellt. Die Präsentation / Konzeption inkl. detaillierter Zeitplanung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Sie ist Grundlage für die Verhandlung und soll als Beamer-Präsentation vorgestellt werden. Die Gliederung soll dabei der Bewertungsmatrix bzw. den Erläuterungen zur Matrix entsprechen. Die Vollständigkeit und Plausibilität der Präsentation / Konzeption ist Grundlage der Bewertung. Gegenstand der Bewertung sind zudem die Antworten des Bieters auf die Fragen des Fachgremiums im Hinblick auf Vollständigkeit und Plausibilität der Auskünfte. Die Bewertung der Präsentation / Konzeption erfolgt auf Basis der Präsentation am Präsentationstag.
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