Frist abgelaufen

Fortführung und Weiterentwicklung der zentralen Koordinierungsstelle und KOPA-Plattform Berlin

Die Angebotsfrist ist am 20. Februar 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Eine Hauptsäule der Fachkräftesicherung in der Pflege in Berlin stellt die Ausbildung neuer Pflegekräfte dar. Mit dem Projekt KOPA Berlin stellt der Auftraggeber der Pflegelandschaft ein bereits seit 2020 bestehendes Unterstützungsangebot zur Verfügung, welches alle an der Pflegeausbildung Beteiligten bei der Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie nach dem Pflegeassistenzgesetz unterstützt. Im Rahmen des Projekts soll die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die Vernetzung zwischen den Trägern der praktischen Ausbildung, ausbildenden Einrichtungen sowie Pflegeschulen als zentrale Koordinierungsstelle durch Beratungsangebote und die Betreuung sowie Weiterentwicklung der digitalen KOPA-Plattform fördern. Es ist Aufgabe der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers, ausreichende Beratung zur Umsetzung der Ausbildungen nach PflBG und PflFAG anzubieten und diesbezügliche Bedarfe der Pflegelandschaft zu analysieren.

Zeitplan

Veröffentlichung
19.01.24
Fragenfrist
12.02.24
Abgabefrist
20.02.24
Öffnung
20.02.24
Vertragsbeginn
01.04.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
E-Mail
vergabeservice@senwgp.berlin.de
Telefon
000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eigenerklärung zu den Angaben zum Unternehmen: siehe 1.1 zur Übersicht der Eignungserklärungen zum Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen: Unternehmen (Firma), Angaben zum Bieter (als Einzelbieter/-bewerber, Mitglied einer Bieter-/Bewerbergemeinschaft, sonstige Wirtschaftsteilnehmer (Unterauftragnehmer / Eignungsleihe)), Hauptsitz mit Anschrift, ggf. Niederlassungen in Berlin / Brandenburg, Internetadresse, Branche und Unternehmensgegenstand, Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Bieterin bzw. der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern die Bieterin bzw. der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Registergericht, Berufs- bzw. Handelsregisternummer oder gleichwertige Erlaubnis zur Berufsausbildung), Ansprechpartnerin/Ansprechpartner für die Vergabe (Name, E-Mail, Telefonnummer) (vgl. zum Formularverzeichnis Eignungskriterien und Mindestanforderungen)

  • Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen: siehe 1.2 zur Übersicht der Eignungserklärungen zum Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen: Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen gem. §§ 123, 124 GWB (vgl. zum Formblatt Wirt-124 EU)

  • Nachweis über das Bestehen bzw. über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung: siehe 2.1 zur Übersicht der Eignungserklärungen zum Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen: Der Nachweis erfolgt entweder durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen oder alternativ durch Eigenerklärung über den geplanten Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen. Bei Abschluss des Vertrages ist der Versicherungsschutz gegenüber der Auftraggeberin bzw. Auftraggeber nachzuweisen (vgl. zum Formularverzeichnis Eignungskriterien und Mindestanforderungen).

  • Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto (Angabe getrennt pro Jahr): siehe 2.2 zur Übersicht der Eignungserklärungen zum Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen: Der Gesamtumsatz muss im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre mindestens 200.000,00 Euro netto pro Jahr betragen haben (vgl. zum Formularverzeichnis Eignungskriterien und Mindestanforderungen).

  • Referenzen

    • siehe 3.1 zur Übersicht der Eignungserklärungen zum Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen: Es sind mindestens zwei unterschiedliche und geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre zu benennen, d. h. das Leistungsende darf nicht vor 2021 liegen (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung). Die Referenzen müssen sich auf 1. und 2. auf jeweils vergleichbare Projekte beziehen:
    • 1. Projekte oder Konzepte aus dem Feld der generalistischen Pflegeausbildung oder Pflegefachassistenzausbildung in Deutschland,
    • 2. Projekte oder Konzepte hinsichtlich der Beratung im Bereich der generalistischen Pflegeausbildung oder Pflegefachassistenzausbildung in Deutschland,
    • 3. Projekte oder Konzepte hinsichtlich der inhaltlichen Betreuung, Anpassung und Pflege einer Webseite und Begleitung digitaler Lern- und Austauschgruppen
    • Die Vergleichbarkeit muss sich aus der Beschreibung der erbrachten Leistungen eindeutig und vollständig ergeben. Anderenfalls kann die Referenz nicht gewertet werden. Zu jedem Referenzobjekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
    • - Kategorie (Projekte oder Konzepte aus dem Feld der generalistischen Pflegeausbildung oder Pflegefachassistenzausbildung in Deutschland, Projekte oder Konzepte hinsichtlich der Beratung im Bereich der generalistischen Pflegeausbildung oder Pflegefachassistenzausbildung in Deutschland, Projekte oder Konzepte hinsichtlich der inhaltlichen Betreuung, Anpassung und Pflege einer Webseite und Begleitung digitaler Lern- und Austauschgruppen)
    • - Auftragsgegenstand
    • - Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung:
    • - Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr)
    • - Anlagen (Leseprobe, sonstige Anlage)
    • - Auftraggeber/in mit Anschrift
    • - Ansprechpartner/in beim Auftraggeber (Name, E-Mail, Telefonnummer)
    • Mindestanforderung: mindestens zwei unterschiedliche und geeignete Referenzen, Leistungsende darf nicht vor 2021 liegen (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung), die Referenzen müssen sich auf 1. und 2. auf jeweils vergleichbare Projekte beziehen: 1. Projekte oder Konzepte aus dem Feld der generalistischen Pflegeausbildung oder Pflegefachassistenzausbildung in Deutschland, 2. Projekte oder Konzepte hinsichtlich der Beratung im Bereich der generalistischen Pflegeausbildung oder Pflegefachassistenzausbildung in Deutschland, 3. Projekte oder Konzepte hinsichtlich der inhaltlichen Betreuung, Anpassung und Pflege einer Webseite und Begleitung digitaler Lern- und Austauschgruppen (vgl. zum Formularverzeichnis Eignungskriterien und Mindestanforderungen)
  • Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

    • siehe 4.1 zur Übersicht der Eignungserklärungen zum Formularverzeichnis der Eignungskriterien sowie Mindestanforderungen: Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV (vgl. zum Formblatt Wirt-
    • 2141)

Zuschlagskriterien

  • Die Qualität des Angebots wird anhand der einzureichenden Konzepte mit 60% bewertet

    • 1.1 Konzeptionelle Darstellung der Herangehensweise zur Umsetzung der Beratungsstelle mit 20 % (200 Punkte)
    • 1.2 Konzeptionelle Darstellung der Herangehensweise zur Umsetzung der Netzwerkarbeit mit 20 % (200 Punkte)
    • 1.3 Konzeptionelle Darstellung der inhaltlichen Betreuung (auch fach- und zielgruppenspezifisch) und Weiterentwicklung von Webseiten mit 20 % (200 Punkte)
    • Die Bewertung der Angebote zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt anhand von Konzepten der Bieter zu den einzelnen nachfolgend aufgeführten Unterkriterien. Je Unterkriterium zu dem Zuschlagskriterium Qualität (Ziffer 1.1 bis 1.3) ist ein Einzelkonzept zu erstellen und einzureichen. Die mit dem Angebot einzureichenden Konzepte haben für die einzelnen Qualitätskriterien zwingend die Vorgaben hinsichtlich des Seitenumfangs, der zu den einzelnen Unterkriterien angegeben wird, einzuhalten. Ausgenommen von der Begrenzung des Seitenumfangs sind Anlagen zu den Konzepten. Der für die einzelnen Unterkriterien angegebene maximale Umfang der jeweiligen Konzepte bemisst sich nach DIN A 4, Schriftart Arial, Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5 Zeilen sowie Seitenränder (oben, links, rechts: jeweils 2,5 cm
    • unten: 2 cm). Die Bewertung erfolgt aus Gründen der Gleichbehandlung sämtlicher Bieter ausschließlich auf Grundlage des geforderten Konzeptumfangs (insgesamt maximal 18 Seiten). Die Anlagen zu den Konzepten 1.1 bis 1.3 betragen insgesamt maximal 10 Seiten zusammen.
    • Die Bewertung der Konzepte erfolgt als Prozentsatz bezogen auf die erreichbare Maximalpunktzahl je Unterkriterium in folgenden Bewertungsstufen:
    • 100 % = Sehr gute Darstellungen ohne Mängel, klar strukturierte logisch aufgebaute Vorgehensweise, keine Fragen / Aspekte bleiben offen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts.
    • 75 % = Gute Darstellungen mit wenigen kleineren Mängeln, überwiegend klar strukturierte logisch aufgebaute Vorgehensweise
    • nur wenige offene Fragen / Aspekte, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzeptes.
    • 50 % = Zufriedenstellende Darstellungen mit vielen kleineren Mängeln, brauchbar strukturierte logisch aufgebaute Vorgehensweise
    • mehrere offene Fragen / Aspekte, zufriedenstellende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzeptes.
    • 25 % = Unterdurchschnittliche Darstellungen mit größeren Mängeln, nur wenig strukturierte Vorgehensweise
    • viele offene Fragen / Aspekte, mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzeptes.
    • 0 % = Fehlende oder ungenügende Darstellungen mit schwerwiegenden Mängeln, unstrukturierte Vorgehensweise, viele offene Fragen / Aspekte, ungenügende fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts.
    • Erfüllen die Aussagen in einem Konzept oder einem Konzeptunterpunkt die Anforderungen unterschiedlicher Bewertungsstufen, wird unter Beibehaltung des Beurteilungsspielraums des Auftraggebers eine durchschnittliche Bewertung vorgenommen. „Werden Anforderungen in Konzepten oder Konzeptunterpunkten mit unterschiedlichen Bewertungen erfüllt, wird eine durchschnittliche Gesamtbewertung vorgenommen."
    • (vgl. zur Anlage Zuschlagskriterien und Bewertung der Angebote)
  • 2. Preis (Gesamtkosten in Euro / Brutto) mit 40 % (400 Punkte) 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Gesamtsumme. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für Angebote mit dazwischenliegenden Preisen erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma mittels folgender Formel

    • P = 800 – (400 ∙ [X/N])
    • P = zu ermittelnde Punktzahl pro Bieter/in
    • N = niedrigster Preis
    • X = zu wertender Preis
    • Preisobergrenze: Es wird eine Preisobergrenze von 423.800 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) festgesetzt. Angebote deren Angebotspreis/Gesamtkosten in Euro (einschließlich Umsatzsteuer) über der Preisgrenze liegen, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
    • (vgl. zur Anlage Zuschlagskriterien und Bewertung der Angebote)

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf37 KB12 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB4 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB8 Seiten
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