Veröffentlichung 20.12.24 | Fragenfrist 14.01.25 | Teilnahmefrist 21.01.25 |
Eignungskriterien
Nachweis über Eintragung in das Verzeichnis der Architektenkammer / Ingenieurkammer (§75 Abs. 1, 2 VgV): Bewerber haben innerhalb der Teilnahmefrist einen Nachweis, nicht älter als drei Monate, über die Eintragung in das Verzeichnis der Architektenkammer / Ingenieurkammer (Berechtigung zur Bezeichnung Architekt/ Ingenieur i.S.d. § 75 Abs. 1, 2 VgV) vorzulegen. Für EU-ausländische und ausländische Bewerber aus dem EWR ohne Hauptwohnsitz oder einer Hauptniederlassung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden unter Anwendung des Anhangs V Nr. 5.7.1 Richtlinie 2005/36/EG gleichwertige Eintragungen des jeweiligen innerstaatlichen Rechtsystems anerkannt, ist eine Eintragung nach diesem Rechtssystem nicht vorgesehen, entfällt die Nachweispflicht. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sein, das gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeitern / Fachkräften und dem Einsatz von Nachunternehmern. Bei juristischen Personen muss nachgewiesen werden, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Auszug aus dem Handels- oder Gewerbezentralregister: Innerhalb der Teilnahmefrist ist ein Auszug aus dem Handels- oder Gewerbezentralregister oder vergleichbares Dokument (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen, im Falle einer Kommanditgesellschaft auch der entsprechende Nachweis der Komplementärgesellschaft. Bei einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied erforderlich.
Nachweis über geleistete Steuerzahlungen und Sozialabgaben des Finanzamts und der Sozial- bzw. Krankenversicherung: Innerhalb der Teilnahmefrist ist ein Nachweis über die geleisteten Steuerzahlungen und Sozialabgaben des Finanzamts und der Sozial- bzw. Krankenversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigungen) vorzulegen. Bei einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied erforderlich.
Eigenerklärung Ausschlussgründe §§ 123, 124 GWB, Selbstreinigung und Nichteinschlägigkeit von Russlandsanktionen: Innerhalb der Teilnahmefrist ist eine Eigenerklärung zu fehlenden Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB/Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sowie zu Russland-Sanktionen nach Art. 5k der VO 2022/576 vorzulegen. Ein Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei. Für Bieter- und Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied erforderlich.
Eigenerklärung zur Rechtsform des Bewerbers / Gesellschaftsstruktur: Innerhalb der Teilnahmefrist ist eine Eigenerklärung zur Rechtsform des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft mit Angaben zur Gesellschaftsstruktur vorzulegen.
Verischerungsnachweis / Eigenerklärung Versicherung: Innerhalb der Teilnahmefrist ist entweder ein Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (z.B. Versicherungsschein oder Deckungszusage) oder eine Eigenerklärung dazu erforderlich, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung unterzeichnet wird. Diese muss jedoch bei einer Eigenerklärung auf ein Aufforderungsverlangen der Auftraggeberin im Teilnahmewettbewerb, unabhängig von einem Aufforderungsverlagen spätestens vor der Auftragserteilung nachgewiesen werden. Die Versicherung muss jeweils die nachfolgenden Bedingungen erfüllen: Deckungssumme für Personenschäden 3 Millionen EUR und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) 3 Million EUR Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Doppelte der jeweiligen Deckungssumme betragen. Eigenerklärungen und Nachweise sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft erforderlich, alternativ kann durch das vertretungsberechtigte Mitglied eine entsprechende Projektversicherung für die Bieter-/Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Zuschlagskriterien
Pauschalhonorar / Methode der linearen Interpolation: Das niedrigste Angebot erhält 10 Punkte. Das Angebot, das das niedrigste Angebote um das Doppelte überschreitet, erhält Null Punkte. Angebote dazwischen werden nach der Methode der linearen Interpolation ermittelt. Siehe Einzelheiten zur Berechnung in den Vergabeunterlagen. Nach der zweiten Nachkommastelle wird gerundet. Die so ermittelte Punktzahl für das Kriterium wird mit dem Gewichtungskoeffizienten multipliziert. Erneut wird nach der zweiten Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Kriterienpunktzahl wird sodann mit den weiteren Kriterienpunktzahlen zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl addiert.
Konzept / Fachplanungsübergreifende Lösungsansätze: Eingefordert wird eine konzeptionelle Darstellung dazu, wie die zu beachtenden Planungsziele und Mindestanforderungen bzw. Problemstellungen (vgl. im Einzelnen die Zuschlagsmatrix Planungsauftrag in den Vergabeunterlagen) erfüllt werden können. Die konzeptionelle Darstellung ist auf einen fachplanungsübergreifenden Lösungsansatz sowie methodologische Aspekte ausgerichtet. Die Gewichtung der Konzepte erfolgt nach einem Schulnotensystem nach Punkten, das graduelle Abstufungen vorsieht. Vgl. Einzelheiten in den Vergabeunterlagen ("Zuschlagsmatrix Planungsauftrag"). Die ermittelte Punktzahl für das Kriterium wird mit dem Gewichtungskoeffizienten multipliziert. Die so ermittelte Kriterienpunktzahl wird sodann mit den weiteren Kriterienpunktzahlen zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl addiert.
Qualifikation des Projektteams / Konzept: Die Auftraggeberin lässt die Anforderungen an die Qualifikation (Hochschulabschlüsse) und individuelle Berufserfahrung der Mitglieder des Projektteams von den Bietern über eine entsprechende konzeptionelle Darstellung im Rahmen der Angebotsphase des Verfahrens abfragen. Maßgeblich sind nachgewiesenen und dargestellten Hochschulabschlüsse sowie die über Referenzen nachgewiesene individuelle Berufserfahrung für die Projektteammitglieder. Die Bewertung der konzeptionellen Darstellung erfolgt anhand eines Schulnotensystems, das graduelle Abstufungen vorsieht. Für die Bewertung anhand der "Zuschlagsmatrix Planungsauftrag" wird auf die Vergabeunterlagen Bezug genommen. Die ermittelte Punktzahl für das Kriterium wird mit dem Gewichtungskoeffizienten multipliziert. Die so ermittelte Kriterienpunktzahl wird sodann mit den weiteren Kriterienpunktzahlen zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl addiert.
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