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GESIBA ÖNORM A 2050 – Rahmenvereinbarung Brauchbarmachung von Wohnungen (Light) – Bodenlegerarbeiten

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.08.2026
Angebotsfrist
11.09.2026
Ziel des gegenständlichen ÖNORM-Vergabeverfahrens ist, die im Zuge des Vergabeverfahrens ermittelten Billigstbieter mit der Erbringung von Bodenlegerarbeiten für die Brauchbarmachungen von Wohnungen (Light) in bewohnten Wohnhausanlagen, zu beauftragen.

Zeitplan

Veröffentlichung
10.08.26
Abgabefrist
11.09.26
Öffnung
11.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Verhandlungsverfahren
E-Mail
kanzlei@schramm-oehler.at
Telefon
+43 1 409 76 09 30

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Kalkulation24 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage156 KB6 Seiten
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