Veröffentlichung 06.06.24 | Fragenfrist 27.06.24 | Abgabefrist 08.07.24 | Öffnung 08.07.24 | Vertragsbeginn 14.10.24 |
Eignungskriterien
Angaben über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.: Eigenerklärung im Rahmen der Anlage 12 der Vergabeunterlagen (Eigenerklärungen des Bieters). Die Angabe ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Eignungsleiher zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 Abs. 2VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung im Rahmen der Anlage 12 der Vergabeunterlagen (Eigenerklärungen des Bieters). Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung: folgende Mindestsummen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 3,0 Mio EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 1 Mio EUR, Tätigkeitsschäden 0,5 Mio EUR, Schlüsselverlustrisiko 0,1 Mio EUR. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§§ 45 und 48 VgV). Bei Eignungsleihe: Wenn zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Eignungsleihe erfolgen soll, muss die Erklärung gemäß Formular 534a EU abgegeben werden und die Erklärung des Eignungsleihers zur Haftung mit dem Formular 534b EU - der Vordruck wird bei Bedarf zur Verfügung gestellt - eingereicht werden. Die Angaben zur Versicherung sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Umsatz: Eigenerklärung im Rahmen der Anlage 12 der Vergabeunterlagen (Eigenerklärungen des Bieters). Angaben über Umsatzzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto). Sofern ein Unternehmen aufgrund jüngerer Aufnahme der Geschäftstätigkeit noch nicht für drei abgeschlossene Geschäftsjahre Umsatzangaben vorlegen kann, so sind die Angaben aus dem Geschäftsjahr mit Geschäftstätigkeit aufzuführen. Bei Eignungsleihe: Wenn zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Eignungsleihe erfolgen soll, muss die Erklärung gemäß Formular 534a EU abgegeben werden und die Erklärung des Eignungsleihers zur Haftung mit dem Formular 534b EU - der Vordruck wird bei Bedarf zur Verfügung gestellt - eingereicht werden. Die Angaben zum Umsatz sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§44 Abs. 2 VgV). Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Eigenerklärung Ausschlussgründe: Eigenerklärung Ausschlussgründe (Anlage 10 - VD 521 EU). Eigenerklärung Ausschlussgründe (VD 521 EU) für den Bieter unter Angabe jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft.
Unterauftragnehmer: Eigenerklärung im Rahmen der Anlage 12 der Vergabeunterlagen (Eigenerklärungen des Bieters). Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Wenn zur Erfüllung des Auftrags Unterauftragnehmer eingesetzt werden, muss die Erklärung laut Formular 533a EU mit Angebotsabgabe eingereicht werden. Das ausgefülltes Formblatt "Nachweis Unterauftragnehmer 533b EU" - der Vordruck wird bei Bedarf zur Verfügung gestellt - als Nachweis vom Bieter, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, ist nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen.
Berufsgenossenschaft: Eigenerklärung im Rahmen der Anlage 12 der Vergabeunterlagen (Eigenerklärungen des Bieters). Eigenerklärung über die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Unternehmensnummer. Bei Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragnehmern: Die Angaben sind nur von dem Mitglied einer Bietergemeinschaft/ Eignungsleiher, das/der für den Nachweis der Eignung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, zusammen mit dem Angebot sowie von jedem geplanten Nachunternehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise durch den Bieter nachweisen zu lassen. Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Zuschlagskriterien
Kalkulierter Jahresgesamtpreis brutto: Der kalkulierte Jahresgesamtpreis brutto wird mit 100 % gewichtet (siehe Vergabeunterlagen, Anlage 4 Besondere Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Rhein-Erft-Kreises Nr. 15.1 Bewertungsmatrix).
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