Die Stadt Essen verfügt heute über ein mehr als 50 km langes
Straßenbahnnetz, das über rd. 19 km in Tunnellage und über
gut 5 km auf besonderem Bahnkörper geführt wird. Der Tunnel
um den Bereich Hauptbahnhof / Rathaus / Berliner Platz stößt
bereits heute an seine Kapazitätsgrenze. Vor dem Hintergrund
hoher Linienauslastungen und prognostizierter Fahrgastzuwächse
soll durch den Bau der Citybahn als Bypass eine Entlastung des
Tunnelsystems herbeigeführt werden.
Die Maßnahme „Citybahn“ besteht aus den drei Planungsabschnitten,
die als Bahnhofstangente (BHT), Berthold-Beitz-Boulevard 3. Bauabschnitt
und Essen 51 bezeichnet werden. Der Planungsabschnitt Essen 51 beinhaltet
diese Vergabeeinheit VE 3.9.
Die Vergabeeinheit VE 3.9 erstreckt sich von der Einmündung Dinslakener Straße
bis Bocholder Straße auf einer Neubaulänge von etwa 650 m. Im Zusammenhang
mit dem Gleisneubau erfolgt die Umgestaltung des Straßenquerschnittes sowie
der barrierefreie Neubau der Haltestelle Bergmühle und Umbau der Haltestelle Bocholder
Straße.
Im Rahmen der Vergabeeinheit VE 3.9 wird die östliche Fahrbahn mit Entwässerung,
Nebenanlagen, grundhaft erneuert und zudem ein besonderer Bahnkörper in der
Regel als Rasengleis und straßenbündiger Bahnkörper in Mittellage hergestellt.
Die westliche Fahrbahn einschließlich der Nebenanlagen wurde vorab grundhaft erneuert.
Zusätzlich werden im südlichen Anschlussbereich von der Dinslaker Straße bis zur Buschhauer
Straße auf einer Länge von ca. 210 m die westliche Fahrbahn, sowie die Gleise saniert.
Die Gleisanlagen erhalten drei verschiedene Aufbauten:
• Gleis auf Betonmontageklötzen Typ B
• System Travetto offen als Rasengleis und einmal geschlossen für eine Fußgängerquerung
• Masse-Feder-System.
Das flächige Masse-Feder-System wird zum Schutz der an der Gleistrasse
befindlichen Wohngebäude unterhalb der Weichen und Kreuzung eingebaut.
Es besteht aus einer Tragplatte, einer Elastomermatte und einer Masseplatte.
Unter dem offenen Rasengleis wird ein Teilsickerrohr DN 200 in einer
Kiespackung 8/16, eingepackt in einem Vlies, zur Entwässerung mitgeführt.
Zudem werden Kabelschutzrohre unterschiedlicher Größen als
Streckenverrohrung, Haltestellenverrohrung und für die Signaltechnik eingebaut.
Straßenbau: Die Fahrbahnen erhalten in der Regel eine Deckschicht aus
Splittmastixasphalt SMA 8S, die Nebenanlagen und Haltestellen werden
barrierefrei hergestellt, bzw. umgebaut. Die Befestigungen werden
im Bereich der Gehwege mit Gehwegplatten und taktilen Elementen,
die Haltestellen mit Pflaster und taktilen Elementen nach dem Standard
der Stadt Essen/ Ruhrbahn ausgebaut. Die neuen Radfahrstreifen werden
über die Fahrbahn geführt und in großen Teilen rot eingefärbt.
Einfassungen: Die Einfassungen werden je nach Lage und Funktion
unterschiedlich ausgeführt. Die Grenzeinfassungen werden mit einem
Tiefbord T8/20 cm auf 10 cm Unterbeton und 10 cm Rückenstütze C20/25,
sowie einem in der Höhe variierenden L-Stein als Stützwand hergestellt.
Die Gehwegeinfassungen werden mit einem Hochbord 15/30 cm auf 20 cm
Unterbeton und 15 cm Rückenstütze aus C20/25 und einem Auftritt von 12,0 cm
errichtet. Die Einfassungen der Gleisanlagen erfolgt in der Regel beim Rasengleis
System Travetto mit einem Gleisbord als L-Profil h=65 cm auf 20 cm Unterbeton.
Neben allen Fahrbahneinfassungen wird grundsätzlich eine Gussasphaltrinne
h=3 cm, b= 30 cm eingebaut. Im Bereich der Bushaltestellen vor dem Busbordstein
ist die Rinne 16 cm breit. Die Straßenbahnhaltestellen erhalten als Bahnsteigkante
einen Kasseler Sonderbord SBK 20, die Bushaltestellen werden mit einem
Buskapstein Typ Essen 03 auf 20 cm Unterbeton und 15 cm Rückenstütze aus
C20/25 ausgestattet.
Entwässerung: Die Straßenentwässerung in Form von Straßenabläufen als auch
die Gleisentwässerung werden an den bestehenden Mischwasserkanal der
Stadtwerke Essen bzw. an den Kanalneubau der Stadtwerke Essen angeschlossen.
Die Gleisentwässerung besteht aus einem Teilsickerrohr DN 200 PVC-U
wandverstärkt mit Revisionsschächten DN 400 PP. Es kommen Straßenabläufe
30/50 cm aus Beton mit Beton-Gussabdeckung zur Ausführung.
In Überwegen werden Elcord-Aufsatz mit Scharnier, in Pultform, Klasse C
250, gem. EN 124/DIN 1229, 300x500 mm, Schlitzweite 16 mm, eingebaut.
Trinkwasserleitung: Im Zuge der Maßnahme wird eine Trinkwasserleitung
DN 1000 der Stadtwerke Essen (SWE) erneuert und in die Zollstraße umgelegt.
Bepflanzung: In einer separaten Vergabeeinheit werden im Nachgang
die zu pflanzenden Bäume ausgeschrieben. Im Rahmen dieser Vergabeeinheit
VE 3.9 werden lediglich die Baumgruben mit Substrat und Belüftung
ausgeschrieben und vorbereitet.
LWL-Kabel: Die LWL-Kabel der Ruhrbahn GmbH sind zurzeit provisorisch
an den Fahrleitungsmasten auf der Ostseite der Haus-Berge-Straße
aufgehangen. Nach Fertigstellung der Leerrohrtrassen der Ruhrbahn
werden die LWL-Kabel in die Leerrohre umgelegt. Anschließend können
die Fahrleitungsmaste auf der Ostseite der Haus-Berge-Straße
zurückgebaut werden.
Mit dem Formblatt A-6_Referenzen sind zum Nachweis der Eignung Referenzprojekte nachzuweisen,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
1. Es ist 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 10
Kalenderjahren mit detaillierten Angaben zur ausgeführten Leistung,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, gefordert.
• ein stahlbewehrtes Ingenieurbauwerk einer Gleisanlage nach DIN 45673 -
Mechanische Schwingungen - Elastische Elemente des Oberbaus von
Schienenfahrwegen, oder vergleichbar.
Hinweis
•Vergleichbar sind Leistungen, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
•• Herstellung eines tragenden Betonbauwerks unter einer Gleis- oder Weichenanlage
•im Straßenbereich,
•• Einbau und Ausrichtung von Gleisen/Weichen auf dem hergestellten Bauwerk.
•Definition eines tragenden Betonbauwerks:
•• schwingungsisolierte oder elastisch gelagerte Gleistragplatte
•• Beton-Längsbalkensystem
•• sonstiges tragendes Bauteil unter einer Gleisanlage im Straßenraum
•2. Es ist 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5
•Kalenderjahren mit detaillierten Angaben zur ausgeführten Leistung,
•die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, gefordert.
•• die Errichtung eines barrierefreien Bahnsteigs für Niederflurstraßenbahnen
•3. Es ist 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5
•Kalenderjahren mit detaillierten Angaben zur ausgeführten Leistung,
•die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist, gefordert.
•Vergleichbar sind Leistungen, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen:
•a. Durchgeführte Arbeiten im Tief- und Rohrleitungsbau nach
•DVGW-Arbeitsblatt GW 301, W1.
•b. Durchgeführte Tiefbauarbeiten im Rohrleitungsbau nach der
•GW 381 für Leitungsdimensionen größer DN 600.
•• Die Arbeiten müssen zeitgleich mit anderen Gewerken im selben
•Baufeld stattgefunden haben.
•Zu beachten: Alle Leistungen a + b müssen insgesamt nachgewiesen
•werden. Es ist nicht erforderlich, diese in einem Referenzprojekt
•nachzuweisen. Es können auch zwei Referenzprojekte
•herangezogen werden, um diese Referenzen zu belegen.
Ein Bieter oder eine
Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer
und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Die Unterauftragnehmer/
Eignungsverleiher sind im Angebot unter Verwendung von
Formblatt A-2 „Verzeichnis Unterauftragnehmer“ zu benennen.
Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind
drei Fälle zu unterscheiden
•Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne
•Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden
•Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis
•der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des
•Unterauftragnehmers unter Abschnitt „Relevante
•Bildungs- und Berufsqualifikationen“ aufgeführten
•Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formblätter
•A-4 (Bewerber-/Bietergemeinschaft) und A-18
•(Eigenerklärung russische Unternehmen).
•Der Auftraggeber behält sich vor vom Bieter eine
•Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers
•nach Formblatt A-3 zu verlangen, sofern der Bieter
•im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens für den
•Zuschlag in die engere Auswahl kommt.
•Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als
•Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf
•die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der
•Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt
•"Maßnahmen zur Sicherung der Qualität" und "Referenzen
•zu bestimmten Arbeiten" bezeichneten Unterlagen für diesen
•Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die
•Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
•beruft, (ii) die unter Abschnitten „Relevante Bildungs- und
•Berufsqualifikationen“ aufgeführten Unterlagen jeweils
•allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme
•der Formblätter A-4 (Bewerber-/Bietergemeinschaft) und A-18
•(Eigenerklärung russische Unternehmen), (iii) eine
•Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer bei
•Eignungsleihe unter Verwendung von Formblatt A-15 sowie
•(iv) Formblatt A-12 „Eignungsleihe“.
•Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als
•Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche
•und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich
•einzureichen: (i) die unter Abschnitt „Relevante Bildungs-
•und Berufsqualifikationen“ aufgeführten Unterlagen jeweils
•allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme
•der Formblätter A-4 (Bewerber-/Bietergemeinschaft) und
•A-18 (Eigenerklärung russische Unternehmen),
•(ii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer
•unter Verwendung von Formblatt A-15 "Verpflichtungserklärung
•Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe" sowie (iii) Formblatt
•A-12 „Eignungsleihe“.
•Nachweis einer bestehenden,
•aktuell gültigen Industriehaftpflichtversicherung oder
•eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer
•Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen
•5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
•je Versicherungsjahr gefordert. Die Vorlage in
•unbeglaubigter Kopie ist zulässig. Der Bieter verpflichtet
•sich diese für die Dauer der gesamten Vertragsausführung
•aufrechtzuerhalten. Falls eine Versicherung mit diesen
•Deckungshöhen derzeit nicht besteht, reicht
•eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und
•unbedingte Eigenerklärung des Bieters, dass er im
•Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung
•unaufgefordert, unmittelbar nach Zuschlagserteilung
•vorzulegen (Formbl. A-10).
Einzureichen mit Formular A-11_Eigenerklärung Qualitätsnachweise
•Die unter diesem Abschnitt „Maßnahmen zur Sicherung der
•Qualität“ geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom
•Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt
•von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt
•„Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen“ ausgeführte.
•1. Es ist nachzuweisen, dass Ihr Unternehmen eine gültige
•Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301, W1 besitzt.
•2. Es ist nachzuweisen, dass Ihr Unternehmen für den Tiefbau
•im Rohrleitungsbau die Zertifizierung nach der GW 381 besitzt.
Es sind sämtliche der nachfolgend
aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bietergemeinschaft
zusammenschließen (Formbl. A-4). In diesem Fall muss die
Bietergemeinschaft mit Einreichung des
Angebots
•(I) sämtliche Mitglieder der beteiligten Unternehmen
•namentlich mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
•benennen, (II) einen bevollmächtigten Vertreter für
•das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung
•des Vertrages benennen und (III) einen von allen Mitgliedern
•unterschriebene Vollmacht (im Original) vorlegen. Im
•Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter
•"Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" aufgeführten
•Unterlagen von wenigstens einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
•Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und
•Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen,
•ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm
•und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem
•Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem
•Angebot zu benennen (Formbl. A-12) und die bezeichneten Unterlagen
•für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der
•Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
•und/oder Fachkunde beruft. Ferner ist eine Erklärung des benannten
•Dritten einzureichen, aus dem hervorgeht, dass der Bieter im Falle
•der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung
•erforderlichen Mittel der benannten Dritten zugreifen kann
•(Formbl. A-15). Außerdem hat der Bieter die unter "Sonstiges"
•aufgeführten Unterlagen jeweils auch von den benannten Dritten
•beizubringen.
•Darüber hinaus sind folgende Erklärungen/Nachweise beizubringen:
•- Allgemeiner Bewerbungsbogen (Formbl. A-17),
•- Eigenerklärung russische Unternehmen (Formbl. A-18).
•Sonstiges:
•Besondere Bedingungen für Angebotsphase: (1) unterschriebene
•schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1