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Hausmeisterleistungen Bestandsmanagement Wohnen

Ziel dieses Vertrages ist es, die wirtschaftliche und technische Funktionalität der jeweiligen Immobilie im Rahmen der Hauswartleistungen entsprechend aller einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften sowie die Einhaltung von Belangen des Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutzes sowie die Verhinderung von Gefahren für Leib und Leben zu gewährleisten, die Verkehrssicherheit der Gebäude und Liegenschaften sowie die Delegation der Betreiberpflichten auf den Auftragnehmer sicherzustellen und eine hohe Zufriedenheit der Mieter herzustellen.
7 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
21.08.26
Fragenfrist
11.09.26
Teilnahmefrist
18.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Nichtoffenes Verfahren
Erfüllungsort
Berlin, Deutschland
Vertragslaufzeit
26 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@berlinovo.de
Telefon
+4930254410

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Der Bieter erklärt, die Anzahl von Beschäftigten (einschl. Eigentümer des Unternehmens) mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 gem. Eigenerklärung Eignung eingesetzt zu haben.
    • 1. Anzahl der Mitarbeiter gesamt (Vollzeitäquivalente)
    • 2. Anzahl der Mitarbeiter (operativ) mit mindestens Gesellenabschluss in einem technischen Gewerk (Heizung, Klima, Sanitär, Elektro, Tischler, Fliesenleger usw.) (Vollzeitäquivalente)
    • 3. Anzahl der Mitarbeiter ohne einen Abschluss / eine Ausbildung (Vollzeitäquivalente)
    • 4. Hauswart/Hausmeister (Vollzeitäquivalente)
    • -siehe Teilnahmeantrag-
  • Angabe der Nettoumsätze (gesamt und mit vergleichbaren Leistungen) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2023 bis 2025 (2025

    • qualifizierte Prognose).
    • -siehe Teilnahmeantrag-
  • Mit der Abfrage von Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Um der Berlinovo die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Referenzen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Tabellen -siehe Ziffer 4 Teilnahmeantrag- jeweils vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Berlinovo sind die in Ziffer 4 zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die folgenden Mindestbedingungen erfüllt

    • - Vergleichbare Leistungen in Wohnhäusern einschl. Anschrift und Bezeichnung Referenzobjekt und der Nutzung
    • - Angaben zum Unternehmen, das die Leistung erbracht hat
    • - Angabe des Auftraggebers inkl. Adresse
    • - Angabe des Ansprechpartners beim Auftraggeber
    • - Angabe der Größe des Referenzobjekts, hier: mehr als 100 Wohneinheiten
    • - Angabe zum Zeitraum der Leistungserbringung (Vertragsverhältnis mindestens bis 2020)
    • Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
    • Unzulässig ist die Aufteilung einer einheitlichen Leistung in mehrere Referenzen. Eine Leistung ist „einheitlich“, wenn sie auf demselben Auftrag beruht (Bsp.: Nennung einzelner Leistungsteile, die mit demselben Auftrag beauftragt wurden, hier: bspw. Abruf unterschiedlicher Leistungen/Objekte aus Rahmenverträgen).
    • Als mit Wohneinheiten vergleichbar versteht die berlinovo Leistungen für:
    • - …
    • - …
    • - …
    • - …
    • Für jede wertungsfähige Referenz können 25 Punkte erreicht werden:
    • • 6 Punkte = Wertungsfähige Referenz
    • • 19 Punkte (max.) = Zusatzpunkte (zusätzliche Spezifika)
    • Zusatzpunkte können für das Erfüllen folgender weiterer Spezifika im jeweiligen Referenzprojekt erreicht werden:
    • • Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB (2 Punkte)
    • • Anzahl Wohneinheiten im Referenzobjekt
    • o &gt
    • 300 (2 Punkte)
    • o &gt
    • 500 (4 Punkte)
    • • Anzahl Gewerbeeinheiten im Referenzobjekt
    • o &gt
    • 3 (2 Punkte)
    • o &gt
    • 10 (4 Punkte)
    • • Spielplatz betreut (1 Punkt)
    • • Brandmeldeanlage betreut (1 Punkt)
    • • Sicherheitsbeleuchtung betreut (1 Punkt)
    • • Lüftungsanlagen betreut (1 Punkt)
    • • Wandhydrantenanlage & Löschwasseranlage betreut (1 Punkt)
    • • Übergaben der Mieteinheiten durchgeführt (1 Punkt)
    • • regelmäßige wöchentliche Mietersprechstunde (1 Punkt)
    • • Notdienst (telefonische Erreichbarkeit 24/7) (2 Punkte)
    • Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Berlinovo behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
    • Die Berlinovo ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bewerber bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
    • • Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend)
    • • Möglichst aussagekräftige Umschreibung der Tätigkeit inkl. Referenzgeber
    • Die Berlinovo wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären.
    • Die Berlinovo hat festgelegt, dass zur Angebotsabgabe maximal 5 Bewerber aufgefordert werden (Höchstzahl). Die geplante Mindestzahl beträgt 3 Bewerber.
    • Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt anhand der unter - Ziffer 4 Teilnahmeantrag- genannten objektiven Kriterien.
    • Sollten mehrere Teilnahmeanträge die gleiche Punktzahl erreichen, wird die berlinovo diejenigen besser bewerten, die die am höchsten bewertete(n) Einzelreferenz(en) eingereicht haben. Im Übrigen entscheidet das Los. Die Auftraggeberin behält sich vor, alternativ die Höchstzahl zu überschreiten.
  • Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen, • er den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit mindestens folgenden Deckungssummen

    • o EUR 5,0 Mio. für Personen- und Sachschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.)
    • o EUR 2,5 Mio. für Vermögensschäden pro Fall (zweifach maximiert p.a.)
    • o EUR 2,0 Mio. für Schlüsselschäden (zweifach maximiert p.a.)
    • o EUR 5,0 Mio. für Umweltschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.)
    • o EUR 1 Mio. für Tätigkeitsschäden | Bearbeitungsschäden pro Fall (einfach maximiert p.a.)
    • spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags (Einzelauftrags) vorhalten wird.
    • • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
    • a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
    • b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
    • c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln,
    • auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe).
    • Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der berlinovo ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.
    • Die berlinovo behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch berlinovo nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
    • Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der berlinovo geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EU-Ausland.

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf56 KB6 Seiten
Kalkulation24 KB2 Tabellen
Projektplan156 KB24 Seiten
Vertragsbedingungen78 KB4 Seiten
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