Vertragsbeginn 03.08.22 | Veröffentlichung 20.06.24 |
Eignungskriterien
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Eignungskriterien: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet), von jedem Mitglied einer etwaigen BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern sowie für etwaige Eignungsleihgeber vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. Alle nachfolgend genannten Anforderungen sind Mindestanforderungen, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes festgelegt ist. I. Allgemeine Anforderungen / Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Qualifizierungsantrag nicht älter als 3 Monate ist. 2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Geschäftsstelle, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens (weitere Einzelheiten zu den geforderten Angaben sind dem Formblatt Eigenerklärung zur Eignung zu entnehmen) 3. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister vorliegt. 4. Unbedenklichkeitsbescheinigungen 6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister (gemäß Wettbewerbsregistergesetz) vorliegt 7. Eigenerklärung zum Bestand und Höhe der Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung und Berufshaftpflicht)
8. Eigenerklärung, dass weder der Bewerber/Bieter selbst, noch eine mittelbar an der Auftragsausführung beteiligte Person bzw. Unternehmen unter das Verbot des Art. 5k VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, fällt. 9. Eigenerklärung, dass von allen an dem Projekt mitwirkenden Mitarbeitern die Verpflichtung zur Beachtung des Datengeheimnisses nach § 53 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) "Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 2019" bzw. die am Sitz des Unternehmens geltenden Datenschutzbestimmungen eingeholt wurde bzw. spätestens bis zum Vertragsbeginn eingeholt wird. 10. Selbstauskunft zur Sozialen Verantwortung (CSR) / Nachhaltigkeit
II. Wirtschaftliche und Finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Der durchschnittliche jährliche Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahren beträgt min. 43.000.000,00 EUR. III. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1. Angabe der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte (Angabe erforderlich, es wird jedoch keine Mindestanzahl von beschäftigten Arbeitskräften gefordert) 2. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen (Zeitraum: bis zur Einreichung des Qualifizierungsantrages) a) In den letzten drei Jahren einen vollelektrisch betriebenen Gelenkomnibus mit einer gültigen EU-Homologation (ausschließlich EU Typengenehmigung) gebaut und an ein privates oder öffentliches Verkehrsunternehmen geliefert, COC-Papier als prüffähigen Nachweis
b) In den letzten 3 1/2 Jahren in Summe mindestens 45 vollelektrisch betriebene Stadtlinien-Omnibusse (Klasse M3/Fahrzeugklasse I unter Einhaltung der Richtlinien ECE-R 100 sowie 107) gebaut und geliefert und davon ist mindestens ein Fahrzeug schnellladefähig gewesen mit einer Ladeleistung von min. 200 kW 3. Ein gültiger Nachweis von Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001ff und DIN EN ISO 14001ff 4. In Europa wurde bereits ein Servicestützpunkt mit folgenden Merkmalen aufgebaut: - Vertragswerkstatt und/oder Kooperationspartner einschließlich Ersatzteilverkauf oder eine unternehmenseigene Niederlassung - befähigt sämtliche Arbeiten (insbesondere Garantie-/Gewährleistungsarbeiten, Rückrufaktionen, Instandsetzungen usw.) an den Fahrzeugen durchzuführen - vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Spezialwerkzeuge und Diagnosesysteme (ohne Einschränkungen) werden verwendet
IV. Anmerkungen: 1. Bewerbergemeinschaften Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise für alle an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen abzugeben. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt ein Bewerber, sich für die Erlangung der Eignung auf Drittunternehmen zu berufen, so ist mit dem Qualifizierungsantrag die den Unterlagen zu entnehmende Verpflichtungserklärung des benannten Drittunternehmens vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Bewerber über die in Frage kommenden Kapazitäten des Drittunternehmens verfügen kann und der Dritte sich mit dieser Haftung einverstanden erklärt. Dies gilt auch für die Berufung auf Kapazitäten konzernverbundener Drittunternehmen. Hinweis: Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
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