Veröffentlichung 22.10.25 | Teilnahmefrist 26.11.25 |
Eignungskriterien
Vorlage des Nachweises über die Registrierung als Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze im Sinne des § 3 Nr. 65 Telekommunikationsgesetz (TKG) bei der BNetzA.
Eigenerklärung darüber, dass der Bewerber in das Berufsregister (z.B. Handelsregister) seines Sitzes oder Wohnsitzes eingetragen ist.
Vorlage des aktuellsten testierten Jahresabschlusses des Unternehmens
Zuschlagskriterien
Mittelbedarf aus öffentlicher Hand: Die Gemeinde ist Eigentümerin eines Leerrohrnetzes, das vom Bestbieter übernommen werden muss. Der Kaufpreis für das Leerrohrnetz reduziert den kommunalen Eigenanteil. Ziel der Bewertung ist es, das Angebot zu ermitteln, bei dem die geringste finanzielle Belastung für die öffentliche Hand entsteht. Alle Angebote werden anhand des ermittelten Mittelbedarfs miteinander verglichen. Das Angebot mit dem geringsten Mittelbedarf erhält die höchste Punktzahl. Die übrigen Angebote werden entsprechend ihrer finanziellen Belastung abgestuft bewertet. Der Bieter hat in seinem Angebot die Wirtschaftlichkeitslücke zu berechnen und im Musterberechnungsblatt (Anlage zu den Vertragsunterlagen) sowie in Ziffer 1 im Angebotsblatt diese auszuweisen. Der Bieter hat in seinem Angebot zudem den für den Ankauf des Leerrohrnetzes angebotenen marktüblichen Kaufpreis in Ziffer 1 im Angebotsblatt auszuweisen. Das Angebot hat auch eine detaillierte und plausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke zu enthalten. Diese ergibt sich, indem von den Investitionsausgaben (unter anderem für die notwendigen aktiven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastrukturen einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen) und den laufenden Betriebsausgaben (z. B. Wartung, Netzbetrieb, Personal, Vorleistungen) die voraussichtlichen Betriebseinnahmen abgezogen werden. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme. Die Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke hat in übersichtlicher Form eine Aufstellung der zur Projektumsetzung notwendigen Investitions- und Betriebsausgaben sowie die auf Basis des erwarteten Nachfragepotentials prognostizierten Einnahmen zu enthalten. Der Zuwendungsempfänger hat die erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Zu den Investitionsausgaben gehört bei leitungsgebundener Infrastruktur die Verlegung oder Verbesserung der erforderlichen Einrichtungen bis einschließlich Netzabschlusseinheit (zum Beispiel FTTB, "Fibre to the building"). Nicht anzusetzen sind bei Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke Ausgaben für Grunderwerb und Eintragung von Grunddienstbarkeiten sowie Ausgaben für Investitionen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung getätigt werden müssen. Ziel ist eine möglichst sparsame Verwendung der öffentlichen Mittel. Da es sich um einen Ausbau im Rahmen des Lückenschlussprogramms handelt, dürfen in die Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke ausschließlich förderfähige Investitionskosten einfließen. Nicht berücksichtigt werden dürfen insbesondere: - laufende Betriebskosten (z. B. Wartung, Netzbetrieb, Personal), - Finanzierungskosten, soweit sie nicht unmittelbar der Finanzierung der förderfähigen Sachinvestitionen dienen. Der Mittelbedarf aus öffentlicher Hand stellt die Wertungssumme dar. Der jeweils zu wertende Mittelbedarf wird ermittelt durch folgende Formel: Mittelbedarf = Wirtschaftlichkeitslücke - angebotener Kaufpreis Die hiermit ermittelte Summe wird nachfolgender Angebotswertung unterzogen. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 80 Punkten festgelegt. 80 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Mittelbedarf aus öffentlicher Hand. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Mittelbedarf aus öffentlicher Hand. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Mittelbedarfe aus öffentlicher Hand erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Ausbauzeitraum: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 15 Punkten festgelegt. Das Angebot mit dem niedrigsten angebotenen Ausbauzeitraum erhält die maximal erreichbare Punktzahl von 15 Punkten. 0 Punkte erhält ein Angebot mit einer Dauer für die Fertigstellung von mehr als 24 Monaten ab Vertragsschluss. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Ausbauzeiträume erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Alternative Verlegemethoden: Im Angebotsblatt ist zu kennzeichnen, ob diese zum Einsatz kommen oder ob diese nicht zum Einsatz kommen werden. Für die Angebotswertung wird je nach Angabe des Bieters, die im Angebotsblatt hinterlegte Punktzahl zugrunde gelegt. Der Bieter kann 0 oder die volle Punktzahl, je nach Kennzeichnung im Angebotsblatt erreichen.
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