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IBW, TWP, VA - Bw 102, Ersatzneubau Vorpommernbrücke sowie Umbau L 22

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.07.2026
Angebotsfrist
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt, plant den Ersatzneubau der Vorpommernbrücke (BW 102) im Zuge der L 22 über die Warnow. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie wurde eine Vorzugsvariante entwickelt, die eine Warnowquerung aus 2 Teilbauwerken festlegt. In diesem Zuge sind die Verkehrsanlagen auf dem Bauwerk selbst sowie die auf beiden Seiten vorgelagerten Streckenabschnitte bis zu den Anschlussknoten West und Ost zu planen und zu erneuern. Dabei sind sowohl 2 KFZ- Fahrstreifen stadteinwärts und 2 KFZ- Fahrstreifen stadtauswärts als auch beidseitige Geh- und Radwege zu berücksichtigen.

Zeitplan

Veröffentlichung
10.07.26
Fragenfrist
07.08.26
Teilnahmefrist
14.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Rostock, Deutschland
Vertragslaufzeit
11 Tage
E-Mail
tiefbauamt@rostock.de
Telefon
+49 381381-6681
Website
https://www.rostock.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • § 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder eine unbedingte Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall eine projektbezogene Versicherung mit folgenden Deckungssummen abzuschließen: Für Personenschäden: mindestens 5,0 Mio. EUR. Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): mindestens 5,0 Mio. EUR. Die Deckungssummen müssen 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr oder projektbezogen ohne Anrechnung auf andere Objekte (Objektversicherung) zur Verfügung stehen. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein. - siehe Auswahlmatrix zur Begrenzung der Bewerberzahl (1. Stufe - Teilnahmewettbewerb)

  • § 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (IBW, TWP, VA) Der Bewerber muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens folgende Umsätze aufweisen: 400 TEUR netto.

  • § 46 (3) Nr. 2 VgV

    • Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. 1. Personelle Mindestanforderungen: Allgemeine sprachliche Anforderungen: Der für die Auftragsausführung vorgesehene Koordinator muss über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder über gleichwertige Sprachkenntnisse verfügen. Das weitere für die Auftragsausführung benannte Schlüsselpersonal (verantwortliche Bearbeiter für Objektplanung Ingenieurbau-werke, Tragwerksplanung und Verkehrsanlagenplanung) muss über deutsche Sprachkenntnisse verfügen, die mindestens dem Niveau B2 des GER oder gleichwertigen Sprachkenntnissen entsprechen. Die Sprachkenntnisse müssen gewährleisten, dass die Kommunikation mit dem Auftraggeber, Behörden und sonstigen Projektbeteiligten sowie die Erstellung und Erläuterung der im jeweiligen Aufgabenbereich anfallenden Unterlagen in deutscher Sprache möglich ist. Der Nach-weis erfolgt im ersten Schritt über eine Eigenerklärung. Für das Leistungsbild Ingenieurbauwerke Benennung von mindestens 2 verantwortlichen Bearbeiter/innen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke mit einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulstudium (Diplom, Master, Bachelor) der Fachrichtung Bauingenieurwesen (vorzugsweise mit Schwerpunkt Konstruktiver Ingenieurbau) oder einer vergleichbaren technischen Fachrichtung. Die Person muss eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren in der technischen Bearbeitung und Konstruktion von Ingenieurbauwerken im Verkehrswegebau innerhalb der letzten 7 Jahre nachweisen. Eine benannte Person muss zudem über nachweisbare Erfahrung in der federführenden Abstimmung, Integration und Koordination von mindestens zwei parallelen Fachplanungen oder Einzelobjekten (z. B. der Tragwerksplanung und der Verkehrsanlagenplanung) im Zuge von Brückenbauprojekten verfügen Für das Leistungsbild Tragwerksplanung: Benennung von mindestens 2 verantwortlichen Bearbeiter/in für die Tragwerksplanung mit einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulstudium (Diplom, Master, Bachelor) der Fachrichtung Bauingenieurwesen (vorzugsweise mit Schwerpunkt konstruktiver Ingenieurbau) oder einer vergleichbaren technischen Fachrichtung. Die Person muss eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren vorweisen und innerhalb der letzten 7 Jahre nachweislich selbstständig Standsicherheitsnachweise (Statiken) für Ingenieurbauwerke im Verkehrswegebau erstellt haben. Für das Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung: Benennung von mindestens 1 verantwortlichen Bearbeiter für die Verkehrsanlagenplanung mit einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulstudium (Diplom, Master, Bachelor) der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Verkehrsingenieurwesen, Infrastrukturmanagement oder einer vergleichbaren technischen/planerischen Fachrichtung. Die Person muss eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren sowie die Erfahrung in der technischen Bearbeitung und Konstruktion von Verkehrsanlagen im Straßenbau innerhalb der letzten 7 Jahre vorweisen. 2. Personenreferenzen Zum Nachweis der geforderten Fachpraxis im 7-Jahres-Zeitraum ist für jede der benannten Personen mindestens 1 Referenzprojekt über ein entsprechendes Datenblatt (Anlage Personenreferenz) nachzuweisen. Eine Personenreferenz wird nur anerkannt, wenn sie folgende Mindestkriterien zur Vergleichbarkeit erfüllt: Für den Bearbeiter Objektplanung Ingenieurbauwerke: Das Projekt muss mindestens der Honorarzone IV (HOAI) angehört haben angehört haben, die Leistungsphasen 2 bis 4 + 6 (vollständig) umfassen und den Neubau oder Ersatzneubau eines Brückenbauwerks der Verkehrsinfrastruktur betreffen. Der Nachweis kann durch die benannten Bearbeiter gemeinsam erfolgen
    • eine Aufteilung der Leistungsphasen auf die Bearbeiter sowie auf unterschiedliche Referenzprojekte ist zulässig. Für den Bearbeiter Tragwerksplanung: Das Projekt muss mindestens der Honorarzone IV (HOAI) angehört haben, die Leistungsphasen 2, 3 und 6 umfassen und den Neubau oder Ersatzneubau eines Brückenbauwerks der Verkehrsinfrastruktur betreffen. Der Nachweis kann durch die benannten Bearbeiter gemeinsam erfolgen
    • eine Aufteilung der Leistungsphasen auf die Bearbeiter sowie auf unterschiedliche Referenzprojekte ist zulässig. Für den Bearbeiter Verkehrsanlagen: Das Projekt muss mindestens der Honorarzone III (HOAI) angehört haben und die Leistungsphasen 1 bis 6 (vollständig) umfassen. Das Referenzprojekt muss zudem mindestens ein Ingenieurbauwerk im Zuge der Verkehrsanlage beinhalten. Der Nachweis kann durch die benannten Bearbeiter, soweit mehr als 1 Bearbeiter angegeben wird, gemeinsam erfolgen
    • eine Aufteilung der Leistungsphasen auf die Bearbeiter sowie auf unterschiedliche Referenzprojekte ist zulässig Jede Personenreferenz muss zwingend folgende Angaben auf dem Datenblatt enthalten: Name/Ort des Projekts, konkrete Funktion der Person, Bearbeitungszeitraum, erbrachte HOAI-Leistungsphasen sowie Name und Telefonnummer einer auskunftsfähigen Ansprechperson beim damaligen Auftraggeber. - siehe Auswahlmatrix zur Begrenzung der Bewerberzahl (1. Stufe - Teilnahmewettbewerb)
  • § 46 (3) Nr. 1 VgV: Der Bewerber hat die nachfolgend geforderten Referenzen unter Benennung eines jeweiligen Ansprechpartners nachzuweisen. Soweit Referenzbescheinigungen der jeweiligen Auftraggeber vorliegen, sind diese beizufügen. Berücksichtigt werden ausschließlich Referenzen, bei denen die jeweils geforderten Leistungsphasen im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vollständig erbracht wurden. Die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI dürfen, soweit sie Bestandteil der geforderten Referenz sind, bereits vor dem 01.01.2016 erbracht worden sein. LB: Objektplanung Ingenieurbauwerke mind. HZ IV, Lph 1 bis 4 und 6 Es sind zwei Referenzen nachzuweisen. Eine Referenz muss die Objektplanung Ingenieurbauwerke der Honorarzone IV oder höher für den Neubau oder Ersatzneubau einer Straßenbrücke in Spannbetonbauweise über ein Gewässer mit einer Einzelstützweite von mindestens 40 m, einer Gesamtstützweite von mindestens 80 m sowie anrechenbaren Kosten für das Ingenieurbauwerk (gemäß §§ 4, 42 HOAI) von mindestens 10 Mio. EUR netto umfassen. Die zweite Referenz muss die Objektplanung Ingenieurbauwerke der Honorarzone IV oder höher für den Neubau oder Ersatzneubau einer Straßenbrücke in Verbundbauweise (Stahl-Beton) über ein Gewässer mit einer Einzelstützweite von mindestens 40 m, einer Gesamtstützweite von mindestens 80 m sowie anrechenbaren Kosten für das Ingenieurbauwerk (gemäß §§ 4, 42 HOAI) von mindestens 10 Mio. EUR netto umfassen. Für beide Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie 6 nach HOAI vollständig erbracht worden sein. LB: Tragwerksplanung mind. HZ IV, Lph 2 bis 3 und 6 Es sind zwei Referenzen nachzuweisen. Eine Referenz muss die Tragwerksplanung der Honorarzone IV oder höher für den Neubau oder Ersatzneubau einer Straßenbrücke in Spannbetonbauweise über ein Gewässer mit einer Einzelstützweite von mindestens 40 m, einer Gesamtstützweite von mindestens 80 m sowie anrechenbaren Kosten für die Tragwerksplanung (gemäß § 48 HOAI) von mindestens 10 Mio. EUR netto umfassen. Die zweite Referenz muss die Tragwerksplanung der Honorarzone IV oder höher für den Neubau oder Ersatzneubau einer Straßenbrücke in Verbundbauweise (Stahl-Beton) über ein Gewässer mit einer Einzelstützweite von mindestens 40 m, einer Gesamtstützweite von mindestens 80 m sowie anrechenbaren Kosten für die Tragwerksplanung (gemäß § 48 HOAI) von mindestens 10 Mio. EUR netto umfassen. Für beide Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 3 sowie 6 nach HOAI vollständig erbracht worden sein. LB: Verkehrsanlagen mind. HZ III, Lph 1 bis 6 Die Referenz muss die Objektplanung Verkehrsanlagen der Honorarzone III oder höher für den Neu-, Um- oder Ausbau einer innerstädtischen Hauptverkehrsstraße mit Anbindung an oder Beinhaltung mindestens eines LSA-gesteuerten Knotenpunktes umfassen. Es müssen mindestens die Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI vollständig erbracht worden sein. Weitere qualitative Auswahlkriterien gemäß Auswahlmatrix zur Begrenzung der Bewerberzahl

  • § 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten. Als Nachweis ist ein gültiges Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ein gleichwertiger Nachweis vorzulegen

  • § 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bewerber muss im Durchschnitt der letzten drei Jahre mindestens über jeweils zwei Ingenieure mit Berufserfahrung in den folgenden Leistungsbildern verfügt haben: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Brücken), Tragwerksplanung (Brücken), Verkehrsanlagen.

Zuschlagskriterien

  • Qualität / Referenz: Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Besonderen Bewerbungs- und Angebotsbedingungen.

  • Preis: Die Zuschlagskriterien ergeben sich aus den Besonderen Bewerbungs- und Angebotsbedingungen.

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