Frist abgelaufen

Inkassodienstleistungen

Die Angebotsfrist ist am 21. Dezember 2023 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
28.11.2023
Angebotsfrist
21.12.2023
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice" genannt) schreibt mit diesem Vergabeverfahren einen Rahmenvertrag über die außergerichtliche Einziehung und Durchsetzung bereits titulierter öffentlich-rechtlicher Forderungen gegenüber Beitragsschuldnern aus. Sofern und soweit nach Erstellung eines Vollstreckungsersuchens die Vollstreckung durch das zuständige Vollstreckungsorgan erfolglos bleibt, wird die Forderung für einen zusätzlichen Beitreibungsversuch an den Auftragnehmer abgegeben (nachfolgend auch "Inkassoauftrag" genannt). Die Leistungen des Auftragnehmers werden gegenüber den einzelnen Landesrund-funkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) erbracht. Der Beitragsservice schließt den Rahmenvertrag als Stellvertreter der vorgenannten Landesrundfunkanstalten ab. Die einzuziehenden Forderungen werden dem Auftragnehmer nicht abgetreten. Eine Abtretung oder Verpfändung an Dritte durch den Auftragnehmer ist nicht zulässig. Es ist beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichsten Bieter einen Rahmenvertrag mit einer Festlaufzeit von 2 Jahren, frühestens beginnend ab dem 01.01.2025 sowie der Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung (Verlängerungsoption) um jeweils ein weiteres Jahr zu gleichen Konditionen abzuschließen. Der Auftraggeber ist nicht zur Ausübung der vorgenannten Verlängerungsoption verpflichtet. Nachfolgend werden einige Leistungsanforderungen des Beitragsservice für den ausgeschriebenen Auftrag dargestellt: 1. Generelle Anforderungen Der Beitragsservice schreibt einen Rahmenvertrag aus, in dem die generellen Regelungen für die Inkassoaufträge als Einzelaufträge enthalten sind. Als Einzelauftrag gilt jeder Datensatz, der an den Auftragnehmer zwecks Durchführung der Inkassodienstleistungen abgegeben wird. Das wöchentliche Auftragsvolumen kann zwischen ca. 1.700 und ca. 7.500 Einzelaufträge betragen. Der Durchschnitt lag im Jahr 2022 bei rund 3.100 Einzelaufträgen. Im Jahr 2022 beliefen sich die Inkassoaufträge auf rund 162.000 Datensätze bzw. Einzelaufträge. Der Anteil der davon durch den Beitragsservice zurückgenommenen Inkassoaufträge lag bei rund 12,8 %. Das Forderungsvolumen der Inkassoaufträge betrug im Jahr 2022 rund 72,1 Mio. Euro bei Auftragsabgabe zzgl. Auftragsmehrungen und abzgl. Auftragsminderungen. Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer während der gesamten Vertragslauf-zeit ein jährliches Mindestvolumen von 150.000 Inkassoaufträgen mit einem Forderungsvolumen von bis zu 66,8 Mio. EUR. Darüber hinaus ist der Auftraggeber berechtigt, ein maximales Volumen von jährlich 200.000 Inkassoaufträgen mit einem Forderungsvolumen von bis zu 89,1 Mio. EUR an das Inkassounternehmen abzugeben. Diese maximale Höchstmenge an Inkassoaufträgen wird jedoch nicht garantiert. Der Auftragnehmer hat durch eine bedarfsabhängige Personaleinsatzplanung sicher-zustellen, dass die Datensätze bzw. der Inkassoauftrag im vorgegebenen Zeitraum bearbeitet werden/wird. Die Bearbeitung erfolgt in den Räumen des Auftragnehmers unter Nutzung von technischen Einrichtungen sowie Arbeitsplatzgeräten des Auftragnehmers. Die Leistungserbringung im Homeoffice/mobiles Arbeiten durch die Mitarbeiter des Auftragnehmers bedarf einer zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Beitragsservice. Der Beitragsservice kann keine bestimmte Erfolgsquote garantieren. Durch die bisher für den Beitragsservice tätigen Auftragnehmer wurden Erfolgsquoten von bis zu 9 % erzielt. (Die weitere Beschreibung der Beschaffung und der Dienstleistungen erfolgt unter II.2.4 "Beschreibung der Beschaffung" und beginnt mit Ziffer 2. "Durchführung der Inkassodienstleistungen".)

Zeitplan

Veröffentlichung
28.11.23
Abgabefrist
21.12.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Köln, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@beitragsservice.de
Telefon
+49 225150610
Website
https://www.dtvp.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

    • Zum Nachweis seiner/ihrer finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Eignungsverleiher (Anlage A7 der Teilnahmebroschüre):
    • Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir bzw. mein/unser Unternehmen über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen bzw. im Fall der Zuschlagserteilung eine solche unverzüglich abschließen werden.
    • Die Versicherung hat mindestens folgende Deckungssummen je Schadensereignis aufzuweisen:
    • - von EUR 2.000.000,00 pauschal für Personen- und Sachschäden,
    • - von EUR 3.000.000,00 für Vermögensschäden.
    • Die Deckungssummen stehen jeweils 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung.
    • Ich/Wir garantiere(n) bei Vorliegen einer Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Eignungsleihe, dass die bestehende bzw. abzuschließende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall auch das konkrete Auftragsverhältnis umfasst.
    • Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, einen entsprechenden Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde zu erbringen.
  • Sonstiges

    • Weitere Eignungsnachweise:
    • Darüber hinaus hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft/der Eignungsverleiher zum Nachweis seiner/ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zusätzlich nachfolgend aufgeführte Unterlagen
    • - Referenzliste (Anlage A9)
    • - Beschreibung "Teilnahme bzw. Mitgliedschaft in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste" (Anlage A10)
    • - Angabe Unternehmenskennzahl (Anlage A11)
    • mit seinem/ihrem Teilnahmeantrag vorzulegen.
    • Die Referenzliste muss mindestens zwei Referenzaufträge beinhalten, die innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen wurden (d. h. laufende Vertragsverhältnisse, die bereits mindestens 2 Jahre bestehen und/oder beendete Vertragsverhältnisse, die mindestens 2 Jahre bestanden haben und deren Vertragsende nicht länger als ein Jahr zurückliegt), und die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
    • - mindestens ein Referenzauftrag (Referenzauftrag 1) über die Erbringung von Inkassodienstleistungen mit einem Auftragsvolumen von je durchschnittlich mindestens 10.000 Inkassoaufträgen pro Monat
    • - mindestens ein Referenzauftrag (Referenzauftrag 2) über die Erbringung von Inkassodienstleistungen mit einem Auftragsvolumen von je durchschnittlich mindestens 5.000 Inkassoaufträgen pro Monat
    • Die Referenzliste ist unter Verwendung der Anlage A9 "Referenzliste" einzureichen, der auch die inhaltlichen Anforderungen an die Referenz zu entnehmen sind.
    • Darüber hinaus hat die Referenzliste zu jedem Referenzauftrag folgende Mindestangaben zu enthalten:
    • - Name und Sitz des Referenzkunden
    • - Ansprechpartner des Referenzkunden (inkl. Kontaktdaten: E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer)
    • - Angabe, ob Bewerber/Bewerbergemeinschaft/Eignungsverleiher direkter Vertragspartner des Referenzkunden ist
    • - Vertragslaufzeit (TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ) innerhalb der letzten drei Jahre, d.h.
    • - laufende Vertragsverhältnisse, die bereits mindestens 2 Jahre bestehen und/oder
    • - beendete Vertragsverhältnisse, die mindestens 2 Jahre bestanden haben und deren Vertragsende nicht länger als ein Jahr zurückliegt
    • - Art der Forderung (privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich)
    • - Anteil der titulierten Forderungen in %
    • - Erfolgsquote (bezogen auf die titulierten Forderungen)
    • - Angabe/Anzahl der monatlich übermittelten Inkassoaufträge
    • - Angabe der max. Bearbeitungszeit pro Inkassoauftrag (Berücksichtigung des Beitreibungszeitraums ohne etwaige Verlängerung durch Ratenzahlungsvereinbarungen sowie ohne Langzeitüberwachung)
    • - Angabe möglicher Schwankungen des Auftragsvolumens
    • - Detaillierte Beschreibung der erbrachten Inkassodienstleistungen unter Angabe, wie die Kontaktaufnahme mit dem Schuldner erfolgte (schriftlich/telefonisch)
    • Hinweise:
    • - Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht als Referenznachweis zugelassen.
    • - Teilnahmeanträge mit einer unvollständigen Referenzliste (insbesondere
    • fehlende Mindestangaben, wie bspw. fehlende Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners) können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
    • - Es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzkunden dem Beitragsservice nur auf Anfrage konkret benannt wird, da der Beitragsservice beabsichtigt, die angegebene Referenz zu überprüfen. Im Zweifel hat der Bewerber den Ansprechpartner des Referenzkunden zuvor um seine Einwilligung zu bitten, um datenschutzrechtliche Bedenken auszuräumen.
    • - Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
    • Es ist darüber hinaus eine aussagekräftige Beschreibung der Teilnahme bzw. Mitgliedschaft in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste (bspw. Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen oder vergleichbar) vorzulegen, die folgende Mindestangaben beinhalten muss:
    • - Angabe der fachverbandlichen Organisation,
    • - Angabe, seit wann die Mitgliedschaft besteht,
    • - Beschreibung der innerhalb der letzten drei Jahre ausgeübten Tätigkeit(en), bspw. Vorträge, Veröffentlichungen, Ausschussarbeit usw.).
    • Die Beschreibung ist unter Verwendung der Anlage Anlage A10 einzureichen.
    • Zusätzlich hat der Bewerber die Angabe des Unternehmensumsatzes für den Bereich "Inkasso" aus dem Geschäftsjahr 2022 in EUR unter Verwendung der Anlage A11 anzugeben.
    • Objektive nichtdiskriminierende Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern
    • Der Beitragsservice behält sich vor, bei einer großen Anzahl von eingegangenen Teil-nahmeanträgen den Kreis der Bewerber bereits im Rahmen des Teilnahmewettbe-werbs einzuschränken. Der Beitragsservice wird maximal fünf Bewerber zur weiteren Teilnahme am Verhandlungsverfahren und zur Abgabe eines Erstangebots auf Grund-lage der Vergabeunterlagen auffordern. Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, orientiert sich an den Eignungskriterien und wird auf Basis der nachfolgenden objektiven nicht-diskriminierenden Kriterien erfolgen. Der Beitragsservice wird maximal 140 Punkte pro Bewerber vergeben.
    • Hinweis:
    • Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber aufgrund gleicher Anzahl Punkte zum eingeschränkten Kreis der Bewerber zählen würden, behält sich die Vergabestelle aus-drücklich vor, den Gesamtumsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2022 (vgl. Anlage A11 "Unternehmenskennzahl") als weiteres Entscheidungskriterium her-anzuziehen. Bei Punktgleichheit wird derjenige Bewerber, dessen Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 einen höheren Gesamtumsatz erzielt hat, zur weiteren Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt.
    • Die zur Verfügung stehenden max. 140 Punkte teilen sich wie folgt auf:
    • - max. 60 Punkte Referenzauftrag 1
    • - max. 60 Punkte Referenzauftrag 2
    • - max. 20 Punkte für die Beschreibung der Teilnahme in fachverbandlichen Or-ganisationen aus dem Bereich der Inkassodienste
    • Weitere Einzelheiten zu den objektiven nichtdiskriminierenden Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern finden Sie unter den "Sonstigen Angaben zum Auftragsgegenstand"
  • Eignung zur Berufsausübung

    • Zum Nachweis seiner/ihrer Befähigung zur Berufsausübung erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer/der Eignungsverleiher (Anlage A6 der Teilnahmebroschüre):
    • a) dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB mir/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, oder ich/wir als Unternehmen nicht wegen einer der in § 123 Absatz 1 GWB aufgezählten bzw. diesen gemäß § 123 Absatz 2 GWB gleichgestellten Straftatbeständen rechtskräftig verurteilt wurde(n) oder gegen mich/uns als Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist
    • b) dass ich/wir als Unternehmen unseren Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem wir ansässig sind, regelmäßig nachgekommen bin/sind und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandkräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. meinen/unseren Verpflichtungen dadurch nachgekommen bin/sind, dass ich mich/wir uns zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichten habe(n) und zukünftig ordnungsgemäß nachkommen werde(n) und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen
    • c) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen habe(n)
    • d) dass ich/wir als Unternehmen nicht zahlungsunfähig bin/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
    • (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Unternehmens eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir zusätzlich aktuelle Nachweise beigefügt habe(n), die meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit belegen.)
    • e) dass ich/wir als Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten mir/dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen habe(n) bzw. hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird
    • f) dass ich/wir als Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen habe(n), die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
    • g) dass keine Umstände vorliegen, die einen Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens begründen könnten, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des öffentlichen Auftraggebers bzw. für den öffentlichen Auftraggeber tätige Personen zu beeinträchtigen vermag
    • h) dass trotz einer etwaigen Einbeziehung unseres Unternehmens bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens keine Wettbewerbsverzerrung eingetreten ist
    • i) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages die wesentlichen Anforderungen des öffentlichen Auftrages stets ordnungsgemäß und fristgerecht erbracht habe(n)
    • j) dass ich/wir im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen auch in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungsanforderungen abgegeben habe(n) und in der Lage bin/sind, die geforderten Nachweise - soweit erforderlich - zu übermitteln
    • k) dass ich/wir als Unternehmen
    • - nicht versucht habe(n), die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
    • - nicht versucht habe(n), vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die ich/wir unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte(n),
    • - nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln.
    • l) dass ich/wir als Unternehmen insbesondere unsere Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und zur Gewährung von Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfülle(n) und nicht gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verstoße(n) oder verstoßen habe(n) und die Voraussetzungen von § 19 MiLoG, § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen, d.h. ich/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG, § 23 AEntG bzw. § 8 ff. SchwarzArbG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/ist
    • m) dass ich/wir als Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen bin/sind, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem ich/wir ansässig bin/sind, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für unser Unternehmen einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist
    • n) dass ich/unser Unternehmen nicht im Wettbewerbsregister eingetragen ist und gegen unser Unternehmen eine solche Eintragung auch nicht droht.
    • o) dass ich/wir als Unternehmen bei der Ausführung aller öffentlichen Aufträge und des vorliegend ausgeschriebenen öffentlichen Auftrags die "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" vollumfänglich einhalten und damit alle Verbote und Sanktionen gegenüber Russland korrekt umsetze(n).
    • Ich/Wir erkläre(n) weiterhin, dass im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB folgende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB ergriffen wurden.
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

    • Zum Nachweis seiner/ihrer Fachkunde und Leistungsfähigkeit erklärt der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft/ /der Eignungsverleiher (Unterauftragnehmer) (Anlage A8 der Teilnahmebroschüre):
    • a) dass ich/wir als Unternehmen über die gültige Registrierung gemäß § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) oder über eine vergleichbare Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen gemäß § 3 RDG verfüge(n)
    • b) dass ich/ wir als Unternehmen Mitglied in mindestens einer fachverbandlichen Organisation aus dem Bereich der Inkassodienste (bspw. Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen oder vergleichbar) bin/sind
    • c) dass ich/wir als Unternehmen auf Anforderung des Auftraggebers einen Nachweis über meine/unsere Bonität mithilfe einer Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei nach meiner/unserer Wahl erbringen kann/können, bei der die unternehmensindividuell berechnete Ausfallwahrscheinlichkeit unter einem Prozent liegt
    • d) dass sämtliche im Zuschlagsfall für die Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter/innen mindestens über einen juristischen oder kaufmännischen Berufs- bzw. Studienabschluss verfügen
    • e) dass sämtliche im Zuschlagsfall für die Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter/innen über sehr gute und fließende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen
    • f) dass ich/wir im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzregelungen (insbesondere zur Auftragsdatenverarbeitung nach EU-Datenschutzgrundverordnung) während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werde(n)
    • g) dass ich/wir als Unternehmen als Unternehmen im Fall der Zuschlagserteilung bei der Leistungserbringung alle relevanten Sicherheitserfordernisse angelehnt an die ISO 27001 ff. oder einen vergleichbaren nationalen Standard (bspw. IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik) des Mitgliedsstaats, in dem mein/unser Unternehmen seinen Sitz hat, während der gesamten Vertragslaufzeit einhalten werde(n).
  • Referenzen

    • "Objektive nichtdiskriminierende Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern"
    • Der Beitragsservice behält sich vor, bei einer großen Anzahl von eingegangenen Teilnahmeanträgen den Kreis der Bewerber bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs einzuschränken. Der Beitragsservice wird maximal fünf Bewerber zur weiteren Teilnahme am Verhandlungsverfahren und zur Abgabe eines Erstangebots auf Grundlage der Vergabeunterlagen auffordern.
    • Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, orientiert sich an den Eignungskriterien und wird auf Basis der nachfolgenden objektiven nichtdiskriminierenden Kriterien erfolgen.
    • Der Beitragsservice wird maximal 140 Punkte pro Bewerber vergeben.
    • Hinweis:
    • Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber aufgrund gleicher Anzahl Punkte zum eingeschränkten Kreis der Bewerber zählen würden, behält sich die Vergabestelle ausdrücklich vor, den Gesamtumsatz des Unternehmens aus dem Geschäftsjahr 2022 (vgl. Anlage A11 "Unternehmenskennzahl") als weiteres Entscheidungskriterium heranzuziehen. Bei Punktgleichheit wird derjenige Bewerber, dessen Unternehmen im Geschäftsjahr 2022 einen höheren Gesamtumsatz erzielt hat, zur weiteren Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt.
    • Die zur Verfügung stehenden max. 140 Punkte teilen sich wie folgt auf:
    • - max. 60 Punkte Referenzauftrag 1
    • - max. 60 Punkte Referenzauftrag 2
    • - max. 20 Punkte für die Beschreibung der Teilnahme in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste
    • Sofern und soweit der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag mehr als zwei Referenzen benannt haben sollte, wird die Vergabestelle alle angegebenen Referenzaufträge anhand der vorgegebenen Mindestanforderungen bewerten. Im Rahmen der Vergabe der max. 120 Punkte für die angegebenen Referenzen wird die Vergabestelle diejenigen Referenzen des Bewerbers zugrunde legen, welche die vorgegebenen Mindestanforderungen am besten erfüllen und im Rahmen der Bewertung die höchste Punktzahl erzielt haben.
    • Die Beschreibung "Teilnahme bzw. Mitgliedschaft in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste" wird ebenfalls, wie nachstehend beschrieben, von der Vergabestelle bewertet, um die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern durchführen zu können.
    • Referenzbewertung (max. 120 Punkte)
    • Die zu bewertenden Referenzaufträge müssen folgende Mindestvoraussetzungen erfüllen, um bewertbar zu sein:
    • - ein Referenzauftrag (Referenzauftrag 1) über die Erbringung von Inkassodienstleistungen mit einem Auftragsvolumen von durchschnittlich mindestens 10.000 Inkassoaufträgen pro Monat,
    • - ein Referenzauftrag (Referenzauftrag 2) über die Erbringung von Inkassodienstleistungen mit einem Auftragsvolumen von durchschnittlich mindestens 5.000 Inkassoaufträgen pro Monat
    • - innerhalb der letzten drei Jahre, d. h.
    • laufende Vertragsverhältnisse, die bereits mindestens 2 Jahre bestehen und/oder beendete Vertragsverhältnisse, die mindestens 2 Jahre bestanden haben und deren Vertragsende nicht länger als ein Jahr zurückliegt.
    • Hinweis:
    • Neue Vertragsverhältnisse, deren Laufzeit noch nicht begonnen hat, sind nicht zum Nachweis der Durchführung von Inkassodienstleistungen zugelassen.
    • Die vom Bewerber angegebenen und wertbaren Referenzaufträge werden anhand der nachfolgenden Kriterien bewertet:
    • a) Liegen dem jeweiligen Referenzauftrag öffentlich-rechtliche und/oder privatrechtliche Forderungen zugrunde?
    • - Nur öffentlich-rechtliche Forderungen = 10 Punkte
    • - Gemischt = 5 Punkte
    • - Nur privatrechtliche Forderungen = 3 Punkte
    • b) Wie hoch ist der Anteil von titulierten Forderungen im angegebenen Referenzauftrag?
    • - >= 80 % = 10 Punkte
    • - 60 < 80 % = 8 Punkte
    • - 40 < 60 % = 6 Punkte
    • - 20 < 40 % = 4 Punkte
    • - 0 < 20 % = 0 Punkte
    • c) Wie hoch ist die Erfolgsquote des angegebenen Referenzauftrags bezogen auf titulierte Forderungen? Um eine Vergleichbarkeit der Erfolgsquoten zu erhalten, soll deren Berechnung folgende Grundlage beinhalten: Höhe der beigetriebenen Forderungen in den beendeten Inkassoaufträgen (inklusive der vom Auftraggeber zurückgezogenen Inkassoaufträge) gemessen an der Höhe der beizutreibenden Forderungen dieser Inkassoaufträge.
    • - >= 15 % = 10 Punkte
    • - 12 < 15 % = 7 Punkte
    • - 8 < 12 % = 5 Punkte
    • - 5 < 8 % = 3 Punkte
    • - 0 < 5 % = 0 Punkte
    • d) In welcher Form erfolgt die Kontaktaufnahme zum Schuldner im Referenzauftrag?
    • - Ausschließlich schriftliche Kommunikation zum
    • Schuldner = 10 Punkte
    • - Ausschließlich schriftliche und telefonische
    • Kommunikation zum Schuldner = 7 Punkte
    • - Schriftliche, telefonische Kommunikation
    • und weitere Kontaktaufnahmen zum Schuldner
    • (bspw. SMS, Hausbesuche etc.) = 3 Punkte
    • e) Wie hoch ist die Anzahl der übermittelten Inkassoaufträge pro Monat:
    • aa) im Referenzauftrag 1 (mit einem Auftragsvolumen von durchschnittlich mindestens 10.000 Inkassoaufträgen pro Monat)?
    • - > 20.000 = 10 Punkte
    • - > 10.000 - 20.000 = 5 Punkte
    • bb) im Referenzauftrag 2 (mit einem Auftragsvolumen von durchschnittlich mindestens 5.000 Inkassoaufträgen pro Monat)?
    • - > 20.000 = 10 Punkte
    • - > 10.000 - 20.000 = 5 Punkte
    • - > 5.000 - 10.000 = 3 Punkte
    • f) Wie hoch ist die vom Auftraggeber vorgegebene maximale Bearbeitungszeit pro Inkassoauftrag im Referenzauftrag (Berücksichtigung des Beitreibungszeitraums ohne etwaige Verlängerung durch Ratenzahlungsvereinbarungen sowie ohne Langzeitüberwachung)?
    • - 8 - 12 Monate = 10 Punkte
    • - < 8 Monate = 5 Punkte
    • - > 12 Monate = 3 Punkte
  • Mitgliedschaft

    • Objektive nichtdiskriminierende Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
    • Beschreibung der Teilnahme in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste innerhalb der letzten drei Jahre (max. 20 Punkte)
    • Die vom Bewerber vorzulegende Beschreibung der Teilnahme in fachverbandlichen Organisationen aus dem Bereich der Inkassodienste innerhalb der letzten drei Jahre sollte detaillierte und konkrete Darstellungen zu folgenden Punkten beinhalten:
    • - Vorträge = 7 Punkte
    • - Veröffentlichungen = 7 Punkte
    • - Ausschüsse = 3 Punkte
    • - Sonstige Aktivitäten = 3 Punkte
    • Bitte beschreiben Sie unter Verwendung der Anlage A11 ausführlich und nachvollziehbar ihre jeweiligen Tätigkeiten. Es liegt im Interesse der Bewerber, den Beitragsservice in die Lage zu versetzen, die angegebenen Kriterien möglichst umfassend bewerten zu können.

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