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K 1010 - OD Biederitz, Asphaltierung und Umbau BusbuchtGüssow

Auftraggeber
Veröffentlicht
04.08.2026
Angebotsfrist
25.08.2026
- ca. 1550 m² Asphaltdeckschicht fräsen und entsorgen, - ca. 160 m² Pflasterdecke aufnehmen, - ca. 160 m² Asphalttragschicht herstellen, - ca. 1550 m² Unterlage Reinigen, - ca. 1550 m² Bitumenemulsion aufsprühen, - ca. 1550 m²Asphaltdeckschicht herstellen, - ca. 160 m² Halbstarre Asphaltdeckschicht herstellen, - ca. 1700 m² Abstumpfungsmaßnahmen durchführen, - ca. 1700 m² Verkehrsfläche kehren, - ca. 600 m Fuge herstellen.

Zeitplan

Veröffentlichung
04.08.26
Abgabefrist
25.08.26
Öffnung
25.08.26
Vertragsbeginn
19.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Bezug zum Formblatt

    • Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
    • Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
    • Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.
    • Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
    • Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
    • Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
    • Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
    • Folgende Nachweise/Bescheinigungen sind auf gesondertes Verlangen nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll, sofern dieser nicht präqualifiziert ist, zur Bestätigung des
    • Formblattes "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen:
    • - Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
    • - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
    • - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
    • - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
    • - Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
    • - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
    • - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
    • - Nachweis Haftpflichtversicherung.
    • Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller ein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, müssen mit Einreichung bei der Vergabestelle gültig sein. Sofern die Gültigkeit der Unbedenklichkeitsbescheinigung auf das Original beschränkt ist, ist die Gültigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage des Originals bei der Vergabestelle maßgeblich.
    • Bei Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in denen vom Aussteller kein Gültigkeitszeitraum ausgewiesen ist, wird ein Ausstellungsdatum von höchstens 6 Monaten vor Ablauf der Bindefrist akzeptiert.
    • Die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA und die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz nach § 14 Abs.2 und 4 TVergG LSA (wenn diese zum Einsatz kommen) sind mit dem Angebot einzureichen.
    • Nachweise zur Fachkunde: Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen durch den Bieter die Eigenerklärung zur Eignung und folgende Nachweise zu erbringen:
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen
    • beitragspflichtig ist
    • - Bescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
    • - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers.
    • Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, ist durch den Bieter die Nummer der Eintragung im o.g. PQ-Verzeichnis des Nachunternehmens anzugeben.
    • Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen durch den Bestbieter die Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit nach § 11 TVergG LSA auch für die Nachunternehmen einzureichen.
    • Die Eigenerklärungen gemäß TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen bei.
    • Für die ausgeschriebene Leistung maßgeblich sind:
    • Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
    • - Tarifvertrag zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Lohn/Ost) vom 14. Juni 2024, gültig ab 1. April 2024, kündbar erstmals zum 31. März 2027
    • - Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages zur Regelung der Löhne und Ausbildungsvergütungen im Baugewerbe im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Lohn/Ost) vom 25.07.2025, gültig ab 1. Juli 2025, kündbar erstmals zum 31. März 2027
    • - Tarifvertrag zur Regelung der Gehälter und Ausbildungsvergütungen für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes im Beitrittsgebiet mit Ausnahme des Landes Berlin (TV Gehalt/Ost) - vom 14. Juni 2024, gültig bis 31. März 2027
    • - Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) - vom 28. September 2018 in der Fassung vom 5. November 2021 und 10. November 2022
    • - Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere im Baugewerbe - vom 4. Juli 2002 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 29. Juli 2005, 20. August 2007, 17. Dezember 2012 und 05. Juni 2014

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