Frist abgelaufen

Kaiserthermen Trier, Herrichtung der Verkehrsicherheit und Sicherung der römischen Originalsubstanz - 1. und 2. Bauabschnitt

Die Angebotsfrist ist am 15. Juli 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 21. Juli 2025

  • Ingenieurbüro Hutt, Köln · 277.486 €
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die restauratorische Fachbegleitung der Sicherungsmaßnahmen in zwei räumlich getrennten Teilbereichen der römischen Ruinenanlage Kaiserthermen in Trier, Leistungsstufen 2-5 gem. Anlage zu § 6 des Vertrags. Ziel der Maßnahme an den Mauerwerks- und Putzflächen des römischen wie auch mittelalterlichen Mauerwerks ist die nachhaltige statisch-konstruktive wie restauratorische Sicherung und Konservierung des Bestandes. Auf Grundlage der genehmigten Haushaltsunterlagen Bau (HU-Bau) der beiden Teilbauabschnitte, der vorliegenden Bauphasen-, Material-, Befund- und Schadenskartierung der zu bearbeitenden Wand- und Gewölbeflächen, dem vorliegenden restauratorischen Maßnahmenkonzept und eigener Zustandsfeststellungen und Untersuchungen des Auftragnehmers vor Ort ist eine Ausführungsunterlage (AFU-Bau) zu erstellen, mit den übrigen an der Maßnahme beteiligten Fachplanern abzustimmen und im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch die zuständigen Denkmalfachbehörden zusammen mit dem Auftraggeber zu vertreten. Die eigenen Zustandsfeststellungen der restauratorischen Fachbegleitung können zunächst nur eingeschränkt als handnahe Untersuchungen vom Erdboden aus erfolgen. In der Frühphase der Leistungserbringung steht bauseits kein Gerüst oder Hubsteiger zum Erreichen der hochgelegenen Mauerbereiche zur Verfügung. Die Ausführungsunterlage (AFU-Bau) für den restauratorischen Bereich ist in Form von zeichnerischen und textlichen Maßnahmenbeschreibungen einschließlich aller für die Ausführung notwendigen Einzelangaben ausführungsreif herzustellen. Gefordert sind hierbei maßstäbliche Ausführungspläne auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Bestandsunterlage als Flächenkartierung mit getrennter Darstellung aller erforderlichen (Teil-) Leistungen und Arbeitsschritte, einschließlich deren Fortschreibung während der Objektausführung. Die Erstellung und Fortschreibung eines Terminplans für die restauratorischen Leistungen ist vom Auftragnehmer zu erbringen und mit den übrigen an der Maßnahme beteiligten Fachplanern zu koordinieren und abzustimmen. Die Leistungsbeschreibungen sind als bepreistes fachtechnisches Leistungsverzeichnis einschließlich gewerketypischer zusätzlicher Vorbemerkungen aufzustellen. Dabei sind die Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen anderer an der Planung fachlich Beteiligter, insbesondere Tragwerksplanung, Gerüstplanung, archäologische Fachbegleitung und SiGeKo, abzustimmen und zu koordinieren. Die Kostenkontrolle ist durch Abgleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse sowohl mit der Kostenberechnung als auch mit den genehmigten Baukosten zu führen und im Zuge der Vergaben sowie der Objektüberwachung kontinuierlich fortzuschreiben. Die Ausführung der restauratorischen Sicherung ist kontinuierlich auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung, den Verträgen der ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu überwachen und nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Bauablauf ist kontinuierlich durch ein eigenes Bautagebuch einschließlich Fotodokumentation zu dokumentieren. Ebenso sind die durch die ausführenden Unternehmen geführten Bautagesberichte regelmäßig durch die restauratorische Fachbegleitung durchzusehen und zu überprüfen. Die Leistungsstände der ausführenden Unternehmen sind durch gemeinsame Aufmaße jeweils nach Baufortschritt unabhängig von den Rechnungszugängen festzustellen. Eingehende Rechnungen einschließlich der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen sind durch die restauratorische Fachbegleitung zu prüfen und festzustellen. Etwaige Nachtragsforderungen sind gemäß Leitfaden für die Vergütung von Nachträgen (VHB) zu prüfen. Vor dem Hintergrund des Status der Kaiserthermen als Teil des UNESCO-Welterbes hat die systematische Zusammenstellung der Maßnahmendokumentation besonders große Bedeutung. Die zeichnerische Darstellung, textliche Beschreibung und fotografische Dokumentation der vorgefundenen Substanz, repräsentativer Zwischenstände und Bearbeitungsschritte sowie des Endzustands sämtlicher bearbeiteter Flächen müssen den hohen Anforderungen an die Dokumentation von Arbeiten an Kulturdenkmälern und Welterbestätten entsprechen.

Zeitplan

Veröffentlichung
12.06.25
Fragenfrist
08.07.25
Abgabefrist
15.07.25
Öffnung
16.07.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Trier, Deutschland
Vertragslaufzeit
96 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
VOFVergabe.Koblenz@lbb.rlp.de
Telefon
+49 2619701-0
Website
http://www.lbb.rlp.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.

  • Als Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen

    • eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssummen beträgt. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist zusätzlich durch eine schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens (in der Deckungszusage oder einem separaten Schreiben) nachzuweisen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei einer Bietergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine Versicherungsbestätigung über den geforderten Versicherungsschutz von allen ARGE-Mitgliedern vorgelegt werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, mitversichert ist
    • aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, enthalten ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE für alle beauftragten Leistungen mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und einer mindestens 2-fachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Bei einer Bewerbergemeinschaft bzw. ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken.
  • Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - der/die restauratorische FachbegleiterIn Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen. Als Mindeststandards werden gefordert: Die restauratorische Fachbegleitung muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl._ing. Univ. / TU / FH bzw. Bachelor oder Master oder Magister artium) der Fachrichtung Konservierung und Restaurierung oder vergleichbarer Studiengänge und eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren im Bereich der Restaurierung von Natursteinen und Ziegel sowie Putzen nach Abschluss des Studiums, davon mindestens 3 Jahre Baustellenpraxis nachweisen.

  • Für den Bieter (Unternehmen/Büro) / die Bietergemeinschaft, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben: a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme, b) Auftraggeber mit Name und Anschrift, c) Gebäudeart, d) Größe der zu bearbeitenden Wand- oder Deckenfläche, e) Umfang der Leistungserbringung, f) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis), Abschluss der Objektüberwachung und Abschluss der Bauausführung g) Art der Mauerwerksarbeiten. Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: 1. Bieter (Unternehmen/Büro): Mind. 1 Referenz über die restauratorische Fachbegleitung, einschließlich Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung, für die Sicherung, Instandhaltung oder -setzung eines denkmalgeschützten Gebäudes, einer Ruine oder eines sonstigen Baudenkmals mit mind. 500 qm zu bearbeitender Wand- oder Deckenfläche in Naturstein- oder Ziegelsichtmauerwerk sowie Putzflächen. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der Objektüberwachung nach dem 01.05.2015 und Abschluss der Objektüberwachung oder Abschluss der Bauausführung zum Ablauf der Teilnahmefrist. 2. restauratorische Fachbegleitung: Mind. 1 Referenz über die restauratorische Fachbegleitung, einschließlich Planung, Vorbereitung der Vergabe und Objektüberwachung für die Sicherung, Instandhaltung oder -setzung eines denkmalgeschützten Gebäudes, einer Ruine oder eines sonstigen Baudenkmals mit mind. 500qm zu verarbeitender Wand- oder Deckenfläche in Naturstein- oder Ziegelsichtmauerwerk sowie Putzflächen. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss der Objektüberwachung nach dem 01.05.2015 und Abschluss der Objektüberwachung oder Abschluss der Bauausführung zum Ablauf der Teilnahmefrist.

Zuschlagskriterien

  • Darstellung der Erfahrungen des Unternehmens mit Maßnahmen an UNESCO-Welterbestätten: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Darstellung der Erfahrungen der restauratorischen Fachbegleitung mit Maßnahmen an UNESCO-Weltbestätten anhand von Referenzen: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Nachweis der fachlichen Qualifikation der restauratorischen Fachbegleitung: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

  • Honorar: Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt24 KB2 Tabellen
Projektplan156 KB12 Seiten
Eigenerklärung78 KB24 Seiten
Eignungskriterien37 KB4 Seiten
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