Das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, den Kauf, die Lieferung und die Instandhaltung eines Hochleistungsdrucksystems mit redundanter Kapazität zu vergeben.
Der Instandhaltungsvertrag wird für eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren ab dem Tag der finalen Abnahmeerklärung geschlossen und verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern er nicht durch schriftliche Erklärung, jeweils zwölf Monate zum Ablauf eines Vertragsjahres eines jeden Jahres, gekündigt wird. Der Vertrag endet im Falle einer Kündigung am Tag
vor dem Datum (Tag und Monat) der Abnahmeerklärung. Die Abnahmeerklärung wird Teil dieses Vertrages. Vor Ablauf der Angebotsfrist ist eine Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten zwingend erforderlich (s.3.5 der BWB). Zusätzlich wird vor Zuschlagserteilung ein Proof-of-Concept (PoC) durchgeführt (s. 6.3 der BWB, 4.2 der LB) durchgeführt.
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