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Konferenzdolmetschleistungen Deutsch-Französisch und Französisch-Deutsch in den Sitzungen der Ständigen Kommission und des Ausschusses A und deren Arbeitsgruppen für den Zeitraum 2027-2030

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.07.2026
Angebotsfrist
Ausgeschrieben wird die Dolmetschleistung für die Sprachrichtungen Französisch-Deutsch und Deutsch-Französisch im Rahmen der deutsch-französischen Zusammenarbeit am Oberrhein. Die Arbeit in den deutsch-französischen Gremien zu Fragestellungen des Oberrheinausbaus (Ständige Kommission und Ausschuss A) erfordert den fachspezifischen und verhandlungssicheren Austausch sowohl in der deutschen als auch in der französischen Sprache durch die entsprechenden Mitglieder. Diese Qualififzierung kann bei keinem Delegationsmitglied vorausgesetzt werden und ist auch nach jahrelanger Tätigkeit in diesem Bereich nur schwerlich zu erwerben. Darüber hinauas kommt es regelmäßig zu einem Wechsel der beteiligten Mitarbeiter in den genannten Gremien. Daher haben die Ständige Kommission in ihrer 57. Sitzung am 16./17. November 2006 in Lyon sowie der Ausschuss A in seiner 81. Sitzung am 06. Mai 2009 in Obernai zugestimmt, dass der Einsatz von Dolmetschern in Sitzungen der Ständigen Kommission und des Ausschusses A bzw. deren Arbeitsgruppen für eine konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit erforderlich ist. Das Vorliegen dieser Notwendigkeit wird seither in den Sitzungen der Ständigen Kommission und des Ausschusses A betont und erneuert. Der erforderliche Einsatz von Dolmetschern betrifft derzeit die Ständige Kommission, den Aussschuss A sowie u. a. folgende Arbeitsgruppen: - AG „Ausschuss der Ständigen Kommission“ / AG „Mixte“ - AG „Ausschuss A“ - AG „Manöver“ - UAG „Statistik“ - UAG „Feste Schwellen“ - UAG „Freiborde“ - UAG „Kulturwehr Kehl-Straßburg“ - UAG „Wirksamkeit“ Die Aufzählung der vorgenannten Arbeitsgruppen ist nicht abschließend.

Zeitplan

Veröffentlichung
16.07.26
Teilnahmefrist
14.09.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Freiburg im Breisgau, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
wsa-oberrhein@wsv.bund.de
Telefon
000
Website
https://www.wsa-oberrhein.wsv.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die speziellen Themengebiete der Gremien sowie Arbeitsgruppen erfordern sehr gute fachspezfische (Vor-)Kenntnisse in beiden Sprachen und die Bereitschaft, sich in die zu behandelnden technischen und verwaltungsspezifischen Themen sowie das entsprechende Vokabular einzuarbeiten. Nachweis über Qualifikation, Liste von Referenzen

    • Um die Qualifikation beurteilen zu können, sind diese Unterlagen erforderlich.
    • Vergleichbare Referenzen werden wie folgt definiert:
    • Referenzen werden gewertet, wenn mindestens 12 Einsätze in den letzten 3 Jahren im Konsekutivdolmetschen Deutsch-Französisch und Französisch-Deutsch stattgefunden haben.
    • Jede Referenz wird in folgenden Themengebieten bewertet:
    • 1. Schifffahrt
    • 2. Hydrologie
    • 3. Hochwasserschutz
    • 4. Bautechnik
    • 5. Verwaltungsrecht
    • 6. Ökologie
    • Für jede Referenz ist anzugeben, welche Themengebiete behandelt wurden. Die Referenzen werden nach untenstehendem Bewertungsmaßstab bewertet. Es können bis zu 6 Referenzen angegeben werden, die in die Wertung einfließen. Die Punktzahl der einzelnen Referenzen wird addiert und durch 6 geteilt, daraus ergibt sich die Gesamtbewertung.
    • Bewertungsmaßstab (je Referenz):
    • 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: Qualifikation in 5–6 der Themengebiete
    • 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Qualifikation in 4 der Themengebiete
    • 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: Qualifikation in 3 der Themengebiete
    • 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: Qualifikation in 2 der Themengebiete
    • 1 Punkt, Kriterium (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Qualifikation in 1 der Themengebiete
    • 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: Qualifikation in keinem der Themengebiete
    • Begründung des Maßstabs: Die speziellen Themengebiete der Gremien und Arbeitsgruppen erfordern sehr gute fachspezifische (Vor-)Kenntnisse in beiden Sprachen, um Verwechslungen und Missverständnisse zu vermeiden. Je größer die Erfahrung eines Bewerbers in obengenannten Themengebieten ist, desto eher ist mit einer reibungslosen Leistungserbringung zu rechnen.
  • Vertreterregelung mit namentlicher Benennung und Nachweis der beruflichen Qualifikation des Vertreters. Die Vertretungsregelung muss nachweislich geregelt sein. Liste der Vertreter

    • 5 Punkte, Kriterium bestmöglich erfüllt: 2 Vertreter, beide mit Erfahrung auf mindestens zwei der unter a) genannten Themengebiete
    • 4 Punkte, Kriterium überdurchschnittlich erfüllt: Vertreter, eine/einer mit Erfahrung auf mindestens zwei der unter a) genannten Themengebiete
    • 3 Punkte, Kriterium durchschnittlich erfüllt: 1 Vertreter mit Erfahrung auf mindestens zwei der unter a) genannten Themengebiete
    • 2 Punkte, Kriterium unterdurchschnittlich erfüllt: 2 Vertreter, beide keine Erfahrung auf den unter a) genannten Themengebieten
    • 1 Punkt, Kritierum (Mindestanforderungen) noch erfüllt: Vertreter, keine Erfahrung auf den unter a) genannten Themengebieten
    • 0 Punkte, Kriterium (Mindestanforderungen) nicht erfüllt: keine Vertreter
    • Begründung des Maßstabs: Die Vertretungsregelung muss nachweislich geregelt sein, um eine jederzeitige Verfügbarkeit zu gewährleisten. Vertreter sind mit Namen und Qualifikation (Themengebiete aus a)) zu benennen. Je mehr Vertreter benannt werden und je besser deren Qualifikation, desto eher ist mit einer reibungslosen Leistungserbringung zu rechnen.

Zuschlagskriterien

  • Preis/Kosten: Aufgrund der evidenten Bedeutung des Dolmetschers für den Erfolg der Sitzungen wird der Hauptfokus auf das Kritierum Qualität gelegt, so dass der Preis lediglich mit der Mindestgewichtung von 30 % bewertet wird.

  • Qualität der Dolmetschleistung unter Berücksichtigung des Inhalts und der Präsentation

    • Im Rahmen des Verhandlungsgesprächs sind durch den Bewerber zwei Gespräche mit den inhaltlichen Schwerpunkten der Gremien/Arbeitsgruppen zu dolmetschen, um dessen fachliche Qualität im Hinblick auf die spätere Aufgabenstellung beurteilen zu könnnen. Bei den Gesprächen handelt es sich um an den Niederschriften angelehnte Gespräche. Für die Niederschriften liegt eine inhaltsgetreue Übersetzung in der jeweils anderen Sprache vor. Die Gespräche werden von jeweiligen Muttersprachlern geführt.
    • Durch den Bewerber soll zunächst ein Gespräch vom Französischen ins Deutsche und anschließend umgekehrt gedolmetscht werden. Neben der inhaltlichen Bewertung wird auch die Vermittlung des Inhalts durch den Dolmetscher bewertet, insbesondere das Erkennen und Transportieren von Mimik, Gestik und Semantik der Worte. Das Ergebnis wird stichpunktartig dokumentiert und bewertet.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung24 KB32 Seiten
Eignungskriterien156 KB6 Seiten
Preisblatt78 KB2 Tabellen
Präsentation37 KB24 Seiten
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