Veröffentlichung 23.07.26 |
Zuschlagskriterien
Das Zuschlagskriterium Konzept nimmt 50 % der Gesamtwertung ein. Das Konzept wird nach seiner Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und dem Detailgrad bewertet. Die einzelnen formalen Anforderungen des Konzeptes, sowie die Abstufungen in der Bewertung können der Leistungsbeschreibung und der Bewertungsmatrix entnommen werden. Bewertet wird das vom Bieter dem Angebot beigefügte Konzept, in dem er anhand folgender Aspekte dar-stellt, wie er die vertraglichen Anforderungen und Prozessanforderungen zu erfüllen gedenkt. Ein pauschaler Verweis auf beigelegte Prospekte, Charts etc., ist nicht zulässig und wird nicht gewertet. Folgende Aspekte werden gewertet (Vgl. „8-Bewertungsmatrix“)
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