Zuschlag erteilt am 04. November 2024
Veröffentlichung 04.11.24 | Vertragsbeginn 01.01.25 |
Zuschlagskriterien
niedrigster Angebotspreis: Die Auftraggeber fordern Staffelpreise für die jeweiligen Muster ab. Diese finden über einen jeweils zu ermittelnden Wertungspreis 1 (WP 1) und Wertungspreis 2 (WP 2) vollständig Eingang in die Wertung. Die Festlegung des WP 1 bemisst sich nach der Auflage des Jahres 2023. Belief sich die Auflage 2023 des jeweiligen Musters auf 0-10.000 Stück, findet der Preis "bis 10.000 Stück", bei einer Auflage 2023 von 10.001-99.999 Stück der Preis "ab 10.001 Stück" und bei einer Auflage 2023 ab 100.000 Stück der Preis "ab 100.000 Stück" als WP 1 Anwendung. Welcher Preis als WP 1 bei dem jeweiligen Muster zur Wertung herangezogen wird, ist farblich im Preisblatt hinterlegt. Der WP 2 bildet sich aus der Summe der Staffelpreise, welche nicht WP 1 sind. Diese Summe wird durch 3 geteilt. Die nach dem Vorstehenden ermittelten WP 1 und WP 2 je Muster werden zum jeweiligen (fiktiven) Wertungspreis addiert. Die Summe der addierten Wertungspreise ergibt den Angebotspreis, der den Auftraggebern zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots dient. Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis wird bezuschlagt.
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