Veröffentlichung 19.06.25 | Fragenfrist 07.07.25 | Teilnahmefrist 18.07.25 | Vertragsbeginn 04.11.25 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Implementierung von softwarebasierten Zutrittslösungen).
Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Ver-sicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2022, 2023, 2024).
Es sind folgende Mindestreferenzen nachzuweisen: Vorlage von mindestens drei Referenzen über die Erbringung einer softwarebasierten Zutrittskontrolllösung inklusive der Hardware für ein Eventumfeld (z.B. Messe, Kongress, Festival). Die Zutrittskontrolllösung muss ein Besucheraufkommen von mindestens 20.000 Teilnehmern pro Tag verarbeiten können. Der Projektabschluss (Implementierung Software sowie Installation Hardware) muss in den letzten fünf Jahren und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (frühestens 1. Januar 2020) erfolgt sein. Hinweise: Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Erbrachte Leistung (Erbringung einer softwarebasierten Zutrittskontrolle inklusive Lieferung der Hardware für ein Eventumfeld (z.B. Messe, Kongress, Festival), - Besucheraufkommen pro Tag, welches mit der Zutrittskontrolllösung verarbeitet werden kann, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Zeitpunkt des Projektabschlusses (Implementierung Software sowie Installation Hardware), - Auftragsvolumen in EUR netto, - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild Die Vorlage von mehr als drei Mindestreferenzen ist nicht erwünscht. Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Ver-gleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 21 ff.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. 2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden lediglich die als priorisiert gekennzeichneten drei Mindestreferenzen herangezogen. Es können maximal sechs Punkte je Referenz (insgesamt also maximal 18 Punkte) erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei den priorisierten Mindestreferenzen maßgeblich: - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung der Projektabschluss (Implementierung Software sowie Installation Hardware) nach folgender Maßgabe: ab dem 01.01.2022 und vor dem 01.01.2023: 1 Punkt ab dem 01.01.2023 und vor dem 01.01.2024: 2 Punkte ab dem 01.01.2024: 3 Punkte - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Besucheraufkommen pro Tag, welches durch die Zutrittskontrolllösung verarbeitet werden kann, wie folgt: > 25.000 bis 50.000 Teilnehmer: 1 Punkt > 50.000 bis 100.000 Teilnehmer: 2 Punkte > 100.000 Teilnehmer: 3 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Zuschlagskriterien
Preis: Siehe Vergabeunterlagen.
Erfüllung der Anforderung an die Leistungsbeschreibung (Anforderungskatalog): Siehe Vergabeunterlagen.
Umsetzungskonzept zur Projektrealisierung: Siehe Vergabeunterlagen.
Personalkonzept: Siehe Vergabeunterlagen.
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