Veröffentlichung 26.11.24 | Fragenfrist 02.12.24 | Abgabefrist 09.12.24 | Öffnung 09.12.24 |
Eignungskriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Erlaubnis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden.
Mindestumsatz: Bieter müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung und Bereitstellung eines Abrechnungssystems für die Marktrolle Lieferant) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben entsprechend § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind. Bitte beachten Sie: (1.) Geschäftsjahre, für die Sie Umsätze angeben, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Ihr laufendes Geschäftsjahr zählt nicht zu den letzten drei Geschäftsjahren. (2.) Unerheblich ist, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht bzw. ein Jahresabschluss vorliegt. Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 zusammenfassend für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen. Mindestbedingung: Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung und Bereitstellung eines Abrechnungssystems für die Marktrolle Lieferant) muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 10.000.000 Euro betragen haben.
Referenzen
Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens: Erforderlich ist die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters. Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Mindestbedingungen: (1.) Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen. (2.) Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen in Bezug auf ihr Rechenzentrum den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Vorhandensein eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) auf der Grundlage der DIN EN ISO 27001 oder gleichwertig erbringen. Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Der Nachweis des Zertifikates muss mit dem Angebot als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde oder Datei) zugelassen.
Zuschlagskriterien
Anforderungskatalog: Zur Bewertung der Angebotsqualität ist von jedem Bieter der Vordruck 09: "Anforderungskatalog Einführung Abrechnungssystem" auszufüllen. Im Einzelnen wird hierzu auf den Reiter "Anleitung&Definition" verwiesen, der dem Vordruck beigefügt ist. Der Bieter (die Bieter) mit der gemäß Anforderungskatalog erreichten höchsten Wertungspunktzahl erhält (erhalten) die auf das Zuschlagskriterium "Qualität" entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden 40 Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an der höchsten erreichten Wertung eine geringere Punktzahl (Formel: 40 Punkte dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl).
Niedrigster Preis: Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Brutto-Gesamtpreis. Bitte beachten Sie: (1.) Die angegebenen Mengen stellen einheitliche unverbindliche Kalkulationsmengen dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation ermöglichen sollen. (2.) In dem Preisblatt ist zu jeder Position ein Nettopreis pro Stück einzutragen. Das Preisblatt errechnet sodann - ausgehend von der zugrunde zu legenden Schätzmenge pro Jahr - automatisch den Netto-Gesamtpreis für den Zeitraum von 8 Jahren. Der Brutto-Gesamtpreis bildet den Angebotsvergleichspreis. (3.) Das Preisblatt darf zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden. Dies kann zum Ausschluss führen. (4.) Alle erforderlichen Preise müssen wie abgefragt angegeben werden. Es sind nur die gelben Felder auszufüllen. (5.) Die im Preisblatt angegebenen Tagessätze basieren auf einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Sollte in Ausnahmefällen mehr oder weniger als 8 Stunden geleistet werden, so werden die mehr oder weniger geleisteten Stunden mit 1/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet. (6.) Die angegebenen Abrufkosten und Tagessätze beinhalten alle etwa anfallenden Reisekosten / Reisespesen und alle Kosten, Auslagen und Nebenleistungen der Auftragnehmerin (sofern relevant, auch die Einräumung von Urheber- und Nutzungsrechten). Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 60 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 60 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
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