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Lieferung Tanklöschfahrzeug 4000

Auftraggeber
Veröffentlicht
11.08.2026
Angebotsfrist
01.10.2026
Die Stadt Gera beschafft für das Amt für Brand- und Katastrophenschutz ein neues Tanklöschfahrzeug 4000 gemäß DIN 14530-21. Das Fahrzeug kommt bei Brandeinsätzen, einfachen technischen Hilfeleistungen und in Teilen auch im Bereich des Katastrophenschutzes zum Einsatz. Die Beschaffungsmaßnahme besteht insgesamt aus drei Losen, welche in Summe ein fertiges Fahrzeug ergeben sollen. Die Fertigung von Einzelteilen oder Baugruppen durch Menschen mit Behinderung ist wünschenswert.
3 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
11.08.26
Fragenfrist
28.09.26
Abgabefrist
01.10.26
Öffnung
01.10.26
Vertragsbeginn
01.10.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
532.269 €
Erfüllungsort
Gera, Deutschland
E-Mail
vergabe@gera.de
Telefon
+493658381120
Website
https://www.gera.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Gültige Zertifizierung gemäß ISO 9001/2015 für den Geltungsbereich Folienherstellung (Produktion, Grafik, Gestaltung, Folienverarbeitung und Montage).

  • Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit): Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters mittels Formblatt 124 LD. Link zum Formblatt 124: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/UVgO/FB_124_LD_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf. Die Eignung kann auch durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen. Weiterhin ist mit dem Angebot die Eigenerklärung nach ThürVgG vorzulegen, einsehbar unter dem Link: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen. Die Eigenerklärung nach dem ThürVgG ist mit der Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, muss das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Mit Artikel 5k der EUVerordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der EUVerordnung 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden restriktive Maßnahmen (Sanktionen) angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Es ist verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Sanktionen fallen, zu erteilen. Der Bieter hat den Bezug zu Russland im Rahmen einer Eigenerklärung aufzuzeigen, einsehbar unter folgendem Link: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/vergebene_Auftraege/_Eigenerklaerung_Russlandsanktionen.pdf

Zuschlagskriterien

  • Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

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