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Lieferung von 19 Kommunaltraktoren (Leasing)

Auftraggeber
Veröffentlicht
22.07.2026
Angebotsfrist
25.08.2026
Lieferung von 19 Kommunaltraktoren (Leasing)

Zeitplan

Veröffentlichung
22.07.26
Abgabefrist
25.08.26
Öffnung
25.08.26
Vertragsbeginn
01.05.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Pforzheim, Deutschland
E-Mail
Zentrale.Vergabestelle@pforzheim.de
Telefon
+49 7231390
Website
https://www.pforzheim.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines
    • Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit
    • anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten im Vordruck - Komm EU
    • (L) Erkl Andere/Unter - benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr
    • bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der Unterauftragnehmer und der anderen
    • Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter
    • sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser
    • Unternehmen nach Vordruck - Komm EU (L) Verpflicht Andere/Unter - vorzulegen.
    • Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
    • Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung
    • haften
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (- Komm EU (L) Verpflicht Andere/Unter-)
    • abzugeben.
    • Der Bieter hat Unterauftragnehmer und andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das
    • entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
    • Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
    • - entweder den ausgefüllten Vordruck "Eigenerklärungen zur Eignung" (Komm EU (L) EigE)
    • - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
    • ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
    • Bei Einsatz von Unterauftragnehmern oder anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
    • Eignungsnachweise auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
    • Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer und
    • anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Vordruck "Eigenerklärungen zur Eignung" bzw.
    • in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
    • Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Stattdessen kann der Nachweis der Eignung auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die
    • Industrie- und Handelskammer eingerichteten PO-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikats im Sinne der
    • europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
    • Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und
    • benannte Unterauftragnehmer und andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
    • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines
    • Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit
    • anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten im Vordruck - Komm EU
    • (L) Erkl Andere/Unter - benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr
    • bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der Unterauftragnehmer und der anderen
    • Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter
    • sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser
    • Unternehmen nach Vordruck - Komm EU (L) Verpflicht Andere/Unter - vorzulegen.
    • Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
    • Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung
    • haften
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (- Komm EU (L) Verpflicht Andere/Unter-)
    • abzugeben.
    • Der Bieter hat Unterauftragnehmer und andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das
    • entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
    • Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
    • - entweder den ausgefüllten Vordruck "Eigenerklärungen zur Eignung" (Komm EU (L) EigE)
    • - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
    • ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
    • Bei Einsatz von Unterauftragnehmern oder anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
    • Eignungsnachweise auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
    • Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer und
    • anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Vordruck "Eigenerklärungen zur Eignung" bzw.
    • in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
    • Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Stattdessen kann der Nachweis der Eignung auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die
    • Industrie- und Handelskammer eingerichteten PO-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikats im Sinne der
    • europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
    • Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und
    • benannte Unterauftragnehmer und andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
    • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines
    • Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit
    • anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten im Vordruck - Komm EU
    • (L) Erkl Andere/Unter - benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr
    • bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der Unterauftragnehmer und der anderen
    • Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter
    • sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser
    • Unternehmen nach Vordruck - Komm EU (L) Verpflicht Andere/Unter - vorzulegen.
    • Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
    • Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung
    • haften
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (- Komm EU (L) Verpflicht Andere/Unter-)
    • abzugeben.
    • Der Bieter hat Unterauftragnehmer und andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das
    • entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
    • Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
    • - entweder den ausgefüllten Vordruck "Eigenerklärungen zur Eignung" (Komm EU (L) EigE)
    • - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
    • ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
    • Bei Einsatz von Unterauftragnehmern oder anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
    • Eignungsnachweise auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
    • Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer und
    • anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Vordruck "Eigenerklärungen zur Eignung" bzw.
    • in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
    • Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Stattdessen kann der Nachweis der Eignung auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die
    • Industrie- und Handelskammer eingerichteten PO-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikats im Sinne der
    • europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
    • Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und
    • benannte Unterauftragnehmer und andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
    • Gem. Eigenerklärung zur Eignung -Komm DE (L) EigE- (wenn die erforderliche
    • Präqualifizierung nicht vorliegt)
  • aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftisjahren.

    • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines
    • Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit
    • anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten im Vordruck - Komm EU
    • (L) Erkl Andere/Unter - benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr
    • bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der Unterauftragnehmer und der anderen
    • Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter
    • sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser
    • Unternehmen nach Vordruck - Komm EU (L) Verpflicht Andere/Unter - vorzulegen.
    • Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
    • Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung
    • haften
    • die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (- Komm EU (L) Verpflicht Andere/Unter-)
    • abzugeben.
    • Der Bieter hat Unterauftragnehmer und andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das
    • entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
    • Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
    • - entweder den ausgefüllten Vordruck "Eigenerklärungen zur Eignung" (Komm EU (L) EigE)
    • - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
    • ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
    • Bei Einsatz von Unterauftragnehmern oder anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die
    • Eignungsnachweise auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
    • Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Unterauftragnehmer und
    • anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Vordruck "Eigenerklärungen zur Eignung" bzw.
    • in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
    • Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Stattdessen kann der Nachweis der Eignung auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die
    • Industrie- und Handelskammer eingerichteten PO-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikats im Sinne der
    • europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
    • Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und
    • benannte Unterauftragnehmer und andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

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Preisblatt124 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage56 KB12 Seiten
Eigenerklärung24 KB24 Seiten
Eignungskriterien156 KB4 Seiten
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