Veröffentlichung 17.07.26 | Fragenfrist 10.08.26 | Abgabefrist 17.08.26 |
Eignungskriterien
(1.) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 18.07.2023 bis zum 17.07.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2.) Mindestanforderungen: Mindestens 1 Referenz mit folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Lieferung von Schaltschränken für die Straßenbeleuchtung (b.) mit einer Mindestliefermenge von 300 Schaltschränken (c.) im Zeitraum vom 18.07.2023 bis zum 17.07.2026 (3.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden (mit dann fortlaufender Nummerierung der Referenzen). (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind. (6.) Soweit sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Mindestanforderungen nach Ziffer (2) auf Referenzen eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft stützt, ist dies im Vordruck 03 in den dafür vorgesehenen Feldern eindeutig kenntlich zu machen (z. B. durch den Verweis auf den Vordruck 03 des anderen Mitglieds, das die Mindestanforderungen vollständig erfüllt). Die Angaben müssen insgesamt so aussagekräftig und vollständig sein, dass die Auftraggeberin ohne Weiteres prüfen kann, ob und durch welches Mitglied die jeweiligen Mindestanforderungen einer Referenz vollständig und kumulativ erfüllt werden.
(1.) Soweit die Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder auf andere Weise zur Ausübung des betreffenden Berufs berechtigt sind. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Die Eigenerklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung abzugeben. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen bzw. - soweit gefordert - in den hierfür vorgesehenen Feldern eine eindeutige Auswahl "ja" oder "nein" vorzunehmen. (4.) Über die Eigenerklärung hinausgehende Unterlagen werden nur von aussichtsreichen Bietern angefordert, § 122 Abs. 3 S. 2 GWB. Dies erfolgt nach Angebotsabgabe. Soweit die Auftraggeberin entsprechende Unterlagen anfordert, sind diese in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder als entsprechende elektronische Datei) vorzulegen. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied, dessen Berufsausübung erlaubnispflichtig ist, die Eigenerklärung gesondert abzugeben.
(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025 abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Kalenderjahre jeweils mindestens 1.800.000 Euro betragen haben. (3.) Für die Angaben zum Jahresumsatz kommt es nicht auf einen formal festgestellten oder geprüften Jahresabschluss an. Maßgeblich sind die vom Bieter angegebenen Umsätze im jeweiligen Kalenderjahr, unabhängig davon, ob dieses dem Geschäftsjahr entspricht und ob hierfür bereits ein Jahresabschluss vorliegt oder festgestellt wurde. (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebotes auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis: (1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (nachfolgend auch: "Preisblatt") zu verwenden. (2.) Die im Preisblatt angegebenen Mengen stellen unverbindliche Kalkulationsvorgaben dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation gewährleisten sollen. Alle Preise sind einheitlich netto in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. (3.) Es sind ausschließlich die hellrot unterlegten Felder zu befüllen. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (4.) Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 100 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 100 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den angebotenen Brutto-Gesamtpreis des jeweils betrachteten Bieters.
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