Vertragsbeginn 17.04.24 | Veröffentlichung 18.04.24 |
Eignungskriterien
Teil 1: Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: (1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 4 SektVO, § 48 vorliegen. (2) Aktuelle Kopie eines Eintrages im Berufsregister (Handelsregisterauszug oder Bescheinigung über die Eintragung in der Handwerksrolle oder über die IHK-Zugehörigkeit), Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes, Übersetzungen in die deutsche Sprache sind mit dem Antrag vorzulegen. (3) Erklärung des Unternehmens, dass es die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß erfüllt. Vorlage der Steuerbescheinigung sowie einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse. (4) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (5) Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. (6) Referenzliste von erbrachten Leistungen gemäß beiliegender Unterlage mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Anschrift, Name, Telefonnummer) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (7) Zahl der im Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. (8) Angaben und Beschreibung des Qualitätssicherungssystems (mit Aussagen zu Erstprüfungen, kontinuierliche Prüfungen von Produkten i.R. Qualitätssicherung) sowie Umweltmanagementsystems
Teil 2: Produkteigenschaften: a.1 Anforderungen zur Vermeidung von Streustrom: - geringe Wasseraufnahmefähigkeit: Der Bewerber hat mit Abgabe des Antrages eine geringe Wasseraufnahmefähigkeit nachzuweisen (kleiner 1%). Dabei ist ausschlaggebend, dass die geforderte minimale Wasseraufnahmefähigkeit nicht nur am Gesamtelement nachgewiesen ist, sondern auch für z.B. zugeschnittene Elementstücke erreicht wird. Die Oberfläche der Schienenkammerelemente muss geschlossen und ohne Poren sein. - Ableitungsbelag: Das Streustromverhalten von Gleichstrombahnen wird anhand des Ableitbelages gem. DIN EN 50122-2:2013 o. glw. im Gesamtsystem beurteilt. Zur Bewertung ist mit Abgabe des Antrages der Nachweis zum Isolierverhalten der Elemente zu übergeben. Es sind messtechnische Untersuchungen in Anlehnung an DIN EN IEC 62631-3-1:2023, DIN EN 62631-3-2:2016 und DIN VDE 0100-600:2017 o. glw. durchzuführen. Dabei sind die Prüfkörper in trockenem Zustand und nach Lagerung in 0,1%-iger NaCl-Lösung zu untersuchen. Der Durchgangswiderstand ist zu bestimmen und der sich ergebende Ableitungsbelag als längenbezogene Größe auszuweisen. Der Wert darf die empfohlenen Werte für Nahverkehrsbahnen laut Tabelle 1 der DIN EN 50122-2:2023 o. glw. nicht überschreiten. a.2. Anforderungen zur Sicherung der Elastizität des Gleisoberbaues: - Dauerelastizität: Bei einer stark belegten Strecke sind die Schienen pro Jahr und Schwellenfach ca. 1.200.000 Lastübergänge ausgesetzt. Die Durchbiegung der Schienen beträgt bis zu 0,7 mm. Bei den o.g. Lastübergängen hat die Schiene eine Lebensdauer von ca. 8 Jahren, bei geringeren Lastübergängen bis ca. 25 Jahre. Die Dauerelastizität der Elemente muss für diesen Zeitraum gegeben sein. Nachweise entsprechend DIN EN 45673-8:2018 o. glw. - Frost-Tausalzbeständigkeit. - Temperaturverträglichkeit der Elemente beim Einbau von Walzasphalt und Gussasphalt sowie bei Schweißarbeiten. a.3. Anforderungen an Umwelt / Maßhaltigkeit / FairTrade - Formbeständigkeit - Alterungsbeständigkeit - Verwendung wieder verwertbarer Werkstoffe, Nachweis Recyclebarkeit nach ISO 14001 o. glw. - Kein Einsatz von Inhaltsstoffen, die Gefährdungen für Mensch und Umwelt darstellen (Nachweise beibringen) - Kein Einsatz von Inhaltsstoffen, die beim Ausbau eine Entsorgung als gefährlicher Abfall notwendig machen bzw. eine Verwertung ausschließen (Nachweise beibringen sowie Angabe Abfallschlüsselnummer) - Bezugsquellen für die recycelten Rohstoffe
Teil 3: Eigenschaften der Verarbeitbarkeit: Die Eigenschaften der Verarbeitbarkeit beziehen sich auf die Einbaubedingungen. Die Elemente sind in Einzellängen gem. den Regelschwellenabständen zu liefern, auftretende Unregelmäßigkeiten in der Schienenteilung / Schwellenabstände müssen durch die Elemente ausgleichbar sein. In Bereichen mit Schwellenregelabständen von 1 m sind die Elemente in ein 750 mm und ein Ergänzungsstück zu unterteilen. Im Bereich von Weichen u. ä. Konstruktionen können andere Elementlängen erforderlich sein. Die Elemente sollen: - gut anpassbar / trennbar sein, - eine gute Haftung im montierten Zustand in der Schienenkammer unter Berücksichtigung der zulässigen Walztoleranzen der Schienen aufweisen. Bei Verwendung eines Haftmittels zur Erhöhung der Haftung ist dieses Haftmittel zu beschreiben, es muss die o.g. Beständigkeiten aufweisen. Bei Verwendung von Trennmitteln im Rahmen des Herstellungsprozesses muss gewährleistet sein, dass dieses Trennmittel die Möglichkeit der Fixierung / Verklebung des Kammerelementes und seine Eigenschaften nicht beeinflusst. Anderenfalls muss gewährleistet sein, dass das Trennmittel vor Auslieferung wieder entfernt wird. Mit dem Antrag einzureichende technische Unterlagen : - Produktdatenblätter, Sicherheitsdatenblatt, Technisches Datenblatt, Verarbeitungshinweise, Einbauanleitung - Zertifikate/ Nachweisführungen/ Angaben/ Erklärungen usw. zu den Anforderungen nach Punkt a. und b - Abnahmeprüfzeugnis je Charge (Bestätigung der Übereinstimmung mit der Bestellung unter Angabe von Ergebnissen spezifischer Prüfung) - Qualitäts- und Sicherheitsplan (Plan zur werkseigenen Produktionskontrolle): - Organigramm / Darstellung der Verantwortlichkeiten - Verfahrensanweisung zur Durchführung der Qualitätskontrollen (Ziel, Empfänger, Anwendungsbereich, Kompetenzen, Vorgehensweise, Dokumentation) - Arbeitsanweisung zur Durchführung der Qualitätskontrollen (genaue Beschreibung der Durchführung der entsprechenden Kontrollen [Wareneingangskontrolle, Vollständigkeit, Verfügbarkeit, Rohstoffe, Maßhaltigkeit, Rückstellmuster, Prüfungen, Häufigkeit - der Prüfungen, Messmittel, Fehlermanagement, Formulare, Aufbewahrungsfristen]) - Ablaufdiagramm für die Fertigung / Prüfung der Produktgeometrie (Vorgehensweise, Häufigkeit, Messmittel, Fehlermanagement, Aufzeichnungen)
Vorlage Muster: Die DVB AG behält sich zusätzlich eine Vorlage von Mustern der angebotenen Produkte, Materialprüfungen, Arbeitsproben im Zusammenhang mit oben genannten Anforderungen sowie Lieferantenbesuche (Audits) vor.
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