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Lieferung von sechs neuen 18 t zGG Winterdienst LKW, Drei- Seiten- Kipper, aufgeteilt in zwei Lose: Los 1: Drei 18 t LKW mit Kran Los 2: Drei 18 t LKW ohne Kran

Auftraggeber
Veröffentlicht
20.08.2026
Angebotsfrist
21.09.2026
Die Stadt Bielefeld schreibt die Lieferung von sechs neuen 18 t zGG Winterdienst LKW, Drei- Seiten- Kipper, aufgeteilt in zwei Lose; Los 1: Drei 18 t LKW mit Kran und Los 2: Drei 18 t LKW ohne Kran, für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld aus.
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
20.08.26
Fragenfrist
14.09.26
Abgabefrist
21.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bielefeld, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
nicole.kurze@bielefeld.de
Telefon
+49 521513011
Website
https://www.bielefeld.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Ggfs. Erklärungen zu Bietergemeinschaft, Eignungsleihe oder Nachunternehmereinsatz (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Bietergemeinschaft
    • Beabsichtigte Bietergemeinschaften sind mit der Abgabe des Angebotes anzugeben (sh. Anlage A zum Angebot). Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
    • - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
    • - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und die/der für die Durchführung des Vertragsbevollmächtigte Vertreterin/Vertreter bezeichnet ist,
    • - dass die/der bevollmächtigte/n Vertreterin/Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
    • - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldnerinnen/Gesamtschuldner haften.
    • Verwendet der Bieter eine eigene Erklärung zur Bietergemeinschaft, so stellt er sicher, dass alle geforderten Anforderungen zur Bietergemeinschaft in der eigenen Erklärung aufgeführt
    • werden.
    • Eignungsleihe
    • Eine beabsichtigte Eignungsleihe nach § 47 VgV ist mit dem Angebot darzulegen. In diesem Fall ist auch die für die Eignungsleihe maßgebliche finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und/oder die maßgebliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie das Nichtvorliegen von Aus-schlussgründen (Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 und 124 GWB) des/der in Anspruch genommenen Unternehmen(s) zu erklären. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser/dieses Unternehmen(s) vorlegt.
    • Nachunternehmen
    • Sofern der Einsatz eines Nachunternehmers/Unterauftragnehmers angestrebt wird, ist dies mit dem Angebot darzulegen und ein Verzeichnis über die Leistungen, die durch andere Unternehmen er-bracht werden sollen, beizufügen (sh. Anlage A zum Angebot).
    • Hinweis:
    • Nach Zuschlagserteilung ist der erstmalige Einsatz von Nachunternehmern oder die Änderung des Nachunternehmereinsatzes nur nach schriftlicher Zustimmung durch die AG zulässig.
  • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff. GWB (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV) vorliegen. Eine entsprechende Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen. Die beigefügte Eigenerklärung soll verwendet werden.
    • Nachweise hierzu (u.a. Bescheinigungen in Steuersachen des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des Steueramtes der Kommune sowie der Berufsgenossenschaft) sind auf besondere Aufforderung vor Auftragserteilung beizubringen (nicht älter als 6 Monate, Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist).
    • Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Es gilt ein Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets auf öffentliche Aufträge nach GWB i. V. m. VgV, s. auch Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit gültigen Fassung. Die beigefügte Eigenerklärung soll diesbezüglich verwendet werden.
  • Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt.
    • Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber hinaus, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
    • Betriebsbeschreibung (Mit dem Angebot
    • Mittels Eigenerklärung): Dem Angebot soll eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden. Das Tätigkeitsgebiet des Bieters ist so hinreichend zu beschreiben, dass eine Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters möglich ist. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzuläs-sig.
  • Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung)

    • Der Bieter soll mindestens zwei Referenzen mit folgenden Anforderungen benennen:
    • Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer Lieferleistungen. Hier betrifft es ein Fahrzeug in einer dem Leistungsverzeichnis vergleichbaren Gewichtsklasse und Ausführung bzw. Ausstattung (das Produkt ist vom Bieter anzugeben)
    • - innerhalb der letzten drei Kalenderjahre,
    • - an mindestens zwei kommunale oder gewerbliche Auftraggeber.
    • Eine Liste mit den o. g. Referenzen soll dem Angebot beigefügt werden.
    • Hinweis: Eine Referenz kann grundsätzlich nicht gewertet werden, wenn sie nicht überprüft werden kann (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 18. Dezember 2017, 69d-VK-2-38/2017). Ein Verweis des Bieters, dass datenschutzrechtliche Vorgaben der Benennung von Referenzauftraggebern entgegenstehen, ist daher nicht zulässig.

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