Zuschlag erteilt am 28. Juli 2026
Veröffentlichung 08.10.25 | Fragenfrist 29.10.25 | Teilnahmefrist 07.11.25 |
Eignungskriterien
a) Aktueller Handelsregisterauszug, oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen;
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 f. GWB gemäß Formblatt "Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen".
c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für sonstige Schäden je Schadensfall, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist. Die Mindestdeckungssummen für Personenschäden muss 5,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden mindestens 3,0 Mio. EUR betragen. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall abgeschlossen wird und ein in der EU zugelassenes Versicherungsunternehmen die Bereitschaft zum Abschluss des Versicherungsvertrages schriftlich bestätigt.
Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Personalbestand etc., zu Verbindungen zu anderen Unternehmen gemäß Formblatt - Angaben zum Unternehmen (Versicherung/Umsatz)";
Zuschlagskriterien
Honorar: Die Honorarermittlung erfolgt entsprechend der HOAI in der aktuellen Fassung im Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Rabatte müssen bedingungslos gewährt werden. Die Kalkulation der Vergütung ist nachvollziehbar aufzuschlüsseln. Der niedrigste Gesamtpreis bildet den Referenzpreis, der die volle Bewertungspunktzahl von 50 Punkten erhält. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich nach folgender Formel: Bewertungspunkte = (Referenzpreis dividiert durch Angebotspreis).
Qualität und Schlüssigkeit des Projektablauf- und Terminplan: In dem Unterkriterium werden ausschließlich der Projektablauf- und Terminplan bewertet. Die Punktevergabe erfolgt nach nachstehendem Bewertungssystem: 10 Punkte (zehn): Anschauliche, schlüssige, detaillierte und gut nachvollziehbare Beschreibung der geplanten Prozessabläufe und Teilschritte. Die Planung ist sehr detailliert und weist sehr gute fachliche Qualität. Schwachstellen in Teilbereichen sind nicht zu erkennen. Die Abläufe zur Sicherstellung ist schlüssig dargestellt. Auch ist eine nachhaltige Qualitätssicherung sichergestellt. 9 - 6 Punkte (neun bis sechs): Eingereicht ist eine grundsätzlich plausible und detaillierte Beschreibung der geplanten Prozessabläufe und Teilschritte. Die Darstellung weist gute fachliche Qualität auf. In Teilbereichen bleiben allerdings Fragen. Der angebotene Terminplan wird in Abhängigkeit zu dem schlüssig dargelegten qualitativ hochwertigsten Terminplan bewertet. 5 - 1 Punkte (fünf bis ein): Eingereicht ist eine grundsätzlich plausible, jedoch keine detaillierte Beschreibung der geplanten Prozessabläufe und Teilschritte. In wesentlichen Teilbereichen bleiben Fragen offen. Der angebotene Terminplan wird in Abhängigkeit zu dem schlüssig dargelegten qualitativ hochwertigsten Terminplan bewertet. Innerhalb der Punktvergabe werden je nach Qualität und Plausibilität der Ablauf- und Terminplanung Abstufungen vorgenommen.
Architektonische und funktionale Qualität und Schlüssigkeit des eingereichten Konzeptes: Die Punktevergabe erfolgt nach nachstehendem Bewertungssystem: 15 - 13 Punkte (sehr gut): Sehr anschauliche, detaillierte und sehr gut nachvollziehbare Beschreibung. Der Planungsansatz weist eine sehr gute fachliche Qualität auf. Die Herangehensweise zur Erarbeitung einer Planungsgrundlage ist sehr strukturiert und zielführend. Die Prioritäten sind klar erkennbar. Die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Aufgabenstellungen und Bereiche werden unter Berücksichtigung des vorhandenen Budgets abgedeckt. Die Maßnahmen und der Beratungsansatz berücksichtigt sehr gut den bestehenden finanziellen Rahmen. Die angebotenen Inhalte und die Darstellung überzeugen durch eine besondere inhaltliche Tiefe und praktische Erfahrungswerte aus bisherigen Projekten, die in das Konzept eingeflossen sind. Schwachstellen in Teilbereichen sind nicht zu erkennen. Auch ist eine nachhaltige Qualitätssicherung sichergestellt. 12 - 10 Punkte: Anschauliche und nachvollziehbare Beschreibung. Der Planungsansatz weist eine gute fachliche Qualität auf. Die Herangehensweise zur Erarbeitung einer Planungsgrundlage ist strukturiert und zielführend. Die Prioritäten sind klar erkennbar. Die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Aufgabenstellungen und Bereiche werden unter Berücksichtigung des vorhandenen Budgets abgedeckt. Die Maßnahmen und der Beratungsansatz berücksichtigt den bestehenden finanziellen Rahmen. Die angebotenen Inhalte und die Darstellung überzeugen durch eine praktische Erfahrungswerte aus bisherigen Projekten, die in das Konzept eingeflossen sind. Schwachstellen in Teilbereichen sind nicht zu erkennen. Auch ist eine nachhaltige Qualitätssicherung sichergestellt. Schwachstellen in Teilbereichen sind nicht zu erkennen. 9 - 7 Punkte: Anschauliche und nachvollziehbare Beschreibung. Der Planungsansatz weist in Bezug auf die Erarbeitung der Planungsgrundlage mitsamt der wesentlichen Planungs- und Überwachungsziele eine gute fachliche Qualität auf. Die Herangehensweise zur Erarbeitung einer Planungsgrundlage ist strukturiert und zielführend. Die Prioritäten sind klar erkennbar. Die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Aufgabenstellungen und Bereiche werden unter Berücksichtigung des vorhandenen Budgets abgedeckt. Die Maßnahmen und der Beratungsansatz berücksichtigt den bestehenden finanziellen Rahmen. Die angebotenen Inhalte und die Darstellung erscheinen praktisch umsetzbar. Es verbleiben Unklarheiten, die die Zielerreichung jedoch nicht in Frage stellen. 6 - 1 Punkte: Skizzenhafte und nur mit Einschränkungen nachvollziehbare Beschreibung. Das Konzept weist nicht unerhebliche Mängel auf und lässt nicht erwarten, dass die Leistungsziele überwiegend erreicht werden können. Innerhalb der Punktvergabe werden je nach Qualität und Plausibilität der Konzepte Abstufungen innerhalb der Punktvergabe vorgenommen. Die erreichte Punktzahl wird mit der o.g. Prozentzahl innerhalb der Angebotswertung gewichtet. Die Einreichung des Konzeptes wird nicht vergütet.
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