Frist abgelaufen

LuM eines DFI Vorankündiger, HS Von-Bock-Straße, Mülheim a.d. Ruhr

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.05.2025
Angebotsfrist
16.06.2025
Die Dynamische Fahrgastinformation (DFI) ist ein wichtiges Element des Kundenservices und der Kundeninformation. Im Rahmen der Modernisierung der Haltestelle Von-Bock-Straße, Mülheim a.d. Ruhr ist die Erneuerung der Vorankündiger geplant.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
16.05.25
Abgabefrist
16.06.25
Öffnung
16.06.25
Vertragsbeginn
01.10.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Essen, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
einkauf@ruhrbahn.de
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Telefon
+492018261386
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Website
https://www.ruhrbahn.de
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt „Eignung zur Berufsausführung“ aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitten „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich

    • 1. Soweit zutreffend:
    • Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular A-4 "Erklärung der
    • Bietergemeinschaft" zu verwenden. 2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
    • von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können
    • durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars A-7
    • „Ausschlussgründe GWB“ erbracht werden. 3. Eigenerklärung zur Anti-
    • Terror-Erklärung nach §§ 18 und 19 Außenwirtschaftsgesetz. Hierfür ist
    • das Formular A-8 „Anti-Terror- Erklärung“ zu verwenden. 4. Der Bieter
    • bestätigt die Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen gem. den
    • besonderen Vertragsbedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetztes
    • NRW bei der Durchführung von Arbeiten im Geltungsbereich. Hierfür ist
    • das Formular A-9 "Vertragsbedingungen Tariftreue und
    • Mindestarbeitsbedingungen" zu verwenden. 5. Eigenerklärung zur
    • Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in
    • der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates
    • vom 21. Juli 2022. Hierfür ist das Formular A-18 „Eigenerklärung
    • Russische Unternehmen“
  • Die unter diesem Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt „Eignung zur Berufsausführung“ ausgeführte. Von dem Bieter ist ein Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Mindestdeckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens i. H. v. 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie 1 Mio. Euro für Vermögensschäden und 20.000 EUR bei Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden je Versicherungsjahr gefordert. Der Bieter verpflichtet sich diese für die Dauer der gesamten Vertragsausführung aufrechtzuerhalten. Im Falle, dass eine derartige Versicherung nicht vorliegt, verpflichtet sich der Bieter im Auftragsfall unverzüglich eine aktuell gültige, marktübliche Versicherung entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers abschließen wird. Hierzu ist das Formular A-10 „Haftpflicht EU“ zu verwenden. Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Die Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher sind im Angebot unter Verwendung von Formular A-2 „Verzeichnis Unterauftragnehmer“ zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden

    • Fall 1: Für die Benennung eines
    • Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden
    • Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit
    • und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt „Eignung zur
    • Berufsausführung“ aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der
    • Formulare A-4 und A-18. Der Auftraggeber behält sich vor vom Bieter eine
    • Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers“ nach Formular A-3 zu
    • verlangen, sofern der Bieter im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens für
    • den Zuschlag in die engere Auswahl kommt. Fall 2: Für die Benennung
    • eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen
    • auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber
    • zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt „Technische und berufliche
    • Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem
    • Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum
    • Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitten
    • „Eignung zur Berufsausführung“ aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt
    • auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare A-4 und
    • A-18, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter
    • Verwendung von Formular A-15 sowie (iv) Formular A-12
    • „Eignungsleihe“. Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als
    • Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle
    • Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter
    • Abschnitt „Eignung zur Berufsausführung“ aufgeführten Unterlagen
    • jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten mit Ausnahme der
    • Formulare A-4 und A-18, (ii) eine Verpflichtungserklärung von dem
    • Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular A-15 sowie (iii)
    • Formular A-12 „Eignungsleihe“
  • Die unter diesem Abschnitt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt „Eignung zur Berufsausführung“ ausgeführte. Zum Nachweis der Referenzen ist das Formular A-6 „Referenzen“ zu verwenden. Es ist mind. 1 Referenzprojekte aus den letzten drei Kalenderjahren mit detaillierten Angaben zur ausgeführten Leistung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gefordert. Vergleichbar sind Leistungen, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen

    • - Mindestens ein abgeschlossenes
    • Projekt - eines der genannten
    • Referenzprojekte muss die Verarbeitung des LDP1-Protokolls der Fa.
    • Lumino beinhalten. Es ist mindestens ein DFI Anzeiger nachzuweisen,
    • welcher mit diesem Protokoll in Betrieb ist.

Zuschlagskriterien

  • Der Auftraggeber wird die Punktzahl für den angebotenen Preis wie folgt berechnen

    • Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme aus dem vom
    • Bieter auszufüllenden Leistungsverzeichnis erhält 75 Punkte. 0 Punkte erhält
    • ein Angebot ab dem doppelten der niedrigsten Angebotssumme sowie
    • darüberhinausgehende Angebotspreise. Die Punktebewertung für die
    • dazwischenliegenden Angebotssummen erfolgt über eine lineare
    • Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
    • Die Punktzahlen ergeben sich aus folgender Formel:
    • P=75-(((A/N)-1)*75)
    • Dabei ist:
    • P die zu ermittelnde Punktzahl pro Bieter,
    • N der niedrigste angebotene Gesamtpreis und
    • A der zu wertende angebotene Gesamtpreis.
  • Der Auftraggeber wird die Punktzahl für die angebotenen Ersatzteilkosten wie folgt berechnen

    • Das Angebot mit den niedrigsten Ersatzteilkosten
    • (Gesamtsumme)
    • aus der vom Bieter auszufüllenden Anlage 15 - Ersatzteilkosten erhält 25
    • Punkte. 0 Punkte erhält ein Angebot ab dem doppelten der niedrigsten
    • Ersatzteilkosten sowie darüberhinausgehende Ersatzteilkosten. Die
    • Punktebewertung für die dazwischenliegenden Angebotssummen erfolgt
    • über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
    • Die Punktzahlen ergeben sich aus folgender Formel:
    • P=25-(((A/N)-1)*25)
    • Dabei ist:
    • P die zu ermittelnde Punktzahl pro Bieter,
    • N der niedrigste angebotene Gesamtpreis und
    • A der zu wertende angebotene Gesamtpreis.

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Vertragsbedingungen78 KB24 Seiten
Vertragsentwurf37 KB4 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
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