Frist abgelaufen

Maschineller Winterdienst im Stadtgebiet Bornheim für die Winter 2024/2025 und 2025/2026 mit Verlängerungsoptionen

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Auftraggeber

StadtBetrieb Bornheim AöR

Wichtige Fristen

Frist abgelaufen
Angebotsfrist
19. August 2024
Veröffentlichungsdatum
15. Juli 2024

Beschreibung

Dem Stadtbetrieb Bornheim (SBB) ist die hoheitliche Aufgabenerfüllung der Verkehrssicherungspflicht auf Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Bornheim übertragen worden. Die Durchführung des Winterdienstes wird nach der gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bornheim vom 07.04.2016 (Anlage 1) in zwei Prioritäten (W 1 und W 2 ) sowie nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW jeweils in der aktuellen Fassung) ausgeführt. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind die im Vertrag (Anlage 2) näher bezeichneten Flächen so zu behandeln, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Fläche soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Vor Beginn der Wintersaison hat der Auftragnehmer (AN) das Einsatzgebiet zu erkunden und das Personal einzuweisen.

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