Dem Stadtbetrieb Bornheim (SBB) ist die hoheitliche Aufgabenerfüllung der Verkehrssicherungspflicht auf Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Bornheim übertragen worden. Die Durchführung des Winterdienstes wird nach der gültigen Fassung der Straßenreinigungssatzung der Stadt Bornheim vom 07.04.2016 (Anlage 1) in zwei Prioritäten (W 1 und W 2 ) sowie nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW jeweils in der aktuellen Fassung) ausgeführt. Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Winterdienstleistungen sind die im Vertrag (Anlage 2) näher bezeichneten Flächen so zu behandeln, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Fläche soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Vor Beginn der Wintersaison hat der Auftragnehmer (AN) das Einsatzgebiet zu erkunden und das Personal einzuweisen.
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