Frist abgelaufen

Mietvertrag zur Lieferung und Installation von Druck- und Multifunktionssystemen für die Stadtverwaltung der Stadt Bornheim und weiteren Standorten inkl. Software und Full-Service

Die Angebotsfrist ist am 03. September 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 10. November 2025

  • Heinrich Wietholt GmbH, Velen · 262.649 €
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
01.08.2025
Angebotsfrist
03.09.2025
Gegenstand der Leistung ist die Lieferung und Installation von 118 Druck- und Multifunktionssystemen einschließlich Software und Full-Service an verschiedenen Standorten des Auftraggebers auf Basis eines All-in-Miet- und Full-Service-Vertrages.

Zeitplan

Veröffentlichung
01.08.25
Fragenfrist
28.08.25
Abgabefrist
03.09.25
Öffnung
03.09.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Bornheim, Deutschland
Vertragslaufzeit
60 Tage
E-Mail
vergabestelle@stadt-bornheim.de
Telefon
+49 2222945-247
Website
https://www.bornheim.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zum Nachweis Ihrer Eignung geben Sie bitte mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren über Dienstleistungen in einer Kommune oder einem Unternehmen mit vergleichbaren Systemen und Software sowie mit mindestens der gleichen Systemanzahl (118 Stück) an (siehe Vordruck Referenzen D.3). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärung zu überprüfen. In diesem Fall werden die Kontaktdaten des Referenzgebers beim Bieter abgefragt. Auf entsprechende Aufforderung des Auftraggebers im Rahmen der Aufklärung ist eine entsprechende Bestätigung des Referenzgebers mit den geforderten Angaben innerhalb einer Frist von 10 Tagen vorzulegen.

  • Anzahl der für die Betreuung zuständigen Mitarbeiter im technischen Support für 2022, 2023, 2024 (Vordruck Allgemeine Bieterangaben D.2).

  • Anzahl Mitarbeiter insgesamt für 2022, 2023, 2024 (Vordruck Allgemeine Bieterangaben D.2).

  • Nachweis, dass die Systeme mit dem Umweltzeichen Blauer Engel RAL UZ 219 ausgezeichnet sind bzw. falls sie über diese Auszeichnung nicht verfügen, die Anforderungen, die für die Erlangung des Umweltzeichens zugrunde gelegt werden in Bezug auf die zuschlagsrelevanten Kriterien Energieverbrauch, Ozon-, Geräusch- und Staubemission erfüllen. Belegbar bei Bedarf durch Umweltdatenblätter des Herstellers oder Eigenerklärungen.

  • Nachweis Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft

  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von 2.000.000 EUR pro Schadensfall - ist bei Zuschlagserteilung bis zum Vertragsbeginn der beauftragten Leistung vorlegen.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält jeweils die volle Punktzahl. Übersteigt ein Bieter den Preis des günstigsten Bieters um das Zweifache oder mehr, erhält er keine Punkte. Für alle anderen Bieter verteilen sich die Punkte prozentual zwischen dem günstigsten Wert und dem des Zweifachen.

  • Energieverbrauch: Der Bieter mit dem niedrigsten Energieverbrauch erhält jeweils die volle Punktzahl. Übersteigt ein Bieter den Energieverbrauchswert des günstigsten Bieters um das Zweifache oder mehr, erhält er keine Punkte. Für alle anderen Bieter verteilen sich die Punkte prozentual zwischen dem günstigsten Wert und dem des Zweifachen.

  • Ozonemission in Betrieb: Der Bieter mit den niedrigsten Emissionen erhält jeweils die volle Punktzahl. Übersteigt ein Bieter den jeweiligen Grenzwert für die Erlangung des Blauen Engels nach RAL UZ 219 für Ozon- und Staubemissionen wird er von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Entsprechen die Emissionen dem Grenzwert, erhält er keine Punkte. Für alle anderen Bieter verteilen sich die Punkte prozentual zwischen dem günstigsten Wert und dem jeweiligen Grenzwert zur Erlangung des Blauen Engels. Die Ozon- und Staubmessungen für die Systeme erfolgen in weltweit 15 bis 20 Prüflaboren. Jedes der Prüflabore verfügt über Prüfkammern unterschiedlicher Größe. Die Nachweis- und Bestimmungsgrenzen unterscheiden sich von Prüfkammer zu Prüfkammer (gemäß BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Berlin und RAL gGmbH, Siegburger Straße 39, Stankt Augustin, vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit der Vergabe des Umweltzeichens Blauer Engel beauftragt). Für die Wertung gilt daher Folgendes: Sofern im Umweltdatenblatt oder in einer Eigenerklärung keine konkrete Zahl für die betreffenden Grenzen genannt wird, werden für die Wertung bei Angaben wie "<Bestimmungsgrenze" oder "<Nachweisgrenze" die Werte s. S. 23 der Vergabeunterlagen zugrunde gelegt. Hinweise zu Ozon- und Staubemissionen für Tinten(strahl)geräte: Bei dieser Technologie entsteht kein Ozon und nach bisherigen Erkenntnissen auch kein Staub. Vom Blauen Engel werden keine Grenzwerte vorgegeben. Für die Wertung wird daher von einer Emission gleich Null ausgegangen.

  • Staubemission in Betrieb: Der Bieter mit den niedrigsten Emissionen erhält jeweils die volle Punktzahl. Übersteigt ein Bieter den jeweiligen Grenzwert für die Erlangung des Blauen Engels nach RAL UZ 219 für Ozon- und Staubemissionen wird er von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Entsprechen die Emissionen dem Grenzwert, erhält er keine Punkte. Für alle anderen Bieter verteilen sich die Punkte prozentual zwischen dem günstigsten Wert und dem jeweiligen Grenzwert zur Erlangung des Blauen Engels. Die Ozon- und Staubmessungen für die Systeme erfolgen in weltweit 15 bis 20 Prüflaboren. Jedes der Prüflabore verfügt über Prüfkammern unterschiedlicher Größe. Die Nachweis- und Bestimmungsgrenzen unterscheiden sich von Prüfkammer zu Prüfkammer (gemäß BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Berlin und RAL gGmbH, Siegburger Straße 39, Stankt Augustin, vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit der Vergabe des Umweltzeichens Blauer Engel beauftragt). Für die Wertung gilt daher Folgendes: Sofern im Umweltdatenblatt oder in einer Eigenerklärung keine konkrete Zahl für die betreffenden Grenzen genannt wird, werden für die Wertung bei Angaben wie "<Bestimmungsgrenze" oder "<Nachweisgrenze" die Werte s. S. 23 der Vergabeunterlagen zugrunde gelegt. Hinweise zu Ozon- und Staubemissionen für Tinten(strahl)geräte: Bei dieser Technologie entsteht kein Ozon und nach bisherigen Erkenntnissen auch kein Staub. Vom Blauen Engel werden keine Grenzwerte vorgegeben. Für die Wertung wird daher von einer Emission gleich Null ausgegangen.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung124 KB32 Seiten
Eignungskriterien56 KB6 Seiten
Preisblatt24 KB2 Tabellen
Präsentation156 KB24 Seiten
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