Veröffentlichung 23.05.25 | Abgabefrist 25.06.25 | Öffnung 25.06.25 | Vertragsbeginn 27.08.25 |
Eignungskriterien
a) Angaben zur Eintragung in das Berufsregister b) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft c) Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Nachweisführung: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Eigenerklärung zur Eignung c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise
a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind b) Angaben zu Arbeitskräften Nachweisführung: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Eigenerklärung zur Eignung und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise
a) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren b) Angaben zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung Nachweisführung: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Eigenerklärung zur Eignung und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise
a) Firmenvorstellung b) Biozertifikat, Alternativ Lieferanten Biozertifikat c) weitere Nachweise und Zertifikate in Bezug auf Mittagsverpflegung an Schulen d) bepreister Jahresspeiseplan
Zuschlagskriterien
Preisniveau Einzelgericht
Personalkosten-Zuschuss: Der AG gewährt dem AN einen Personalkostenzuschuss (PK-Zuschuss) für die Personalgestellung in den Mensen für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Zuschuss wird nach Rechnungsstellung vierteljährlich im Voraus gewährt. Von den monatlich tatsächlich anfallenden Brutto Personalkosten für den AN übernimmt der AG einen Zuschuss in Höhe von maximal 175.000EUR / Jahr brutto.
Testessen
Durchschnittlicher Bioanteil: Grundsätzlich soll in Bezug auf den Bioanteil zwischen dem Bioanteil in den Menüs (Eignungs- bzw. Ausschlusskriterium) und dem durchschnittlichen Bioanteil im Gesamtsortiment des AN (Zuschlagskriterium) unterschieden werden. Bioanteil als Eignungs- bzw. Ausschlusskriterium Die angebotenen Speisen sollen in Summe mindestens aus 30% Bioanteil bestehen. Dieser Bioanteil ist grundsätzlich vom Anbieter sicherzustellen. Dies gilt auch bei unplanmäßigen Lieferantenwechsel oder einer allgemeinen Nichtverfügbarkeit von Waren. Bioanteil als Zuschlagskriterium Bei der Angabe des Bioanteils in der Bewertungsmatrix, gilt es den Bioanteil anzugeben, den der AN in seinem Speisenkatalog durchschnittlich gewährleisten kann. Hierbei sollten mögliche Lieferantenwechsel (durch Krankheit etc.) oder schlechte Ernten etc. einberechnet werden, die eine Abweichung vom regulären Standard ergeben. Der Durchschnitt des Bioanteils im Speisenkatalog, der auf die Zutatenzahl abstellt, wird bewertet und entsprechend Vertragsbestandteil und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Zu beachten ist hierbei, dass ein durchschnittlicher Anteil von unter 30% Bio zum Vertragsausschluss führt, weil 30% Bioanteil immer (Eignungs- und Ausschlusskriterium!) zu garantieren sind. Weil der angebotene Bioanteil Vertragsbestandteil wird, sollten die Beispielgerichte, anhand derer die Preisfindung stattfindet, dem angebotenen Bioanteilsdurchschnitt entsprechen oder nur geringfügig unterschreiten. Unplausible Angebote werden, sofern eine Aufklärung misslingt, von der Wertung ausgeschlossen. Bewertung: Der Anbieter mit dem höchsten durchschnittlichen Bioanteil erhält die volle Punktzahl (15 P.) und stellt die Maßgabe für alle weiteren Angebote von Mitbewerbern. Für andere Anbieter wird die Punktzahl entsprechend berechnet. Beispiel: Angebot A: durchschnittlich angebotener Bioanteil von 73% Angebot B: durchschnittlich angebotener Bioanteil von 68% Angebot C: durchschnittlich angebotener Bioanteil von 47% Angebot A erhält 15 Punkte als Anbieter mit dem höchsten Bioanteil. Angebot B: 13,97 P. (68/73*15). Angebot C: 9,66 P. (47/73*15) Die erreichten Punkte werden dann mit den erreichten Punkten der anderen Kriterien gewichtet.
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