Frist abgelaufen

Mittagsverpflegung an sechs weiterführenden Schulen in Castrop-Rauxel

Auftraggeber
Veröffentlicht
23.05.2025
Angebotsfrist
25.06.2025
Die Stadt Castrop-Rauxel (AG) vergibt im Rahmen dieser EU-weiten Ausschreibung die Mittags- und Zwischenverpflegung für sechs weiterführende Schulen ab dem Schuljahr 2025/2026 an ein Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV).
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
23.05.25
Abgabefrist
25.06.25
Öffnung
25.06.25
Vertragsbeginn
27.08.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
283.500 €
Erfüllungsort
Castrop-Rauxel, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@castrop-rauxel.de
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Telefon
+49 2305-106-2186
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Website
https://www.castrop-rauxel.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • a) Angaben zur Eintragung in das Berufsregister b) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft c) Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Nachweisführung: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Eigenerklärung zur Eignung c) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise

  • a) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind b) Angaben zu Arbeitskräften Nachweisführung: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Eigenerklärung zur Eignung und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise

  • a) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren b) Angaben zur Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung Nachweisführung: a) Eigenerklärung zur Eignung b) Eigenerklärung zur Eignung und ggf. auf besondere Anforderung des Auftraggebers zur Bestätigung der Eigenerklärung entsprechende Nachweise

  • a) Firmenvorstellung b) Biozertifikat, Alternativ Lieferanten Biozertifikat c) weitere Nachweise und Zertifikate in Bezug auf Mittagsverpflegung an Schulen d) bepreister Jahresspeiseplan

Zuschlagskriterien

  • Preisniveau Einzelgericht

    • Nur die im Preisblatt angegeben Preise, über einen Zeitraum von 8 Wochen werden bewertet und bilden die Grundlage der Punktevergabe entsprechend der beigefügten Bewertungsmatrix. Zur Arbeitserleichterung können die Angaben aus dem Jahresspeiseplan ins Preisplatt übernommen werden
    • es besteht keine Pflicht den 8-wöchigen Jahresspeiseplan gesondert zu erstellen. Im Speiseplan des Preisblatts bilden Sie bitte 2 Menülinien (Standard bzw. Mischkost und vegetarisch) ab, die der Zusammensetzung und Einwaage der DGE-Empfehlung entsprechen. Ausschlaggebend für die Bepunktung des Preises ist die Angabe in Zeile 170 der Anlage 1 "brutto wertungsrelevante Angebotssumme abzgl. Nachlass". Diese Summe besteht unter anderem aus den Einzelgerichtspreisen. Der hier genannte Rabatt gilt auf das gesamte Sortiment und über die Dauer des Vertrages. Einzelheiten können der Anlage 1 der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
  • Personalkosten-Zuschuss: Der AG gewährt dem AN einen Personalkostenzuschuss (PK-Zuschuss) für die Personalgestellung in den Mensen für die Dauer der Vertragslaufzeit. Der Zuschuss wird nach Rechnungsstellung vierteljährlich im Voraus gewährt. Von den monatlich tatsächlich anfallenden Brutto Personalkosten für den AN übernimmt der AG einen Zuschuss in Höhe von maximal 175.000EUR / Jahr brutto.

  • Testessen

    • Die Teilnehmer am Testessen werden vom AG festgelegt. Teilnehmen werden am Testessen Personen aus unterschiedlichen Altersklassen, insbesondere Vertreter der Stadt Castrop-Rauxel, Vertreter des Kinder- und Jugendparlaments sowie Vertreter von am Schulleben beteiligten Akteuren. Die Gruppe der Testesser umfasst ca. 25 Personen
    • eine genaue Anzahl wird dem AN vor dem Testessen mitgeteilt. Ein Testessen soll in KW 27 - 29, je nach Kapazität der AN, stattfinden. Das Testessen wird stattfinden in der Löwenherzschule, Kleine Lönsstraße 60, 44575 Castrop-Rauxel. Die dortigen Küchengegenstände können durch den Anbieter für das Testessen genutzt werden. Eine entsprechende Vorbereitungszeit wird eingeräumt und in Absprache festgelegt. Probierportionen sind mengentechnisch absolut ausreichend und können in Buffetform zur Präsentation gereicht werden. Zur Verkostung stellen Sie bitte folgende Menükomponenten zur Verfügung: - Sättigungsbeilage: Reis, Kartoffeln, Nudeln - Fleisch (Hühnchen), Fisch (Seelachs)/vegetarisch - Gemüse: 1x aktuell saisonales, 1x Erbsen und Möhren, 1x Kaisergemüse - 1x Linseneintopf - Dessert: Vanillepudding Die Würzung obliegt dem jeweiligen Caterer. Bei dem Testessen und der Bewertung wird auf die Dreiteiligkeit des Essens geachtet, daher wird um die Zubereitung der einzelnen Komponenten gebeten und nicht etwa um fertige Menüs. Für die künftigen Speisepläne sind natürlich Gerichte wie Suppen / Eintöpfe oder Aufläufe durchaus gestattet. Die Anbieter, die zum Testessen eingeladen werden, präsentieren Ihre Gerichte nicht parallel, sondern Zeitversetzt oder an verschiedenen Tagen, je nach Möglichkeit in der Schule.
  • Durchschnittlicher Bioanteil: Grundsätzlich soll in Bezug auf den Bioanteil zwischen dem Bioanteil in den Menüs (Eignungs- bzw. Ausschlusskriterium) und dem durchschnittlichen Bioanteil im Gesamtsortiment des AN (Zuschlagskriterium) unterschieden werden. Bioanteil als Eignungs- bzw. Ausschlusskriterium Die angebotenen Speisen sollen in Summe mindestens aus 30% Bioanteil bestehen. Dieser Bioanteil ist grundsätzlich vom Anbieter sicherzustellen. Dies gilt auch bei unplanmäßigen Lieferantenwechsel oder einer allgemeinen Nichtverfügbarkeit von Waren. Bioanteil als Zuschlagskriterium Bei der Angabe des Bioanteils in der Bewertungsmatrix, gilt es den Bioanteil anzugeben, den der AN in seinem Speisenkatalog durchschnittlich gewährleisten kann. Hierbei sollten mögliche Lieferantenwechsel (durch Krankheit etc.) oder schlechte Ernten etc. einberechnet werden, die eine Abweichung vom regulären Standard ergeben. Der Durchschnitt des Bioanteils im Speisenkatalog, der auf die Zutatenzahl abstellt, wird bewertet und entsprechend Vertragsbestandteil und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Zu beachten ist hierbei, dass ein durchschnittlicher Anteil von unter 30% Bio zum Vertragsausschluss führt, weil 30% Bioanteil immer (Eignungs- und Ausschlusskriterium!) zu garantieren sind. Weil der angebotene Bioanteil Vertragsbestandteil wird, sollten die Beispielgerichte, anhand derer die Preisfindung stattfindet, dem angebotenen Bioanteilsdurchschnitt entsprechen oder nur geringfügig unterschreiten. Unplausible Angebote werden, sofern eine Aufklärung misslingt, von der Wertung ausgeschlossen. Bewertung: Der Anbieter mit dem höchsten durchschnittlichen Bioanteil erhält die volle Punktzahl (15 P.) und stellt die Maßgabe für alle weiteren Angebote von Mitbewerbern. Für andere Anbieter wird die Punktzahl entsprechend berechnet. Beispiel: Angebot A: durchschnittlich angebotener Bioanteil von 73% Angebot B: durchschnittlich angebotener Bioanteil von 68% Angebot C: durchschnittlich angebotener Bioanteil von 47% Angebot A erhält 15 Punkte als Anbieter mit dem höchsten Bioanteil. Angebot B: 13,97 P. (68/73*15). Angebot C: 9,66 P. (47/73*15) Die erreichten Punkte werden dann mit den erreichten Punkten der anderen Kriterien gewichtet.

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