Zuschlag erteilt am 09. Januar 2025
Veröffentlichung 29.10.24 | Fragenfrist 27.11.24 | Abgabefrist 04.12.24 | Öffnung 04.12.24 |
Eignungskriterien
Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis Gesamtumsatz: Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechend § 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft sowie über den Umsatz bezüglich der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind, sowie getrennt nach den Jahren 2021, 2022, 2023.
Mitarbeiter: Eigenerklärung zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Mitarbeitenden insgesamt (einschl. Führungskräfte) sowie aufgeteilt nach Führungskräften, Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachhochschulabschluss und Personen mit sonstigem Abschluss.
Projektteam: Angaben und Unterlagen zum Projektteam (Namen, jeweilige Zuständigkeiten, Berufserfahrung in Jahren, für Projektleitung und stellv. Projektleitung auch Lebensläufe)
Fachliche Eignung: Nachweis der fachlichen Eignung des Bieters gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWV i. V. m. § 46 VgV - Referenzen für vergleichbare Leistungen, die das Unternehmen erbracht hat Mindestanforderung: Eine wertbare Referenz für vergleichabre realisierte Leistungen gem. Ausschreibung der letzten sechs Jahre (maßgeblich: Abschluss der Leistungen der LPH 8 gem. § 51 HOAI).
Technische Ausstattung: Angaben zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung. Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) - die neben dem Datenaustausch im PDF-Format auch einen Datenaustausch im DOC-Format, im XLS-Format und im MPP-Format (Terminplanung) ermöglichen -, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt: Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bieter/die Bietergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird, sofern deren Bedienung durch Personal des Bieters/der Bietergemeinschaft vorgesehen ist.
Zuschlagskriterien
Referenzen der Projektleitung: Das Kriterium wird auf Grundlage der einzureichenden Referenzen für die Projektleitung bewertet. Die Referenzen sind separat als Anlage zu den Angebotsunterlagen einzureichen. Die Anzahl sowie die Qualität der eingereichten Referenzen werden bewertet. (Anforderungen für das Erlangen von Wertungspunkten = 1 wertbare Referenz) (Es werden max. 3 Referenzen gewertet, je Referenz können max. 10 Punkte erreicht werden. Insgesamt max. 30 Punkte.)
Qualifikation der Projektleitung: Bewertet werden die berufliche Qualifikation und Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden beruflichen Qualifikation der Projektleitung und die Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss in Jahren. Die berufliche Qualifikation ist ausreichend, wenn eine Eintragung in die Liste der entsprechenden Architekten- und Ingenieurkammer bzw. Berufs- oder Handelsregister des Heimatstaates vorliegt. (Anforderung für das Erlangen von Wertungspunkten = Projektleitung mit Qualifikationen für vergleichbare Planungsleistungen und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung)
Honorar: Bewertet wird das Honorarangebot gemäß den geforderten Leistungsphasen inklusive besonderer Leistungen und Nebenkosten. Berücksichtigt wird die nach dem Preisblatt (Anlage 4) zu wertende Honorarsumme. Die Berechnung der Honorarpunktzahl erfolgt in Relation zum güstigsten Angebot. Die niedrigste Honorarsumme erhält 50 Punkte. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Gesamtangebotshonorars (brutto). Alle Angebote mit darüber liegenden Gesamtpreisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Gesamtangebotshonorare (brutto) erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma und einer kaufmännischen Rundung über die in Verfahrensbedingungen benannte Formel.
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