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Modernisierung Übernachtungshaus in Leipzig (Los 3: Fachplanung TGA, Anlagengruppen 1, 2 und 3)

Auftraggeber
Veröffentlicht
20.08.2026
Angebotsfrist
21.09.2026
Der Bedarf zur Unterbringung wohnungsloser Personen steigt kontinuierlich an. Die Stadt Leipzig ist nach dem Polizeibehördengesetz des Freistaates Sachsen als Kreispolizeibehörde zur Notunterbringung obdachloser Personen verpflichtet, um die Gefahren für den Einzelnen abzuwehren. Zugleich dient die Maßnahme der Erreichung des strategischen Ziels, die "Chancengerechtigkeit und gemeinschaftliche Quartiersentwicklung" zu steigern, welches sich aus der Leipzig-Strategie 2035 ergibt. Mit dem Fachplan "Wohnungsnotfallhilfe in der Stadt Leipzig 2023 bis 2026" (VII-DS-07533) wurde die Erweiterung der Kapazitäten zur Notunterbringung wohnungsloser Frauen, einschließlich eines kostenfreien Notschlafplatzangebots, beschlossen. In der bestehenden Einrichtung ist eine Erweiterung der Kapazität auf bis zu 50 Schlafplätze nicht möglich, im neuen Objekt sollen diese realisiert werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
20.08.26
Fragenfrist
11.09.26
Abgabefrist
21.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Leipzig, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
stefan.hohenberger@leipzig.de
Telefon
0341 - 123 74 20

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gem. § 44 VgV Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben

    • Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert: - eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65)
    • auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 65 Abs. 2 und 3 SächsBauO wird ausdrücklich hingewiesen
    • -bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65)
    • auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen
    • -der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
  • Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen.

  • Leistungen von Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.

  • Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV Angabe des Umsatzes im vom Auftrag abgedeckten Bereich (spezifische Umsatzerlöse) in den letzten drei Geschäftsjahren (2023-2025). Falls für das Geschäftsjahr 2025 noch kein testierter Umsatz vorliegt, genügt für das Jahr 2025 die Angabe gemäß vorläufigem Jahresabschluss, EÜR, BWA oder Ähnlichem. Bei einer Bewerbergemeinschaft werden die entsprechenden Umsätze über alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Rahmen der Teilnahmeantragswertung aufaddiert. Die Umsätze sind dabei je Bewerbergemeinschaftsmitglied zu nennen (jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" auszufüllen). Hinweis: Maßgeblich ist der im Bereich Planungsleistungen nach HOAI erzielte Nettoumsatz (d. i. spezifischer Nettoumsatz). Anzugeben ist der Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (d. i. durchschnittlicher Nettoumsatz). Der Auftraggeber stellt folgende Mindestanforderung an den Jahresumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft im Bereich Planungsleistungen nach HOAI: Der Umsatz mit Planungsleistungen nach der HOAI muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel mindestens 300.000,00 EUR netto betragen haben. Das Erreichen bzw. Nichterreichen des Mindestjahresumsatzes wird wie folgt ermittelt: Die angegebenen Umsatzerlöse werden addiert und sodann durch 3 dividiert. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht werden die Umsatzerlöse des Eignungsverleihers mit den Jahresumsätzen des jeweiligen Bewerbers addiert.

  • Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Nachzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von: - mindestens 2 Mio. EUR für Personenschäden und - mindestens 2 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) - je Schadensfall 2-fach maximiert. Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Nachweis bzw. die Nachweise zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die den oben genannten Kriterien genügt, bzw. eine Erklärung eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall noch vor Zuschlagserteilung vorzuhalten, ist als Anlage D.7_Versicherungsnachweis einzureichen.

  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen vergleichbare Referenzaufträge nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben (dafür ist der Vordruck B.7 IV.D zu nutzen). Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn nachfolgende Mindestanforderungen erfüllt sind: a) Erbringungszeitraum der Leistung Der Beginn der Leistungserbringung muss nach dem 01.07.2016 erfolgt sein. Die Leistung muss - mit Ausnahme der LPH 9 - spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein. b) Leistungsumfang der Referenz Für jede der folgenden Anlagengruppen ist mindestens eine Referenz vorzulegen: - Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, - Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen, - Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen. Eine Referenz kann zugleich zum Nachweis der Anforderungen für mehrere oder alle vorgenannten Anlagengruppen herangezogen werden, sofern sie die jeweils für die betreffende Anlagengruppe festgelegten Mindestanforderungen erfüllt. Es ist daher nicht erforderlich, drei unterschiedliche Referenzaufträge vorzulegen. Soweit eine Referenz für mehrere Anlagengruppen benannt wird, sind die jeweils auf die einzelnen Anlagengruppen entfallenden Leistungen sowie die zugehörigen Kosten in der Referenzangabe getrennt und nachvollziehbar darzustellen. Jede zum Nachweis herangezogene Referenz muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Die Referenz muss Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für Gebäude gemäß § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI umfasst haben. - Die Referenz muss ein Vorhaben im Bestand betreffen, also die Sanierung, Modernisierung, den Umbau oder die Umnutzung eines bereits bestehenden Gebäudes. - Das Referenzobjekt muss eine Wohn-, Betreuungs- oder Unterbringungseinrichtung mit einer dauerhaften oder vorübergehenden Übernachtungs- oder Unterbringungsmöglichkeit für vulnerable Personengruppen sein. Als vergleichbare Einrichtungen gelten insbesondere Frauenhäuser, Unterkünfte für wohnungslose Personen, Übergangsunterkünfte für Geflüchtete, Einrichtungen des betreuten Wohnens für Menschen mit Suchterkrankungen, Kinder- und Jugendheime sowie vergleichbare stationäre Wohn- oder Betreuungseinrichtungen. Nicht vergleichbar sind Einrichtungen ohne Übernachtungs- oder Unterbringungsfunktion, beispielsweise Kindertagesstätten. - Die Referenz muss sämtliche wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 7 gemäß Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI sowie die prägenden Teile der Grundleistungen der Leistungsphase 8 gemäß Anlage 15 Nummer 15.1 zur HOAI umfasst haben. c) Maßstab der Referenz Die zum Nachweis der jeweiligen Anlagengruppe vorgelegte Referenz muss Baukosten der Kostengruppe 400 gemäß DIN 276 aufweisen, die auf die betreffende Anlagengruppe entfallen. Dabei sind mindestens folgende Baukosten nachzuweisen: - Für die Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) sind Kosten in Höhe von mindestens 130.000 EUR netto nachzuweisen. - Für die Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) sind Kosten in Höhe von mindestens 130.000 EUR netto nachzuweisen. - Für die Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) sind Kosten in Höhe von mindestens 15.000 EUR netto nachzuweisen. Werden mehrere Anlagengruppen mit einem Referenzauftrag nachgewiesen, sind die auf die einzelnen Anlagengruppen entfallenden Kosten jeweils gesondert anzugeben. Die für die betreffende Anlagengruppe festgelegte Mindestkostenschwelle muss jeweils erreicht sein.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Näheres entnehmen Sie bitte der Unterlage B.2_Zuschlagskriterien und Erläuterungen.

  • Qualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand persönlicher Referenzen: Näheres entnehmen Sie bitte der Unterlage B.2_Zuschlagskriterien und Erläuterungen.

  • Arbeitsaufgabe: Näheres entnehmen Sie bitte der Unterlage B.2_Zuschlagskriterien und Erläuterungen.

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