Veröffentlichung 17.02.25 | Abgabefrist 17.03.25 | Vertragsbeginn 15.05.25 |
Eignungskriterien
Berufshaftpflichtversicherung – Mindestanforderungen: Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2,0 Mio. € für Personenschäden und von 2,0 Mio. € für Sonstige Schäden (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied). Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Personen und Sachschäden bzw. sonstigen Schäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Eignung zur Berufsausübung (Mindestanforderung): Nachweis, dass die für die Durchführung der Leistungen verantwortliche/n Person/en berechtigt ist/sind die Berufsbezeichnung Architekt zu führen (§ 75 Abs. 2 VgV).
Unternehmensbezogene Referenzprojekte – Mindestanforderungen
Anzahl der ständig Beschäftigten – Mindestanforderungen: Nachweis von aktuell mindestens 3 technischen Mitarbeiter/innen im Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume jeweils mit akademischem Abschluss (Diplom, MA, BA oder vgl. in der jeweiligen Fachrichtung) einschließlich der Inhaber.
Zuschlagskriterien
Honorarangebot
Die Organisation des Projektteams in Form eines Organigramms und Text: Dem Auftraggeber kommt es auf eine für das Projekt sinnvolle interne Organisation des Projektteams und dessen Arbeitsweise sowie eine zielgerichtete Einbeziehung des Auftraggebers an.
Die Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams anhand vergleichbarer Referenzen: Dem Auftraggeber kommt es darauf an, dass die eingesetzten Personen in ihrem Aufgabenbereich über eine hohe Qualifikation und möglichst aktuelle Erfahrungen mit vergleichbarem Leistungsumfang (Anlagengruppen und Leistungsphasen) verfügen.
Präsenz vor Ort der für die Bauüberwachung verantwortlichen Person(en): Dem Auftraggeber kommt es auf eine angemessene Häufigkeit und Dauer der Bauüberwachung vor Ort an sowie auf eine angemessene Erreichbarkeit und Reaktionszeit.
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