Frist abgelaufen

Monolithisches eAkte-System

Die Angebotsfrist ist am 02. Oktober 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 13. August 2026

  • rubicon IT GmbH, Wien
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Der flächendeckende Einsatz eines eAkte-Systems ist die Hauptvoraussetzung für die Binnendigitalisierung der saarländischen Landesverwaltung und Grundlage für eine medienbruchfreie elektronische Umsetzung des OZG. Aktuell ist die Software DOMEA(R) der Firma OpenText das führende eAkte-System der saarländischen Landesverwaltung, mit welchem auch die Vorschriften des E-Government-Gesetz des Saarlandes (EGovG SL) die elektronische Aktenführung betreffend zum 1.1.2025 umgesetzt wurden. Vor dem Hintergrund der inzwischen nicht mehr zeitgemäßen Benutzeroberfläche und des sich abzeichnenden auslaufenden Supports für DOMEA(R) soll am Markt ein entsprechendes Nachfolgeprodukt beschafft werden. Das damit verbundene Einführungsprojekt orientiert sich an der 2025 finalisierten eAkte-Strategie des Saarlandes.

Zeitplan

Veröffentlichung
02.09.25
Teilnahmefrist
02.10.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Saarbrücken, Deutschland
Vertragslaufzeit
5 Tage
E-Mail
nuremberg.vergabe.ps@roedl.com
Telefon
+49 681501-2849

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • (1.1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre. Vgl. Abschnitt V Ziffer 1.1 des Formulars. (Hinweis: Erklärt das Unternehmen die vorstehende Eigenerklärung nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss. Eine gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht).

  • (1.2) Eigenerklärung über den Umsatz im Bereich von monolithischen eAkte-Systemen mit einem durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von 5.000.000 EUR für die letzten drei Geschäftsjahre. Vgl. Abschnitt V Ziffer 1.2 des Formulars.

  • (2.1) Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Qualitätsmanagementsystems im Unternehmen. Vgl. Abschnitt V Ziffer 2.1 des Formulars.

  • (2.2) Eigenerklärung über das Bestehen mindestens eines Informationssicherheits-Managementsystems nach DIN ENISO/IEC 27001 mit gültigem Zertifikat im Unternehmen. Vgl. Abschnitt V Ziffer 2.2 des Formulars.

  • (3) Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen (drei Mindestreferenzen) über die Einführung eines monolithischen eAkte-Systems, untergliedert nach a) Öffentlicher Auftraggeber der referenzierten Leistungen; b) Art des referenzierten öffentlichen Auftraggebers; c) Anzahl der Benutzer des referenzierten monolithischen eAkte-Systems; d) Erbringungszeitraum der referenzierten Leistungen; e) Art der referenzierten Leistungen; f) Funktionsumfang des referenzierten monolithischen eAkte-Systems; g) Netto-Rechnungswert des referenzierten monolithischen eAkte-Systems; und h) Leistungserbringer. Die drei Mindestreferenzen (Mindestreferenz 1, Mindestreferenz 2 und Mindestreferenz 3) sind erbracht, wenn jeweils die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind und jeweils mindestens 240 Punkte erzielt werden, d.h. unter a) Öffentlicher Auftraggeber der referenzierten Leistungen, mindestens der Name, Anschrift und Projektname nachgewiesen werden; b) Art des referenzierten öffentlichen Auftraggebers, mindestens ein Bundesland oder sonstige bundesstaatliche Behörde/Agentur/Amt einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen; Staat oder sonstige zentralstaatliche Behörde/Agentur/Amt einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen; Städte, Gemeinden, Regional- oder Kommunalbehörde oder Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Eben oder Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation nachgewiesen werden; c) Anzahl der Benutzer des referenzierten monolithischen eAkte-Systems, mindestens kleiner gleich 1.999 nachgewiesen werden; d) Erbringungszeitraum der referenzierten Leistungen, mindestens 2021, 2022, 2023, 2024 und/oder 2025 nachgewiesen werden; e) Art der referenzierten Leistungen, mindestens fünf der nachfolgenden Leistungsarten nachgewiesen werden

    • Aufsetzen der Betriebsumgebung und Installation des monolithischen eAkte-Systems, Durchführung einer Migration von Altdaten in das monolithische eAkte-System, Konfiguration der Anwendung entsprechend den Bedürfnissen des Referenzgebers, Durchführung von Last- und Performancetests betreffend das monolithische eAkte-System, Pflege und Support des monolithischen eAkte-Systems, Beratung bei der Verbesserung und Digitalisierung von Prozessen betreffend des monolithischen eAkte-System, Einrichtung/Programmierung von Schnittstellen zu anderen IT-Fachverfahren
    • Unterstützung des Referenzgebers zu IT-Sicherheit und Datenschutz betreffend das monolithische eAkte-System, Unterstützung des Referenzgebers beim Rollout, Bereitstellung/Erstellung von Dokumentationen betreffend das monolithische eAkte-System, Durchführung von Schulungen einschließlich Bereitstellung von Schulungsunterlagen
    • f) Funktionsumfang des referenzierten monolithischen eAkte-Systems, mindestens fünf der nachfolgenden Funktionen nachgewiesen werden: Aktenführung, integriertes Scannen, Vorgangsbearbeitung, Zusammenarbeit/Kollaboration, Personalakte, Rechnungsbearbeitung, MS-Office-Integration, mandantenübergreifende Kommunikation, Langzeitspeicherung, Client für mobiles Arbeiten
    • g) Netto-Rechnungswert des referenzierten monolithischen eAkte-Systems, mindestens kleiner gleich 999.999 Euro nachgewiesen werden
    • und h) Leistungserbringer, mindestens Bewerber, Bewerbergemeinschaft oder andere Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer, Eignungsverleihender, nachgewiesen werden
    • andernfalls erfolgt der Ausschluss. Die Mindestreferenz 1, Mindestreferenz 2 und Mindestreferenz 3 werden jeweils - soweit kein Ausschluss erfolgt - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Die Referenzen 4 bis 7 werden - soweit die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind
    • andernfalls erfolgt die Nichtwertung der Referenz - hinsichtlich der ihnen zuerkannten Bedeutung für die zu vergebenden Leistungen gewichtet und mit einem Punktesystem bewertet. Es dürfen insgesamt höchstens sieben Referenzen benannt werden. Vgl. Abschnitt V Ziffer 3 des Formulars.
  • (4.1) Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Gesamt-Beschäftigtenzahl des Unternehmens. Vgl. Abschnitt V Ziffer 4.1 des Formulars.

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