Neuausschreibung Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen beim Verfahren zur Neuaufstellung des Krankenhausplan für das Land Schleswig-Holstein
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Auftraggeber
Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Die Aufgabe des künftigen Auftragnehmers ist die Begleitung und Mitarbeit am gesamten Verfahren zur Neuaufstellung des Landeskrankenhausplans. Gemäß § 7 Landeskrankenhausgesetz Schleswig-Holstein (LKHG) stellt der Auftraggeber als für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium einen Landeskrankenhausplan im Sinne des § 6 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) auf. Der Krankenhausplan legt insbesondere den Stand und die vorgesehene Entwicklung der für eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Krankenhäuser einschließlich der Standorte für das Land Schleswig-Holstein fest. Die letzte Neuaufstellung erfolgte im Jahr 2017 (vgl. hierzu
https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/K/krankenhaeuser/Info_Krankenhausplan). Die Versorgungskapazitäten hat das Ministerium bisher nach voll- und teilstationären Behandlungskapazitäten ausgewiesen (sog. Bettenplanung). Im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Krankenhaus-planes sind die Vorgaben des am 12. Dezember 2024 in Kraft getretenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG), Bundesgesetzblatt Jahrgang 2024, Teil I Nr. 400, zu berücksichtigen. Die sog. Bettenplanung soll den Vorgaben des KHVVG entsprechend sowohl im Fachbereich der Somatik als auch in den Psychiatrie-Fächern (Erwachsenenpsychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie) durch eine Planung anhand von Leistungsgruppen abgelöst werden.
Lose (1)
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