Veröffentlichung 03.02.25 | Teilnahmefrist 03.03.25 |
Eignungskriterien
Eignung zur Berufsausübung
Jahresnettohonorarumsätze des TGA-Planers nach §§ 53 ff. HOAI: Es werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert: Die Eigenerklärung des Bewerbers für die Jahre 2022, 2023 und 2024 über die jeweiligen Jahresnettohonorarumsätze für TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI (betr. Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 9 und "Wertungsmatrix").
"Jahresmitarbeiterzahl Dipl.- Ingenieure" des TGA-Planers nach §§ 53 ff. HOAI: Es werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert: Die Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV für die Jahre 2022, 2023 und 2024 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Dipl.-Ingenieure (oder gleichwertige Ausbildung - Bachelor-Abschluss oder Meisterprüfung in einem technischen Beruf oder staatl. gepr. Techniker ist gleichwertig - jeweils: ohne freie Mitarbeiter) inkl. Führungskräfte für TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI (betr. Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8). Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 10 und "Wertungsmatrix").
"Referenzprojekte Neubau Nichtwohngebäude" des TGA-Planers nach §§ 53 ff. HOAI: Es werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert: Referenzliste Bewerber zu §§ 53 ff. HOAI mit Bescheinigung" für Referenzobjekte "Neubau Nichtwohngebäude", die für jedes Referenzobjekt - die Aufgabe: TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8) im Bereich "Neubau Nichtwohngebäude" - die Beauftragung der Leistungsphasen: 2, 3 und 5 bis 8 zu § 55 HOAI - den Zeitraum der Leistungsdauer mit Angabe, wann mit der Leistungsphase 3 begonnen wurde und wann diese abgeschlossen wurde und wann mit der Leistungsphase 8 begonnen wurde - die Baukosten (gem. Kostenberechnung) in den KG 410, 420, 430 und 480 - die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI bescheinigt enthalten muss, anderenfalls die Referenz nicht anerkannt wird. Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, - bei denen die Baukosten" (Summe den KG 410, 420, 430 und 480) betr. "Nichtwohngebäude" > EUR 2.000.000,00 (netto) sind/waren - bei denen es sich um "Nichtwohngebäude" handelt, die also der nichtwohnlichen Nutzung durch Menschen dienen (also Bürogebäude, Schulen, Krankenhäuser, Hotels pp.) - Fabrikgebäude, Lagerstätten oder -hallen, Ingenieurbauwerke u.ä. sind als Referenzobjekte nicht zugelassen. Bei "gemischter Nutzung" - also "Wohngebäude" und "Nichtwohngebäude" sind die Gesamtbaukosten (nur KG 410, 420, 430 und 480) und die auf das "Nichtwohngebäude" hieraus entfallende Anteile anzugeben. - die vom Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2018 bis 2024 bearbeitet wurden, wobei im Referenzzeitraum mindestens die Erbringung der Leistungsphasen 3 und 5 - 7 und der Beginn der Leistungsphase 8 liegen muss. Mindestanforderung: 1 Referenzobjekt im Referenzzeitraum 2018 bis 2024. Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 11 und "Wertungsmatrix").
"Referenzprojekte öffentlicher Auftraggeber" des TGA-Planers nach §§ 53 ff. HOAI: Es werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert: Referenzliste Bewerber zu §§ 53 ff. HOAI mit Bescheinigung" für Referenzprojekte "öffentlicher Auftraggeber" die für jedes Referenzobjekt - die Aufgabe: TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI im Bereich TGA-Planung für einen öffentlichen Auftraggeber (gem. § 99 GWB) mit Leistungsphasen 6 und 7 zu § 55 HOAI - den Zeitraum der Leistungsdauer hinsichtlich der LPH 6 und 7 (Beginn und Ende) - die ungefähren Baukosten und den Umstand, dass die Vergaben der Bauleistungen EU-weit erfolgten - die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI bescheinigt enthalten muss, anderenfalls die Referenz nicht anerkannt wird. Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, - bei denen die Bauvergaben EU-weit erfolgten (Ausnahme: Vergaben im 20%- Kontingent) und die vom Bewerber (bezogen auf die Durchführung der LPH 6 und 7) ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2018 bis 2024 bearbeitet wurden. Mindestanforderung: 2 Referenzobjekte im Referenzzeitraum 2018 bis 2024. Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 12 und "Wertungsmatrix").
Zuschlagskriterien
Qualität: vergl. die dieser Bekanntmachung beigefügten Anlage "Themen für Verhandlung - Zuschlagskriterien und- matrix HLS"
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