Frist abgelaufen

Neubau Astrid Lindgren Schule (Förderschule GE) in Bad Zwischenahn - TGA Fachplanung ELT

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.02.2025
Angebotsfrist
Auf dem Grundstück (Flur 9, Flurstück 363/11) der Berufsbildenden Schule (BBS) Ammerland mit der postalischen Adresse Elmendorfer Str. 30a, 26160 Rostrup Bad Zwischenahn soll basierend auf einem vom Auftraggeber vorgegebenen Raumprogramm ein 1- 3-geschossiger Neubau einer Förderschule GE (Geistige Entwicklung) für 180 Schüler mit einer Gesamtfläche von ca. 9.000 m² BGF entstehen. Neben der Gestaltung des Schulgebäudes mit schlüssiger städtebaulicher Einbindung sollen auch die Flächen und Räume zur aufbauenden Planung der Außenanlagen und Erschließungen einschließlich dem Halten- und Wartebereich der Schulbeförderung konzeptionell angedacht werden Die Hauptzufahrt soll ausgehend von der Elmendorfer Str. entlang der dort vorhandenen Parkplatzflächen der BBS erfolgen. Neben der städtebaulichen Situation an dem vorgesehenen Standort sind die Randbedingungen aus dem Schulbetrieb und den schulpädagogischen Anforderungen einer Förderschule GE planerisch zu berücksichtigen. Bei mobilitätseingeschränkten Personen kommt der Barrierefreiheit der zu planenden Gebäude (und Außenanlagen) eine hohe Bedeutung zu. Aus Gründen des Flächenverbrauchs, der Flächenversiegelung, der Gebäudekompaktheit, des Wärmeschutzes, der Wirtschaftlichkeit u.ä. ist vorliegend die Möglichkeit der Mehrgeschossigkeit zu betrachten. Es sind dabei auch Mischformen hinsichtlich einzelner Baukörper und ihrer Geschossigkeit möglich. Derzeit werden von der Gemeinde Bad Zwischenahn für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) rot umrandeten Bereich ein städtebauliches Entwicklungskonzeptes sowie ein Angebotsbebauungsplan für den Neubau einer Förderschule GE in dem blau umrandeten Bereich der Anlage 1 erstellt. Im Zuge der Planung des Schulbaus sollen vom beauftragten Planer (in enger Abstimmung mit der Fachplanung) energetische Konzepte entwickelt werden, die dann vom Auftraggeber abschließend festgelegt werden, so dass ggf. eine mögliche (Zuschuss-)Förderung bzw. eine Finanzierung z.B. durch die KFW als Klimafreundlicher Neubau (KFN) mit QNG erfolgen kann. Die Planung soll so erfolgen, dass ein Baubeginn spätestens im Sommer 2026 möglich ist. Das Bauvorhaben soll im Winter 2027/28 fertiggestellt sein. Die (grob) geschätzten Kosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. brutto EUR 26 Mio. (KG 200 bis 600 gem. DIN 276-1:2008-12). Ziel dieser Ausschreibung ist, einen Fachplaner für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 gem. der §§ 53 ff. HOAI zu gewinnen, der in seinem Fachbereich die Umsetzung der Maßnahme kompetent plant und begleitet.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
03.02.25
Teilnahmefrist
03.03.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Westerstede, Deutschland
Vertragslaufzeit
42 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@ammerland.de
Freischalten
Telefon
+49 448856-1500
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Eignung zur Berufsausübung

    • Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind im anliegenden Teilnahmeantrag (vergl. dazu auch unter "zusätzliche Informationen" dieser Bekanntmachung) einzufügen. Im Einzelnen werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert: 1. allgemeine Angaben des Bewerbers (Vordruck: siehe Teilnahmeantrag) 2. Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck: siehe Teilnahmeantrag). 3. Eigenerklärung über Ausführungs- und Lieferinteressen 4. Eignungsnachweise betreffend die fachliche Befähigung (in Kopie) der Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften: ihrer Mitglieder), 5. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB (und weitere Ausschlussgründe) . 6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB 7. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 8. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Kopie (nicht älter als 1 Jahr
    • bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied gesondert) 9. Eigenerklärung, ob und ggf. in welchem Umfang auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Erteilung von Unteraufträgen an Nachunternehmen o. ä.) zurückgegriffen wird.
  • Jahresnettohonorarumsätze des TGA-Planers nach §§ 53 ff. HOAI: Es werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert: Die Eigenerklärung des Bewerbers für die Jahre 2022, 2023 und 2024 über die jeweiligen Jahresnettohonorarumsätze für TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI (betr. Anlagengruppen 4 und 5) Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 9 und "Wertungsmatrix").

  • "Jahresmitarbeiterzahl Dipl.- Ingenieure" des TGA-Planers nach §§ 53 ff. HOAI: Es werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert: Die Eigenerklärung nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV für die Jahre 2022, 2023 und 2024 über die jeweils durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Dipl.-Ingenieure (oder gleichwertige Ausbildung - Bachelor-Abschluss oder Meisterprüfung in einem technischen Beruf oder staatl. gepr. Techniker ist gleichwertig - jeweils: ohne freie Mitarbeiter) inkl. Führungskräfte für TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI (betr. Anlagengruppen 4 und 5). Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 10 und "Wertungsmatrix").

  • "Referenzprojekte Neubau Nichtwohngebäude" des TGA-Planers nach §§ 53 ff. HOAI: Es werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert: Referenzliste Bewerber zu §§ 53 ff. HOAI mit Bescheinigung" für Referenzobjekte "Neubau Nichtwohngebäude", die für jedes Referenzobjekt - die Aufgabe: TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI (Anlagengruppen 4 und 5) im Bereich "Neubau Nichtwohngebäude" - die Beauftragung der Leistungsphasen: 2, 3 und 5 bis 8 zu § 55 HOAI - den Zeitraum der Leistungsdauer mit Angabe, wann mit der Leistungsphase 3 begonnen wurde und wann diese abgeschlossen wurde und wann mit der Leistungsphase 8 begonnen wurde - die Baukosten (gem. Kostenberechnung) in den KG 440 und 450 - die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen öffentlichen oder privaten Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI bescheinigt enthalten muss, anderenfalls die Referenz nicht anerkannt wird. Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, - bei denen die Baukosten" (Summe den KG 440 und 450) betr. "Nichtwohngebäude" > EUR 2.000.000,00 (netto) sind/waren - bei denen es sich um "Nichtwohngebäude" handelt, die also der nichtwohnlichen Nutzung durch Menschen dienen (also Bürogebäude, Schulen, Krankenhäuser, Hotels pp.) - Fabrikgebäude, Lagerstätten oder -hallen, Ingenieurbauwerke u.ä. sind als Referenzobjekte nicht zugelassen. Bei "gemischter Nutzung" - also "Wohngebäude" und "Nichtwohngebäude" sind die Gesamtbaukosten (nur KG 440 und 450) und die auf das "Nichtwohngebäude" hieraus entfallende Anteile anzugeben. - die vom Bewerber ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2018 bis 2024 bearbeitet wurden, wobei im Referenzzeitraum mindestens die Erbringung der Leistungsphasen 3 und 5 - 7 und der Beginn der Leistungsphase 8 liegen muss. Mindestanforderung: 1 Referenzobjekt im Referenzzeitraum 2018 bis 2024. Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 11 und "Wertungsmatrix").

  • "Referenzprojekte öffentlicher Auftraggeber" des TGA-Planers nach §§ 53 ff. HOAI: Es werden folgende Nachweise/Erklärungen gefordert: Referenzliste Bewerber zu §§ 53 ff. HOAI mit Bescheinigung" für Referenzprojekte "öffentlicher Auftraggeber" die für jedes Referenzobjekt - die Aufgabe: TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI im Bereich TGA-Planung für einen öffentlichen Auftraggeber (gem. § 99 GWB) mit Leistungsphasen 6 und 7 zu § 55 HOAI - den Zeitraum der Leistungsdauer hinsichtlich der LPH 6 und 7 (Beginn und Ende) - die ungefähren Baukosten und den Umstand, dass die Vergaben der Bauleistungen EU-weit erfolgten - die Auftraggeber und dortige Ansprechpartner mit Adressen und Telefonnummer sowie die dazugehörige Bescheinigung des jeweiligen Auftraggebers (es genügt eine Eigenerklärung, falls eine Bescheinigung nicht erhältlich ist), die die Tätigkeit der TGA-Planung nach §§ 53 ff. HOAI bescheinigt enthalten muss, anderenfalls die Referenz nicht anerkannt wird. Es werden nur Referenzobjekte zugelassen, - bei denen die Bauvergaben EU-weit erfolgten (Ausnahme: Vergaben im 20%- Kontingent) und die vom Bewerber (bezogen auf die Durchführung der LPH 6 und 7) ganz oder teilweise in den Referenzjahren 2018 bis 2024 bearbeitet wurden. Mindestanforderung: 2 Referenzobjekte im Referenzzeitraum 2018 bis 2024. Die Einzelheiten der Wertung ergeben sich aus dem Teilnahmeantrag (dort: Kriterium 12 und "Wertungsmatrix").

Zuschlagskriterien

  • Qualität: vergl. die dieser Bekanntmachung beigefügten Anlage "Themen für Verhandlung - Zuschlagskriterien und- matrix ELT"

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