Veröffentlichung 16.04.24 | Teilnahmefrist 17.05.24 |
Eignungskriterien
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen. Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt. -------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen. -------------------------- Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert. Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen. Webseite zur Erstellung einer EEE
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3 Mio. € bei Personenschäden und mindestens 3 Mio. € bei sonstigen Schäden abschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie die Projektleitung (PL) und die Bauleitung (BL), sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation wie oben beschrieben anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen. -------------------------- Die Projektleitung muss eine Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen. Die Bauleitung muss eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) in der LPH 8 nachweisen. Die Referenzprojekte müssen für das Büro die Leistungsphasen 5-8, für die PL die Leistungsphasen 5-7 und für die BL die Leistungsphase 8 umfassen. -------------------------- Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt
Zuschlagskriterien
1.2 Abstimmung / Zusammenarbeit mit Auftraggeber und weiteren Planungsbeteiligten
1.3 Verfügbarkeit vor Ort, örtliche Präsenz im Zuge der Projektdurchführung
2.1 Herangehensweise an die konkrete Maßnahme - Darstellung Herangehensweise Planung und Ausführung in Hinblick auf die Erreichung folgender Projektziele: (A.) Projektziele Wasser, Abwasser, Beheizung, Lüftung
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