Veröffentlichung 30.06.26 | Fragenfrist 27.07.26 | Abgabefrist 03.08.26 | Öffnung 03.08.26 |
Eignungskriterien
Der Bieter muss zum Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem er niedergelassen ist, eingetragen sein. Der Nachweis erfolgt mit der Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen, die mit dem Angebot einzureichen ist. Die Vergabestelle behält sich vor, weitergehende Eintragungsnachweise (Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle) einzufordern. Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten weisen die entsprechende Eintragung auf Anforderung der Vergabestelle in einem vergleichbaren Berufs- oder Handelsregister ihres Niederlassungsstaates gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU nach. Für Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eintragung im jeweiligen Berufs-/Handelsregister nachweisen.
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen oder sich verpflichten, im Auftragsfall eine solche abzuschließen, mit folgenden Mindestdeckungssummen: - Personenschäden: mindestens 5,0 Mio. Euro - Sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): mindestens 3,0 Mio. Euro - Maximierung: jeweils mind. zweifach pro Jahr Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen oder über die Verpflichtung, im Auftragsfall eine solche Versicherung abzuschließen, vorzulegen. Spätestens vor Auftragsbeginn ist die Vorlage einer Deckungszusage des Versicherers oder eines gültigen Versicherungsscheins erforderlich, aus dem die geforderten Deckungssummen und die zweifache Maximierung hervorgehen.
Der Bieter muss einen durchschnittlichen Jahresumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 5.200.000,00 EUR nachweisen. Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Unternehmens. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung in den Vergabeunterlagen, die mit dem Angebot einzureichen ist. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind geeignete Belege (z. B. Jahresabschlüsse, Bestätigungen eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters) vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze der Mitglieder addiert. Sofern sich der Bieter zum Nachweis des Mindestjahresumsatzes auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe gemäß § 6d VOB/A/EU), ist eine Verpflichtungserklärung des eignungsleihenden Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen.
Der Bieter hat eine Referenz über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vor Ablauf der Angebotsfrist (2021-2025) nachzuweisen. Maßgeblich ist, dass die jeweiligen vergleichbaren Leistungen bis zum 31.12.2025 vollständig abgeschlossen wurden (abnahmereife Fertigstellung der vom Bieter übernommenen Leistung). Die Fertigstellung des zugehörigen Gesamtprojekts ist nicht erforderlich. Referenzen sind vergleichbar, wenn sie sich auf Maurer- und Betonarbeiten für die Sanierung bzw. Bauen im Bestand beziehen. Die Referenz ist mit dem Angebot anhand der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt) mit den dort geforderten Angaben nachzuweisen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter Referenzbescheinigungen der Auftraggeber oder gleichwertige Nachweise vorzulegen.
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