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Neubau einer Mensa im Schulpark Senden - Technische Gebäudeausrüstung: Fachplanung Küche

Auftraggeber
Veröffentlicht
22.07.2026
Angebotsfrist
Die Gemeinde Senden beabsichtigt den Neubau einer Mensa auf dem Schulcampus Senden. Insgesamt werden vier Schulen unterschiedlicher Typen von der geplanten Mensa versorgt. Das Architekturbüro Herrmann & Bosch aus Stuttgart hat sich in einem hochbaulichen Realisierungswettbewerb mit seinem Entwurf, der von einer durchgängigen Holzbauweise gekennzeichnet ist, durchgesetzt. Eine Besonderheit stellt hierbei die auf Schraubfundamenten gegründete Holzkonstruktion dar, die die Bodenplatte des Gebäudes bildet. Der klare, gut ablesbare Entwurf mit seinen längs gerichteten Raumproportionen auf einem durchgängigen Gebäuderaster, bettet sich eingeschossig mit einem zurückversetztem Technikgeschoss auf dem Flachdach, in die Parklandschaft des Schulcampus Senden ein. Im Inneren wird der Besucher in einem Foyer empfangen und von hieraus öffnet sich nach Süden der längs gerichtete Speiseraum hinter einer Glasfassade mit vorgelagertem Dachüberstand. Nördlich erstreckt sich die Großküche und weitere Nutzflächen über eine gesamte Länge von ca. 56 m. Der Betrieb der Mensa ist für ca. 600 Essen täglich in einem 3-Schicht-Betrieb ausgelegt. Zu den Nutzergruppen gehören Kinder der Grundschule bis zur gymnasialen Oberstufe. Es wird aktuell von der Zubereitungsart „cook & freeze“ ausgegangen. Es sollen nun die Fachplanungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung "Küchenplanung" in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben werden. Die Vergabe erfolgt in folgenden Stufen: Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 Stufe 2: Leistungsphase 4 Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 9

Zeitplan

Veröffentlichung
22.07.26
Teilnahmefrist
19.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Senden, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
info@senden-westfalen.de
Telefon
+49 2597 699-0
Website
https://www.gemeinde-senden.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mindestreferenz über die TA-Planung Fachplanung Küche für den Neubau und/oder Erweiterung eines Nichtwohngebäudes mit Großküche

    • - TA-Planung gem. § 53 HOAI, LP 2 - 8, ALG 7.1
    • - KG 470 + 600 mind. 1 Mio. Euro netto
    • - Fertigstellung oder Ende LP 8 ab 01.01.2020 bis 30.06.2026
  • Punktekriterium

    • Durchschnittlicher Jahresumsatz netto der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) für Dienstleistungen im Teilleistungsbereich TA-Planung Fachplanung Küche.
    • Der im Vergleich aller Bewerbungen höchste angegebene Umsatz (d) erhält 10 Punkte. Die jeweilige Punktzahl der übrigen Umsatzangaben (e) wird durch Multiplikation der Maximalpunktzahl von 10 Punkten mit dem Verhältnis der niedrigsten Umsatzangabe (d) zu der jeweils zu bewertenden Umsatzangabe (f) nach folgender Formel berechnet: e=10 x (d/f).
  • Punktekriterium

    • Anzahl qualifizierter Mitarbeiter in den Kalenderjahren (2023, 2024, 2025):
    • < 3 Mitarbeiter: 1 Punkt
    • 4 - 5 Mitarbeiter: 2 Punkte
    • 6 - 7 Mitarbeiter: 3 Punkte
    • 8 - 9 Mitarbeiter: 4 Punkte
    • > 9 Mitarbeiter: 5 Punkte
  • Punktereferenz(en) über die TA-Planung Fachplanung Küche für den Neubau und/oder Erweiterung eines Nichtwohngebäudes mit Großküche

    • - TA-Planung gem. § 53 HOAI, LP 2 - 8, ALG 7.1
    • - KG 470 + 600 mind. 1 Mio. Euro netto
    • - Fertigstellung oder Ende LP 8 01.01.2020 - 30.06.2026
    • Projektvolumen (KG 470+600, netto):
    • < 1 Mio. Euro: 0 Punkte
    • ab 1 Mio. Euro: 1 Punkt
    • ab 1,3 Mio. Euro: 3 Punkte
    • ab 1,5 Mio Euro: 5 Punkte
    • Planung umfasst Essen in mehreren Schichten:
    • Unterkriterium ist nicht erfüllt: 0 Punkte
    • Unterkriterium ist erfüllt: 1 Punkt
    • Planung umfasst Küchenplanung für mind. 500 Essen pro Tag:
    • Unterkriterium ist nicht erfüllt: 0 Punkte
    • Unterkriterium ist erfüllt: 1 Punkt
    • Es werden maximal die zwei besten nachgewiesenen Referenzen gewertet.
  • Punktereferenz(en) TA-Planung für den Neubau, Umbau und/oder Erweiterung eines Nichtwohngebäudes mit Großküche - TA-Planung gem. § 53 HOAI, LP 2 - 8, ALG 7.1 - KG 470 + 600 mind. 1 Mio. Euro netto - Fertigstellung oder Ende LP 8 01.01.2020 - 30.06.2026 Projektvolumen (KG 470+600, netto)

    • < 1 Mio. Euro: 0 Punkte
    • ab 1 Mio. Euro: 1 Punkt
    • ab 1,3 Mio. Euro: 3 Punkte
    • ab 1,5 Mio Euro: 5 Punkte
    • Planung umfasst die Zubereitungsart "cook & freeze":
    • Unterkriterium ist nicht erfüllt: 0 Punkte
    • Unterkriterium ist erfüllt: 1 Punkt
    • Es werden maximal die zwei besten nachgewiesenen Referenzen gewertet.

Zuschlagskriterien

  • Projektkonzept

    • Projektkonzept, im Einzelnen:
    • - Herangehensweise an das Projekt unter Berücksichtigung von nutzerspezifischen Anforderungen, insbesondere Integration von Technik und Holzkonstruktion (Koordination TGA und Objektplanung) 20%
    • - Herangehensweise an das Projekt mit Blick auf auf die Komplexität der einzelnen Anlagengruppen 15%
    • - Terminplanung, -kontrolle und -steuerung 25%
    • - Qualitätsmanagement 20%
    • - Nachhaltigkeit, Innovation unter Berücksichtigung von Lebenszykluskosten, CO2-reduzierte Bauweise sowie energieeffiziente
    • Konzepte 20%
  • Projektleiter

    • Projektleiter, im Einzelnen:
    • - Erfahrung des Projektleiters im Bereich TA-Planung Fachplanung Küche in Berufsjahren 20%
    • - Referenz(en) des Projektleiters im Bereich TA-Planung Fachplanung Küche Erweiterung und/oder Neubau einer Mensa/Kantine oder eines Gebäudes mit integrierter Mensa/Kantine mit Mehrschichtbetrieb 40%
    • - Referenz(en) des Projektleiters im Bereich TA-Planung Fachplanung Küche Erweiterung und/oder Neubau einer Mensa/Kantine oder eines Gebäudes mit integrierter Mensa/Kantine für Nutzergruppen von Grundschule bis gymnasiale Oberstufe 40%
  • Honorarangebot

    • Das im Vergleich aller Angebote niedrigste Honorar (d) erhält 10 Punkte. Die jeweilige Punktzahl der übrigen Honorare (e) wird durch Multiplikation der Maximalpunktzahl von 10 Punkten mit dem Verhältnis des niedrigsten Honorars (d) zu dem jeweils zu
    • bewertenden Honorar (f) nach folgender Formel berechnet: e = 10 x (d/f).

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Kalkulation24 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage156 KB8 Seiten
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