Frist abgelaufen

Neubau Feuerwehr- und Vereinshaus - "Neue Mitte Geismar"

Die Angebotsfrist ist am 10. August 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
15.07.2026
Angebotsfrist
10.08.2026
Die Stadt Geisa beabsichtigt im Ortsteil Geismar ein neues Feuerwehr- und Vereinshaus zu errichten. Das Gebäude soll neben der Kulturscheune, einem als Vereinshaus genutzten ehemaligen Scheunengebäude, entstehen. Nach Fertigstellung des Neubaus, soll die Kulturscheune abgerissen werden. Zur Zeit befindet sich auf dem Baufeld ein Spielplatz, der im Zuge des Neubaus durch den Bauhof der Stadt Geisa, rückgebaut wird. Das neue Gebäude beinhaltet die Fahrzeughalle, Umkleide- und Nebenräume der Freiwilligen Feuerwehr, zwei Versammlungsräume mit Ausgabeküche, den Jugendclub und Lagerräume für die örtlichen Vereine. Zusammenfassend sind grob folgende Arbeiten geplant: - Geländeregulierung - Stützmauer aus Beton-Winkelstützelementen zu den Nachbargrundstücken - Verlegung von Entwässerungsleitungen, einschl. Schächte - Streifenfundamente und Bodenplatte aus Stahlbeton - Innen- und Ausßenwände aus Kalksandsteinmauerwerk in unterschiedlichen Ausführungen - Stahlbetonwand im Bereich der Tore der Fahrzeughalle - Stützen aus Stahlbeton - Decke aus Stahlbeton - Fassadengerüst

Zeitplan

Veröffentlichung
15.07.26
Abgabefrist
10.08.26
Vertragsbeginn
07.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Bezug zum Formblatt

    • Mit dem Angebot sind vorzulegen:
    • - Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1
    • - Eigenerklärung Sanktionen Russland
    • - Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich
    • beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert
    • ausgewiesenem Leitungspersonal
    • Auf gesondertes Verlangen sind Vorzulegen:
    • - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und
    • der Krankenkassen
    • - Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistung gemäß § 48 b Abs. 1
    • Satz 1 EStG

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