Veröffentlichung 03.07.26 | Fragenfrist 13.07.26 | Teilnahmefrist 20.07.26 |
Eignungskriterien
Der Bewerber/das Bewerbergemeinschaftsmitglied hat seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß § 6a Nr. 1 VOB/A-EU durch die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes nachzuweisen. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Die Nichterfüllung führt zum Bewerbungsausschluss. Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 4 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden. Im Formblatt 4 "Eigenerklärung zur Eignung" der Teilnahmeantragsunterlagen können entsprechende Angaben unter Ziffer 2. gemacht werden. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Der AG behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Bestätigung der gemachten Angaben die Vorlage folgender Dokumente zu verlangen
Die Bewerber müssen während der Vertragslaufzeit über eine Betriebshaftpflichtversicherung [§ 6a Nr. 2 lit. a) VOB/A-EU] mit Deckungssummen von jeweils mindestens 10 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verfügen, wobei die vorgenannten Deckungssummen je Versicherungsfall innerhalb eines Versicherungsjahres mindestens zweifach zur Verfügung stehen müssen. Hierbei handelt es sich um eine inhaltliche Mindestanforderung, d.h. ein fehlender oder die Deckungssummen unterschreitender Versicherungsnachweis führt zum Ausschluss des Bewerbers. Der Bewerber kann angeben, dass er entweder bereits über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt oder die Versicherungsgesellschaft sich verbindlich bereit erklärt hat, im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung auszustellen. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Haftpflichtversicherung von nur einem Mitglied abgeschlossen wird, sofern sichergestellt ist, dass sich die Versicherung auf alle nach dem abzuschließenden Vertrag geschuldeten Leistungen bezieht. Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 4 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden. Im Formblatt 4 "Eigenerklärung zur Eignung" der Teilnahmeantragsunterlagen können entsprechende Angaben unter Ziffer 3 lit. a. gemacht werden. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Der AG behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Bestätigung der gemachten Angaben die Vorlage folgender Dokumente zu verlangen: - eine Versicherungsbestätigung, die maximal vier Wochen alt ist bzw. falls eine Versicherung in geforderter Höhe noch nicht besteht eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, aus der sich ergibt, dass sie sich verbindlich bereit erklärt hat, im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung auszustellen.
Der Bewerber muss als Nachweis seiner beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit mindestens zwei abgeschlossene mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Referenzprojekte in den letzten sechs abgeschlossenen Kalenderjahren (2020-2025) durchgeführt haben [§ 6a Nr. 3 lit. a) VOB/A-EU]. Es handelt sich hierbei um inhaltliche Mindestanforderungen, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Bewerbers und nicht nur zu Punktabzügen bei der Bewertung führt. Vergleichbar mit den zu vergebenden Totalunternehmer- bzw. Totalübernehmerleistungen sind die Planung und Errichtung von - Hallenbädern, - Freibädern, - Mehrzweckhallen und - Großsportstätten. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beizubringenden Referenzen nicht beschränkt. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Referenzen addiert, sodass von dieser insgesamt mindestens zwei Referenzen vorzulegen sind (also nicht zwei von jedem Bewerbergemeinschaftsmitglied). Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 4 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden. Im Formblatt 4 "Eigenerklärung zur Eignung" der Teilnahemantragsunterlagen können entsprechende Angaben unter Ziffer 4 lit. a. gemacht werden. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Der AG behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Bestätigung der gemachten Angaben die Vorlage folgender Dokumente zu verlangen: - Referenzbescheinigungen. Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber sämtliche Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die weitere Auswahl unter den Teilnahmeanträgen im Hinblick auf die Referenzprojekte, die mit 45% gewichtet sind, wie folgt: Der Auftraggeber wird im Rahmen der Gesamtbewertung die zwei am besten bewerteten Referenzobjekte heranziehen. Jede Referenz wird mit maximal 5 Punkten und 50 % bewertet. Die maximale Punktezahl in diesem Eignungskriterium kann mit zwei Referenzen, die jeweils alle Kriterien erfüllen (5 Punkte), erreicht werden. Je 1 Punkt wird erreicht, wenn die folgenden einzelnen Kriterien erfüllt werden: - Art der Baumaßnahme ist der Neubau eines Hallenbades, - Die Wasserfläche der Referenz ist gleich/größer 200 m² - Das Projekts hat mindestens zwei verschiedene Funktionsbereiche (Funktionsbereiche sind z. B. Sportbecken, Variobecken, Sport-/Nebenflächen oder vergleichbar) - Die Projektkosten (Kostengruppen 300 bis 600 nach DIN 276 ohne Umsatzsteuer) liegen über 12,00 Mio. EUR - Der Bewerber hat die Leistungen vollständig als TÜ bzw. TU erbracht. Die maximal erreichbaren Wertungspunkte liegen hier bei 225 Punkten. Im Übrigen wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte Bewertungsmatrix Eignungskriterien verwiesen.
Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber sämtliche Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die weitere Auswahl unter den Teilnahmeanträgen im Hinblick auf den durchschnittlichen allgemeinen jährlichen Netto-Gesamtumsatz des Unternehmens, der mit 20% gewichtet ist, wie folgt: Gewertet wird der durchschnittliche allgemeine jährliche Netto-Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre [§ 6a Nr. 2 lit. c) VOB/A-EU]. Der Bewerber hat Angaben zu seinem Netto-Gesamtumsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (d. h. für die Jahre 2023-2025 bzw. nur dann für die Jahre 2022-2024, sofern die Zahlen für das Jahr 2025 noch nicht vorliegen), getrennt nach - Bauleistungen, - Objektplanung und - Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung zu machen. Dieses Kriterium wird mit 20% gewichtet. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Umsätze der jeweiligen Bewerbergemeinschaftsmitglieder addiert. Der Nachweis zu den geforderten Angaben kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 4 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden. Im Formblatt 4 "Eigenerklärung zur Eignung" der Teilnahmeantragsunterlagen können entsprechende Angaben unter Ziffer 3 lit. b. gemacht werden. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Der AG behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Bestätigung der gemachten Angaben die Vorlage folgender Dokumente zu verlangen: - Jahresabschlüsse (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Gewertet wird wie folgt (die EUR-Werte beziehen sich jeweils auf einen durchschnittlichen allgemeinen Netto-Umsatz pro Jahr): - 5 Punkte: größer/gleich 35.000.000 EUR - 4 Punkte: größer/gleich 25.000.000 EUR - 3 Punkte: größer/gleich 17.500.000 EUR - 2 Punkte: größer/gleich 10.000.000 EUR - 1 Punkt: größer/gleich 5.000.000 EUR - 0 Punkte: weniger als 5.000.000 EUR Die maximal erreichbaren Wertungspunkte liegen hier bei 100 Punkten. Im Übrigen wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte Bewertungsmatrix Eignungskriterien verwiesen.
Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber sämtliche Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die weitere Auswahl unter den Teilnahmeanträgen im Hinblick auf den durchschnittlichen spezifischen jährlichen Netto-Gesamtumsatz des Unternehmens, der mit 25% gewichtet ist, wie folgt: Gewertet wird der durchschnittliche spezifische jährliche Netto-Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre [§ 6a Nr. 2 lit. c) VOB/A-EU] (d. h. für die Jahre 2023-2025 bzw. nur dann für die Jahre 2022-2024, sofern die Zahlen für das Jahr 2025 noch nicht vorliegen), für Leistungen, die mit den zu vergebenden TÜ-bzw. TU-Leistungen vergleichbar sind, d. h. die Planung und Errichtung von Hallenbädern, Freibädern, Mehrzweckhallen und Großsportstätten. Der Bewerber hat Angaben zu seinem Netto-Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (d. h. für die Jahre 2023-2025 bzw. nur dann für die Jahre 2022-2024, sofern die Zahlen für das Jahr 2025 noch nicht vorliegen), für Leistungen, die mit den zu vergebenden TU-/TÜ-Leistungen vergleichbar sind, d. h. die Planung und Errichtung von - Hallenbädern, - Freibädern, - Mehrzweckhallen und - Großsportstätten getrennt nach - Bauleistungen, - Objektplanung und - Fachplanung technische Gebäudeausrüstung zu machen. Dieses Kriterium wird mit 25% gewichtet. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Umsätze der jeweiligen Bewerbergemeinschaftsmitglieder addiert. Der Nachweis zu den geforderten Angaben kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 4 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden. Im Formblatt 4 "Eigenerklärung zur Eignung" der Teilnahmeantragsunterlagen können entsprechende Angaben unter Ziffer 3 lit. c. gemacht werden. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Der AG behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Bestätigung der gemachten Angaben die Vorlage folgender Dokumente zu verlangen: - Jahresabschlüsse (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Gewertet wird wie folgt (die EUR-Werte beziehen sich jeweils auf einen durchschnittlichen spezifischen Netto-Umsatz pro Jahr): - 5 Punkte: größer/gleich 5.000.000 EUR - 4 Punkte: größer/gleich 4.000.000 EUR - 3 Punkte: größer/gleich 3.000.000 EUR - 2 Punkte: größer/gleich 2.000.000 EUR - 1 Punkt: größer/gleich 1.000.000 EUR - 0 Punkte: weniger als 1.000.000 EUR Die maximal erreichbaren Wertungspunkte liegen hier bei 125 Punkten. Im Übrigen wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte Bewertungsmatrix Eignungskriterien verwiesen.
Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber sämtliche Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die weitere Auswahl unter den Teilnahmeanträgen im Hinblick auf den arithmetischen Mittelwert der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023-2025) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (technisches und kaufmännisches Personal) Unternehmens, der mit 10% gewichtet ist, wie folgt: Gewertet wird der arithmetische Mittelwert der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023-2025) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (technisches und kaufmännisches Personal). Der Bewerber hat Angaben zu der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2023-2025) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (technisches und kaufmännisches Personal), gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, zu machen. Dieses Kriterium wird mit 10% gewichtet. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft wird die Anzahl der Arbeitskräfte der jeweiligen Bewerbergemeinschaftsmitglieder addiert. Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die entsprechend geforderten Angaben dort hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Der Nachweis kann zudem durch eine Eigenerklärung als endgültiger Nachweis (s. Formblatt 4 der Teilnahmeantragsunterlagen) erbracht werden. Im Formblatt 4 "Eigenerklärung zur Eignung" der Teilnahmeantragsunterlagen können entsprechende Angaben unter Ziffer 4 lit. b. gemacht werden. Der AG akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung. Der AG behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens zur Bestätigung der gemachten Angaben die Vorlage folgender Dokumente zu verlangen: -eine Bestätigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder eine Bestätigung eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers Gewertet wird wie folgt - 5 Punkte: größer/gleich 30 Mitarbeiter - 4 Punkte: größer/gleich 25 Mitarbeiter - 3 Punkte: größer/gleich 20 Mitarbeiter - 2 Punkte: größer/gleich 15 Mitarbeiter - 1 Punkt: größer/gleich 10 Mitarbeiter - 0 Punkte: weniger als 10 Mitarbeiter Die maximal erreichbaren Wertungspunkte liegen hier bei 50 Punkten. Im Übrigen wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte Bewertungsmatrix Eignungskriterien verwiesen.
Zuschlagskriterien
Investitionskosten für die Ausführung der vertraglichen Totalübernehmerleistungen: Investitionskosten für die Ausführung der vertraglichen Totalübernehmerleistungen. Die Preiswertung erfolgt nach einem linearen Bewertungsmodell. Das günstigste wertbare Angebot erhält 5 Punkte. Angebote, deren Preis den günstigsten Angebotspreis um 50 % oder mehr überschreitet, erhalten 0 Punkte. Dazwischen liegende Angebote werden proportional abgestuft bewertet. Die maximal zu erreichenden Wertungspunkte in diesem Kriterium liegen bei 290 Punkten. Im Übrigen wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte "Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien" verwiesen.
Wartungskosten: Wartungskosten für einen Wartungszeitraum von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der vollständigen Abnahme. Die Preiswertung erfolgt nach einem linearen Bewertungsmodell. Das günstigste wertbare Angebot erhält 5 Punkte. Angebote, deren Preis den günstigsten Angebotspreis um 50 % oder mehr überschreitet, erhalten 0 Punkte. Dazwischen liegende Angebote werden proportional abgestuft bewertet. Die maximal zu erreichenden Wertungspunkte in diesem Kriterium liegen bei 10 Punkten. Im Übrigen wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte "Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien" verwiesen.
Nutzerbezogene Funktionalität der Umsetzung der Vorgaben aus der funktionalen Leistungsbeschreibung für das Gesamtkonzept: Nutzerbezogene Funktionalität der Umsetzung der Vorgaben aus der funktionalen Leistungsbeschreibung für das Gesamtkonzept. Bewertet wird, in welchem qualitativen Umfang die vom Bieter vorgeschlagene Gesamtlösung die Anforderungen der funktionalen Leistungsbeschreibung nutzerorientiert, schlüssig und praxistauglich umsetzt. Dabei werden insbesondere berücksichtigt: - Funktionale Abläufe für Badegäste, Personal und Organisation, - Übersichtlichkeit, Orientierung und Trennung von Nutzerströmen (z. B. Schul-, Vereins-, und öffentlichen Badebetrieb), - Barrierefreiheit und Inklusion (körperlich, sensorisch, kognitiv), - Betriebliche Zweckmäßigkeit und Alltagstauglichkeit, - Nachvollziehbarkeit und Stimmigkeit des Gesamtkonzepts. Die maximal zu erreichenden Wertungspunkte in diesem Kriterium liegen bei 50 Punkten. Im Übrigen wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte "Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien" verwiesen.
Qualität des architektonischen Konzepts, der Materialwahl und der technischen Anlagen - Gestalterische Haltung und Lösung der Bauaufgabe: Unterkriterium "Gestalterische Haltung und Lösung der Bauaufgabe" zum Hauptkriterium "Qualität des architektonischen Konzepts, der Materialwahl und der technischen Anlagen". Im Rahmen des Hauptkriteriums "Qualität des architektonischen Konzepts, der Materialwahl und der technischen Anlagen" wird die Qualität des vom Bieter vorgeschlagenen architektonischen, materiellen und technischen Gesamtkonzepts in Bezug auf die Anforderungen der funktionalen Leistungsbeschreibung bewertet. Dabei fließen insbesondere ein: - Architektonische Qualität (Städtebauliche Einbindung, Gestalt, Proportionen, Klarheit des Entwurfs, innere und äußere Ordnung) - Materialwahl und Materialkonzepte (Dauerhaftigkeit, Eignung für den Badbetrieb, Wartungsfreundlichkeit, Nachhaltigkeit, gestalterische Angemessenheit) - Qualität der technischen Anlagen (Funktionalität, Energieeffizienz, Betriebssicherheit, einfache Wartung, Integration in das Gesamtkonzept) - Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts (Zusammenwirken von Architektur, Materialität und Technik). Die maximal zu erreichenden Wertungspunkte in dem Unterkriterium "Gestalterische Haltung und Lösung der Bauaufgabe" liegen bei 25 Punkten. In Summe liegen die maximal zu erreichenden Wertungspunkte in dem Hauptkriterium "Qualität des architektonischen Konzepts, der Materialwahl und der technischen Anlagen" bei 75 Punkten. Im Übrigen wird auf die den Vergabeunterlagen beigefügte "Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien" verwiesen.
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil
Meine Eignung prüfenKostenlos · Sofortige Analyse
KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.
Vertraut von 1.000+ Unternehmen
Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen