Frist abgelaufen

Neubau St. Vitus-Grundschule Venhaus

Auftraggeber
Veröffentlicht
19.09.2025
Angebotsfrist
Die St. Vitus-Grundschule Venhaus soll auf einem neuen Grundstück an der Ecke Schulstraße/Rheiner Straße als dreizügige Grundschule nebst Einfeldturnhalle neu errichtet werden. Es ist vorgesehen einen Neubau mit ca. 2.635 m2 Gesamtnutzfläche zu errichten. Es ist von einer Gesamtschülerzahl von ca. 250 Schülerinnen und Schülern auszugehen. Ziel ist die Entstehung eines zeitgemäßen Schulgebäudes für die St. Vitus-Grundschule Venhaus.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
19.09.25
Teilnahmefrist
17.10.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Geschätzter Wert
2.120.000 €
Erfüllungsort
Spelle, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
Samtgemeinde@spelle.de
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Telefon
+4959779370
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Website
https://www.spelle.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Referenzen der letzten Jahre (seit 2022, d. h. die beauftragten bzw. gem. Bewertungsmatrix nachzuweisenden Leistungen müssen zwischen 2022 und Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein), Ausführung von Leistungen seit 2022, die mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind in den nachfolgenden Bereichen

    • Unternehmensreferenzen im Bereich Objektplanung Gebäude > 3,0 Mio. EUR netto (Gewichtung: 30 %)
    • Unternehmensreferenzen im Bereich Technische Ausrüstung HLS (Gewichtung: 15 %)
    • Unternehmensreferenzen im Bereich Technische Ausrüstung ELT (Gewichtung: 15 %)
    • Unternehmensreferenzen im Bereich Tragwerksplanung > 3,0 Mio. EUR netto (Gewichtung: 15 %)
    • Unternehmensreferenzen im Bereich Objektplanung Freianlagen > 100.000,00 EUR netto (Gewichtung: 15 %)
    • Gewichtung (Prozentanteil, genau): 90 %
    • Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittelwert).
    • Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10 %
  • Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftplicht-/ Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. EUR 5,0 Mio. für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. EUR 2,0 Mio. oder Zusage eines Versicherungsunternehmens, wonach die Deckungssummen im Auftragsfalle auf EUR 5,0 Mio. erhöht werden können.

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Lose (1)

Eigenerklärung203 KB32 Seiten
Eignungskriterien89 KB6 Seiten
Preisblatt42 KB2 Tabellen
Projektplan287 KB24 Seiten
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