Frist abgelaufen

Neuordnung Berliner Vorstadt Abwassernetz

Die Angebotsfrist ist am 17. Februar 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
16.01.2025
Angebotsfrist
Beabsichtigt ist eine konzeptionelle Überarbeitung des Abwassernetzes der Berliner Vorstadt aufgrund hydraulischer Probleme im Regenwasser- sowie Schmutzwassernetz. Es soll eine Studie erstellt werden, die einen Sanierungsplan mit einem Regenwasserkonzept kombiniert und dabei die Machbarkeit der Regenwasserbewirtschaftung in den einzelnen Straßenzügen mit dem Fokus auf Versickerung, Rückhaltung und Reinigung bewertet. Ziel der Studie ist eine konzeptionelle Überarbeitung des Trennsystems der Berliner Vorstadt, welches aufgrund unzureichender Gefälleneigungen im Kanalnetz, sowie gegensätzlicher Fließrichtungen in den Kanälen (durch diverse Hochpunkte im Leitungsnetz) hydraulische Schwachstellen zeigt, um die hydraulische Leistungsfähigkeit zu verbessern. Zudem wird langfristig angestrebt, die Einleitung des Regenwassers aus dem Einzugsgebiet zu reduzieren, welches insbesondere dadurch erreicht werden soll, dass das Regenwasser (privat und öffentlich) ortsnah versickert wird. Dafür sollen u.a. die Bodenverhältnisse auf Versickerungsfähigkeit untersucht sowie die Flächenverfügbarkeit berücksichtigt werden. Im Zuge der konzeptionellen Überarbeitung müssen die zulässigen Einleitmengen, in die dem Betrachtungsgebiet angrenzenden Gewässer, überprüft werden. Zusätzlich sollen zwei Einleitpunkte (A108 und A114) umverlegt bzw. stillgelegt werden, da sie sich auf privaten Grundstücken befinden. Anhand hydraulischer Modellierung sollen zur Zielerreichung verschiedene Varianten erarbeitet und anhand ökonomischer, ökologischer und sozialer Kriterien verglichen werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
16.01.25
Fragenfrist
10.02.25
Teilnahmefrist
17.02.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Potsdam, Deutschland
Vertragslaufzeit
12 Tage
E-Mail
beate.warnst@ewp-potsdam.de
Telefon
+49 3316611616

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • 1. gemittelter Gesamtumsatz

    • 1. Gemittelter Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (EUR) Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung
    • 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
  • 2. gemittelter Umsatz vergleichbarer Leistungen

    • 2. gemittelter Umsatz vergl. Leistg. der letzten 3 Geschäftsjahre [EUR] Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung
    • 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
  • 3.Quotient aus 2. zu 1.

    • 3. Quotient aus 2. zu 1. Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung
    • 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
  • 4. gemittelte Anzahl der Mitarbeiter mittechnischer Ausbildung oder Studium mit Arbeitsschwerpunkt "Siedlungswasserwirtschaft"

    • 4. gemittelte Anzahl der Mitarbeiter mittechnischer Ausbildung oder Studium mit Arbeitsschwerpunkt "Siedlungswasserwirtschaft" Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung
    • 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
  • 5. Berufserfahrung in JahrenProjektleiter*in

    • 5. Berufserfahrung in JahrenProjektleiter*in Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung
    • 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.
  • 6. Berufserfahrung in Jahren stellv.Projektleiter*in

    • 6. Berufserfahrung in Jahren stellv.Projektleiter*in Weitere Ausführungen zu diesem Kriterium siehe Anlage "Stufe 1_Auswertungsmatrix" Je Einzelkriterium werden 1 bis 5 Punkte vergeben und mit der vorgegebenen Gewichtung multipliziert. Die maximale Bewertungssumme beträgt nach Gewichtung 500 Punkte. Bei den Kriterien 1. bis 4. und 7. bis 9. erhält der Bewerber mit dem geringsten Wert (Umsatz, Berufserfahrung in Jahren, Referenzanzahl etc.) 1 Punkt. Der Bewerber mit dem höchsten Wert erhält 5 Punkte. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Kriterium 5+6: 5 Punkte: Ab 10 Jahre 1 Punkt: Minimaler Wert. Die Punkteermittlung für die Bewerber mit dazwischen liegenden Werten erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Sofern kein Bewerber 10 Jahre nennt, bekommt der Bewerber mit dem größten Wert 5 Punkte. Bei dem Kriterium 10. erfolgt die Punktevergabe nach folgendem Notensystem: 5 Punkte - sehr gute Qualität der Beschreibung, 4 Punkte - gute Qualität der Beschreibung, 3 Punkte - befriedigende Qualität der Beschreibung
    • 2 Punkte - ausreichende Qualität der Beschreibung, 1 Punkt - mangelhafte Qualität der Beschreibung. Sollte es zu einer Bewerberzahl mit gleichem Punktestand über die maximale Anzahl von 5 hinaus kommen, entscheidet das Los.

Zuschlagskriterien

  • 1.1 Darstellung der Arbeitsschritte: 1. Vorgehensweise zur Erstellung der Studie 1.1 Darstellung der Arbeitsschritte (z. B. Umfang, Gebietsbearbeitung, Herangehensweise, beteilige Mitarbeitende, Aufgabenverteilung) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.

  • 1.2 Einschätzung zu vorgeschlagenen Varianten

    • 1. Vorgehensweise zur Erstellung der Studie 1.2 Erste Einschätzung zu vorgeschlagenen Varianten inkl. erste Vorschläge zu V.3
    • Erwägung von Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Nutzung der vorhandenen baulichen Anlagen, Bewertung der vorgeschlagenen Varianten (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
  • 1.3 Darstellung Kommunikation zwischen AG und AN in Planungsphase: 1. Vorgehensweise zur Erstellung der Studie 1.3 Darstellung der Kommunikation zwischen AG und AN in der Planungsphase (z. B. Zwischenstände) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.

  • 2.1 Herangehensweise inkl. optimale Zeitplanung: 2. Konzept zur Aufgabenstellung des Baugrundgutachtens 2.1 Herangehensweise inkl. optimale Zeitplanung (z.B. ein oder parallele Baugrundgutachten oder Zwischenstände für einzelne Gebiete) (siehe Datei Bewertungsmatrix (Stufe 2) 1.1. Erläuterungen zur Bewertungsmatrix 1.1.1. Für die Wertungskriterien 1 und 2 erfolgt eine Bewertung auf einer Punktskala: - ausgezeichnet: 5 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße und zeigt über die Anforderungen hinausgehende Potentiale auf) - sehr gut: 4 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße) - gut: 3 Punkte (die Leistung entspricht voll den Anforderungen) - befriedigend: 2 Punkte (die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen) - ausreichend: 1 Punkte (die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den Anforderungen) - keine Angaben / Aussagen: 0 Punkte 1.1.2. Das Wertungskriterium 3 - Honorar wird wie folgt gewertet: Es wird der Durchschnitt aus allen Honorarangeboten ermittelt. - 5 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot bis +/- 10 % des Durchschnitts liegt - 4 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/-10 % bis 15 % des Durch-schnitts liegt. - 3 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 15 % bis 20 % des Durchschnitts liegt. - 2 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot um +/- 20 bis 25 % des Durchschnitts liegt. - 1 Punkte erhalten die Bieter, deren Honorarangebot höher oder niedriger als 25 % des Durchschnitts liegt. 1.1.3. Bei den Wertungskriterien 1 bis 3 wird die gegebene Punktzahl mit dem Wichtungs-Prozentsatz multipliziert. Die einzelnen Produkte werden addiert und ergeben die Punktzahl. 1.1.4. Gesamtergebnis: Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.

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Eigenerklärung203 KB32 Seiten
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