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Objektplanung gem. Par. 34 HOAI, Leistungsphasen 2-9

Auftraggeber
Veröffentlicht
18.06.2026
Angebotsfrist
Objektplanung gem. Par. 34 HOAI, Leistungsphasen 2-9 für den Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Allach. Auf dem unbebauten Teil des Grundstücks Eversbuschstraße 134, soll auf dem insgesamt ca. 3.000 m2 großen Gelände ein Ersatzstandort mit Hausmeisterwohnung für die Freiwillige Feuerwehr München, Abteilung Allach, entstehen. Die vom Nutzer, in einem genehmigten Raumprogramm, geforderten Flächen weisen eine Nutzfläche von ca. 900 m2 (inkl. Hausmeisterwohnung) aus. Grundstück und städtebauliche Ziele: Das zu bebauende Grundstück liegt in Allach an der Kreuzung Eversbusch- und Höcherstraße. Es liegt im Geltungsbereich eines einfachen B-Plans. Der Bauraum wird durch eine rückwertige Baugrenze und durch eine vordere Baulinie begrenzt. Es handelt sich nach Flächennutzungsplan um eine Gemeinbedarfsfläche Sicherheit, angrenzend an eine Gemeinbedarfsfläche Erziehung, Religion, sowie Wohngebiete. Die nähere Umgebung zeichnet sich überwiegend mit Gebäude der Gebäudeklasse 1, 2 und 3 aus. Das Grundstück ist Eigentum der Landeshauptstadt München. Die Untere Naturschutzbehörde weist auf einen besonders schützenswerten Baumbestand, Richtung Eversbuschstraße, hin. Außerdem wurde die Sonnenuhr, an der östlichen Giebelfassade als denkmalgeschützt eingestuft. Weiterer Denkmalschutz besteht nicht. Ziel ist es, die Bedarfe und Funktionen eines Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Allach nach den gesetzlichen Vorschriften und städtischen Vorgaben zu planen und zu errichten. Dabei soll eine gestalterisch ansprechende Gebäudekubatur unter der Berücksichtigung des Raumprogramms (Nutzerbedarf) entwickelt und auf dem zur Verfügung stehenden Grundstücksteil untergebracht werden. Der Neubau erfolgt bei laufendem Betrieb der Nutzungen des auf demselben Grundstück liegenden Bestandstandgebäudes. In dem Bestandsgebäude ist derzeit die Freiwillige Feuerwehr Abteilung Allach, Fahrzeuge des Rettungsdienstes, sowie Wohnen untergebracht. Die Grundlagenermittlung in Form einer Machbarkeitsstudie liegt als Anlage zum Verfahren bei. Herausforderungen bei dem Vorhaben sind u.a. die Platzverhältnisse auf dem Grundstück, die Höhenversprünge, der schützenswerte Baumbestand, die Verkehrssituation, Lärmemissionen durch den Betrieb der Feuerwehr, die denkmalgeschützte Sonnenuhr, die wirtschaftliche Berücksichtigung von Klima- und Nachhaltigkeitszielen, zwingend einzuhaltende Vorgaben an die Ablaufwege und Raumanordnungen eines Gerätehauses, ein hoher Technikanteil, sowie baurechtliche Themen. Die wirtschaftliche und dabei nachhaltige Umsetzbarkeit eines schlüssigen Gesamtkonzepts, unter Berücksichtigung der beengten Grundstücksverhältnisse sind wesentliche Anforderungen. Die Umsetzbarkeit der Maßnahme erfordert eine mit den vorhandenen Nutzern abgestimmte Planung für ein Realisierungskonzept (Interimsmaßnahmen).

Zeitplan

Veröffentlichung
18.06.26
Fragenfrist
15.07.26
Teilnahmefrist
21.07.26
Vertragsbeginn
01.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
München, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
bekanntmachungen.vz2.bau@muenchen.de
Telefon
000
Website
https://stadt.muenchen.de/rathaus/verwaltung/baureferat.html

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen oder gleichwertig zu erbringen.
    • –-
    • Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der benannte verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
    • a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder
    • b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
    • –-
    • Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt.
  • Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) (Wichtung 10 %).

  • Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen. Zudem ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den genannten Bedingungen eintritt.

  • Vorlage von max. 2 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2016 - Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %)

    • - Bauwerkskosten gem. DIN 276 KG 300 + 400 (brutto) in Euro
    • - LP 2-8 gem. § 34 HOAI im Referenzzeitraum selbst erbracht
    • - Honorarzone gem. § 34 HOAI
    • Besondere, projektspezifische Kriterien aus den Referenzen 1-2:
    • - Energieeffizienz Neubau KfW- Energieeffizienzklasse mind. 55 oder gleichwertig
    • - Referenzprojekt in Holzbauweise
    • - Recyclingfähigkeit oder Wiederverwertung oder Einsatz nachwachsender Dämmstoffe
    • - Honorarzone IV gem. § 34 HOAI
    • Die Referenzen sind in der „Liste geeigneter Referenzen“ als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen, so dass eine Bewertung anhand der o.g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
    • –-
    • Für jede Referenz werden darüber hinaus folgende Angaben erwartet:
    • Kontaktdaten des Auftraggebers mit Namen des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail
    • Beschreibung der erbrachten Leistung
    • Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen.
    • Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
    • –-
    • Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertbarkeit einer Referenz ist die Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 2-8 im o.g. Referenzzeitraum,
    • Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führt dies für sich aber nicht.
    • –-
    • Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
    • –-
    • Die bestmögliche Bewertung wird nur erreicht, wenn die max. zulässige Anzahl an Referenzen (s.o.) die o.g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
    • Die teilweise Erfüllung der o.g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.

Zuschlagskriterien

  • Siehe Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1

    • Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.
  • Siehe Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle (Unter-)Kriterien und deren Wichtung sind in den Vergabeunterlagen (Formblatt III.16.1) aufgeführt.

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Vertragsentwurf89 KB12 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB4 Seiten
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