Veröffentlichung 22.12.23 | Abgabefrist 31.01.24 |
Eignungskriterien
Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer die Eignung zur Berufsausübung nachzuweisen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. 1. Nachweis der Berufserlaubnis / Kammereintrag / Bauvorlageberechtigung für die Objektplanung Verkehrsanlagen Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung das Formblatt "Nachweis Eignung und Fachkunde" vollständig auszufüllen. Zudem hat der Bewerber entsprechende Belege (Zertifikate, Urkunden, Bestätigungen, etc.) einzureichen. Von Bewerbergemeinschaften sind die vorgeannten Eigenerklärungen und Nachweise von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterzeichnen (Texform, § 126b BGB) und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung Drittunternehmen" zu verwenden.
Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. 1. Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit das Formblatt "Nachweis Eignung und Fachkunde" auszufüllen und entsprechende Belege (Versicherungsnachweis oder gleichwertig) beizufügen.
weitere Eigenerklärungen: Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer das Nichtvorliegen bestimmter Ausschlussgründe nachzuweisen. 1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB 2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 123 Abs. 4 GWB 3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG 4. Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 8. April 2022 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Russland-Sanktionen) Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung für die Ziffern 1 bis 4 das Formblatt "Nachweis Eignung und Fachkunde" und "RUS-Sanktionsverordnung_Einhaltung restriktiver Maßnahmen" zu verwenden. Von Bewerbergemeinschaften sind die vorgeannten Eigenerklärungen von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterzeichnen (Texform, § 126b BGB) und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular "Verpflichtungserklärung Drittunternehmen" zu verwenden.
Fachkunde: Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber mindestens zwei vergleichbare Referenzen einzureichen. - Beide Referenzen müssen nach Anlage 13.2(a) zu § 47 Absatz 2 HOAI "Anlagen des Straßenverkehrs" abbilden. - Beide Referenzen müssen nach DIN 276 in der Kostengruppe 300 ein Projektvolumen von mindestens 500.000,00 Euro netto aufweisen. - Für beide Referenzen müssen mindestens 3 Leistungsphasen nach HOAI in Eigenleistung erbracht worden sein. - Eine der beiden einzureichenden Referenzen muss eine Umbaumaßnahme sein. - Eine der beiden einzureichenden Referenzen muss fertig gestellt sein. Zum Nachweis hat der Bewerber das Formblatt "Nachweis Referenzen" auszufüllen und einzureichen.
Zuschlagskriterien
Qualität: Die Qualität des Angebotes wird auf der Grundlage des eingereichten Konzepts zur Projektumsetzung, anhand der benannten Kriterien bewertet. Bei der Wertung der qualitativen Kriterien (Kriterien 2.1.1 - 2.1.3) übt der AG seinen Beurteilungsspielraum aus. Anhand der Erarbeitung des Konzepts sollen die Bieter den Nachweis ihrer planenden und organisatorischen Kompetenz als Planer für ein komplexes Großprojekt erbringen. Ziel des AG ist es, den richtigen Partner für die anstehende Planungs- und Umsetzungsphase zu finden. Bei der Wertung der Konzepte (Kriterien 2.1.1 - 2.1.3) wird insbesondere auf die Detaillierungstiefe, die Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Umsetzbarkeit der Ausarbeitungen für den AG geachtet. Die Zielerfüllung innerhalb der qualitativen Wertung des Konzepts wird wie folgt beurteilt, wobei eine Skala - je nach möglicher Höchstpunktzahl im jeweiligen Kriterium - von maximal 4 Leistungspunkten bzw. maximal 2 Leistungspunkten Anwendung findet
Preis: Die angebotenen Preise werden in Punkte umgerechnet. Maximal sind 70 Punkte erreichbar. Die Bewertung des gemäß übergeordnetem Honorarblatt angebotenen Gesamthonorars fließt entsprechend der in vorstehender Zuschlagsmatrix (dort Kriterium 2.2) genannten Binnengewichtung - also mit insgesamt 70 Punkten - ein. Das Angebotshonorar ermittelt sich auf Basis der bereitgestellten Honorarblätter. Der Bieter mit dem günstigsten Angebot (dem niedrigsten Wertungspreis) bekommt die maximale Punktzahl i.H.v. 70 Punkten. Dazwischen liegende Werte werden mit Hilfe der nachstehenden Formel errechnet: P = (N/X) * 60 Wobei gilt: P - Wertungspunkte des zu bewertenden Bieters N - niedrigster Angebotspreis aller Bieter X - Angebotspreis des zu bewertenden Bieters 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Honorars. Alle Angebote mit darüber liegenden Gesamtpreisen erhalten ebenfalls 0 Wertungspunkte. Die Wertungspunkte im Kriterium Preis werden mit zwei Nachkommastellen ermittelt.
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