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Öffentliche Ausschreibung zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Leerstand (ehem. DGE) und Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH (DEval) in Bonn - VOEK 020-26

Auftraggeber
Veröffentlicht
17.08.2026
Angebotsfrist
29.09.2026
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Administrativ organisatorische Führungskraft (Objektleitung) Die Objektleitung erfolgt durch den AN: in Einfachbesetzung,Montag bis Freitag (ausgenommen gesetzl. Feiertage, 24.12. und 31.12. jeden Jahres) in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar. Mobiler Sicherheitsdienst (Revier- und Schließdienst) Der AN hat ausschließlich erfahrene, qualifizierte und geschulte Sicherheitsmitarbeitende im Revier- und Schließdienst einzusetzen. Der Revier- und Schließdienst erfolgt in Einfachbesetzung durch den AN: WE 126039 (Leerstand DGE) und WE 147472 (DEval) Die Beschreibung der Leistungen ist den Punkten (Pkt.) 4 und 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.

Zeitplan

Veröffentlichung
17.08.26
Fragenfrist
29.09.26
Abgabefrist
29.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=882670&criteriaId=50796

Zuschlagskriterien

  • Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet

    • Preis: 100 %
    • Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Einmalleistungen und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet.
    • Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.

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