Noch 87 Tage

offener freiraumplanerischer Ideenwettbewerb Regierungsviertel Mainz

Auftraggeber
Veröffentlicht
10.06.2026
Angebotsfrist
10.09.2026
Das Regierungsviertel der Landeshauptstadt Mainz ist Schauplatz wiederkehrender Veränderungen. Es spiegelt seit jeher die politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse seiner jeweiligen Zeit wider. Die heutige Gestaltung wird den freiräumlichen Qualitäten sowie den heutigen Anforderungen an einen zentralen, urbanen Aufenthaltsraum nicht mehr gerecht. Der seit den 1960er Jahren zunehmende fließende Verkehr der Großen Bleiche trennt das Gebiet, der ruhende Verkehr und die entsprechende Erschließung beeinträchtigen die Gestaltung spannungsreicher Stadträume und mindert die Aufenthaltsqualität. Vor dem Hintergrund von Klimawandel, neuen Mobilitätsformen, veränderten Kommunikationsweisen und gesellschaftlichen Spannungen soll das Regierungsviertel neu gedacht werden. Ziel ist es, einen zeitgemäßen öffentlichen Raum zu schaffen, der demokratische Werte, Urbanität und den Geist unserer Zeit sichtbar macht. Das Regierungsviertel Mainz soll als Herz der Landeshauptstadt und des Landes Rheinland-Pfalz in seiner historischen und gesellschaftlichen Bedeutung gestärkt und zukunftsfähig gestaltet werden. Aufgrund der vielfältigen Rahmenbedingungen, verschiedensten Nutzungsansprüchen und anstehenden Veränderungen (z.B. der Neutrassierung der Straßenbahn), sollen in einem von der Landeshauptstadt Mainz ausgelobten Ideenwettbewerb, zunächst freiraumplanerische Zukunftsvisionen und Entwicklungsperspektiven für das ca. 7 ha große Wettbewerbsgebiet erarbeitet werden. Ziel ist es, über die im Ideenwettbewerb erarbeiteten Perspektiven die Diskussionen zur Zukunft des Regierungsviertels voranzutreiben, Entwicklungspotenziale aufzeigen und wichtige Grundsatzentscheidungen zu treffen. Erst dann können eine Strategie zur Neuordnung sowie konkrete Einzelprojekte herausgelöst und planerisch angegangen werden.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
10.06.26
Abgabefrist
10.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Mainz, Deutschland
E-Mail
stadtplanungsamt@stadt.mainz.de
Freischalten
Telefon
+496131123843
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Website
https://www.mainz.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Am Wettbewerb teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen. Stadtplaner:innen oder Architekt:innen sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekt:innen zulassungsberechtigt. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Teilnahmeberechtigung: 1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in zu führen. Im Falle von Arbeitsgemeinschaften mit Stadtplaner:innen oder Architekt:innen gilt die Nachweispflicht auch für die Berufsbezeichnung Stadtplaner:innen bzw. Architekt:innen. 2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Geschäftsführer oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Ist in dem Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitektin, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI.EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Die Teilnahmeberechtigung ist durch die Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen. Die erforderlichen Nachweise (siehe Formblatt Arbeitsgemeinschaften) werden mit der Verfassererklärung gemäß § 5(3) RPW 2013 erbracht. Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die unmittelbar an der Ausarbeitung der Wettbewerbsaufgabe und der Auslobung des Wettbewerbes beteiligt waren oder auf die Entscheidung des Preisgerichtes Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können. Jeder Wettbewerbsteilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Mehrfachabgaben natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten bzw. zur Aberkennung von Preisen und Anerkennungen. Zusätzliche Berater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Wettbewerbsbekanntmachung erfüllt sein. Prüfung der Teilnahmeberechtigung: Die Teilnahmeberechtigung ist von den Teilnehmenden eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Die Preisvergabe steht unter dem Vorbehalt, dass die Teilnehmenden die Teilnahmeberechtigung erfüllen. Das Vorliegen der Teilnahmeberechtigung wird nach Abschluss des Wettbewerbs geprüft. Teilnehmende, die die Teilnahmeberechtigung nicht erfüllen, werden nachträglich von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Teilnehmende, die gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen, werden aus dem Verfahren ausgeschlossen.

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